Winden bleibt bei „wiederkehrenden Beiträgen“
Der Windener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig beschlossen, die Satzung über die wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau beizubehalten. Damit heilte der Rat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, das die Satzung aus dem Jahr 2009 aufgrund eines Formfehlers bei der damaligen Abstimmung für unwirksam erklärt hatte. Das Gericht hatte die Satzung und die daraufhin erlassenen Beitragsbescheide gekippt, weil ein Ratsmitglied an der Abstimmung über die Verschonungsregelung teilgenommen hatte, obwohl es davon als Grundstückseigentümer profitiert hatte. Mit seinem jetzigen Beschluss korrigierte der Gemeinderat diesen Mangel. Anwesend waren sämtliche Ratsmitglieder.
Zur Sitzungsbeginn begrüßte Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid (mehr …)