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Artikel der Kategorie ‘Gemeinderat’

Forsthaushalt 2024 schließt mit kleinem Überschuss

Dezember 20, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Gemeinderat, Wald Noch keine Kommentare →

Nach langer Durststrecke soll der Windener Wald im kommenden Jahr wieder einen kleinen Überschuss abwerfen. Dies geht aus dem Forstwirtschaftsplan 2024 hervor, den der Gemeinderat einstimmig verabschiedet hat. Die Gesamtsumme der Erträge beläuft sich auf 110.580 Euro. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 109.939 Euro. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Überschuss in Höhe von 641 Euro.

Der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Winden für das Forstwirtschaftsjahr 2024 sieht folgende Eckpunkte bei den Erträgen vor:
Holzverkauf 79.109 Euro
Zuweisungen/Zuschüsse 28.000 Euro
Erträge der Kommune 3.471 Euro
An Holzeinschlag sind für das Forstwirtschaftsjahr 2024 insgesamt 1082 fm geplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
• 223 fm Eiche
• 56 fm Tanne
• 72 fm Douglasie
• 731 fm Buche.

An Brennholzeinschlag sind etwa 400 rm vorgesehen.

Zuvor hatte Revierförster Gieseler dem Rat über das zurückliegende Forstwirtschaftsjahr 2023 berichtet. Schwerpunkte waren der Einschlag von 1000 fm Buche, Fichte und Eiche bei Durchforstungen, insbesondere im Bereich „Wilder Mann“. Bei Eichenholzsubmissionen konnten relativ gute Preise von 650 Euro/fm erzielt werden. Zäune/Gatter wurden als Verbissschutz gestellt, Nachbesserungen an Neupflanzungen wurden durchgeführt, vorhandene, seit längerem nicht mehr genutzte Waldwege wurden wieder freigestellt und auf die benötigte Breite gebracht.

Weiter wurden großflächig Kulturpflege erledigt sowie Fördermittel beantragt und in Höhe von 42.299 Euro genehmigt. Davon sind allerdings 28.000 Euro noch nicht kassenwirksam eingegangen. Falls dies noch 2023 erfolgt, wird im Forstwirtschaftsjahr 2023 mit einem Überschuss in Höhe von 40.000 Euro gerechnet.

Gemeinderat erhöht Steuerhebesätze

Dezember 18, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Finanzen, Gemeinderat Noch keine Kommentare →

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Grundsteuer B und die Hundesteuer erhöht. Der Grundsteuersatz steigt demnach ab 1. Januar von derzeit 410 v.H. (bis November: 385 v.H.) auf den Nivellierungssatz des Landes, der bei 465 v.H. liegt. Die Hundesteuer steigt für den ersten Hund von 35 auf 50 Euro und für den zweiten Hund von 60 auf 75 Euro. Für jeden weiteren Hund werden künftig 95 Euro fällig statt bisher 80 Euro. Der Beschluss wurde mehrheitlich bei fünf Ja- und zwei Nein-Stimmen gefasst.

Nicht weiter erhöht wurde die Grundsteuer A, die bereits in der Ratssitzung im November von 320 auf 345 v.H. und damit auf den Nivellierungssatz des Landes angehoben wurde. Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Flächen zu zahlen, die Grundsteuer B zahlen Eigentümer von Baugrundstücken, egal ob bebaut oder unbebaut. Auch die Gewerbesteuer wurde nicht weiter angepasst, sie verbleibt auf dem bisher gültigen Hebesatz von 385 v.H., der damit genau dem Nivellierungssatz des Landes entspricht. Der Gemeinderat korrigierte mit seinem Beschluss eine Entscheidung aus der Novembersitzung, in der die Hundesteuer nicht und die Grundsteuer B nur moderat erhöht wurden.

Mit seiner Entscheidung war der Rat unter Zugzwang. Hätte er die Grundsteuer B unter dem Nivellierungssatz des Landes belassen, hätte dies negative Konsequenzen für die Ortsgemeinde gehabt, wie ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung den Ratsmitgliedern erklärte. Betroffen wären vor allem Zuschussanträge für Investitionen der Gemeinde. 

Photovoltaik: Bürgerbeteiligung festgelegt

November 12, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Gemeinderat Noch keine Kommentare →

Die Ortsgemeinde Winden will im Februar 2025 eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde in Betrieb nehmen. Das dafür vorgesehene Gelände soll bis November 2024 vorbereitet werden, indem es ganzflächig gemulcht wird. Dies hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

Weiter hat der Rat einige Bedingungen für den künftigen Stromerzeuger festgelegt. Die Pacht an die Ortsgemeinde beträgt 3500 Euro pro Hektar, außerdem zahlt der Betreiber 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die Gemeinde. Sämtliche Auslagen im Vorfeld des Anlagenbaus gehen ebenfalls zu Lasten des Betreibers. Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Winden müssen sich an dem Projekt finanziell beteiligen können, außerdem subventioniert der Erzeuger der Ortsgemeinde 3000 kWh Strom pro Jahr. Den Stromverkauf und die technische Betriebsführung erledigt der Investor. Darüber hinaus soll die Betreibergesellschaft mögliche Speicherkapazitäten des gewonnenen Stromes sowie die Erzeugung von grünem Wasserstoff in ihr Portfolio übernehmen.

Zwischenzeitlich wurde nach Angaben von Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid geprüft, ob eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich zu betreiben ist – mit positivem Ergebnis. Als nächstes solle ein Gesellschaftervertrag ausgearbeitet und der Kreisverwaltung vorgelegt werden. Mit potenziellen Investoren soll gesprochen werden. Ausgeschieden aus dem Kreis der Interessenten sind nach Linscheids Angaben die Wiesbadener Stadtwerke und die Firma WI Energy.

Brennholzpreise für 2024 beschlossen

August 21, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Gemeinderat, Wald 1 Kommentar →

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich bei nur einer Nein-Stimme die Brennholzpreise für 2024 beschlossen. Brennholz lang (6,0 Meter), gerückt am Weg, kostet demnach 55 Euro pro Festmeter. Brennholz (1,0 Meter), fertig am Weg, kostet 100 Euro pro Festmeter. Da für Schlagabraum und Fichte noch keine finale Kalkulation von Seiten der Revierleitung vorlag, wurde die Preisfestsetzung auf eine der nachfolgenden Ratssitzung verschoben.

Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid berichtete, dass erstmalig eine nachvollziehbare Kalkulation für die Brennholzpreise vorliege. Für Brennholz lang setzt sich die Preisermittlung wie folgt zusammen: Einschlag und Rücken 34,33 Euro/m, Vermessung und Wege 3,75 Euro/m, Förster und Fixkosten 3,29 Euro/m plus Anteil Gemeinde (25 Prozent). Für Brennholz fertig am Weg weist die Kalkulation folgende Zahlen auf: Einschlag, Rücken, Einschneiden, Spalten und Setzen 68,06 Euro/m, Vermessen und Wege 3,75 Euro/m, Förster und Fixkosten 3,29 Euro/m plus Anteil Gemeinde (25 %).  

Rat vergibt Planungsauftrag für Solarpark

August 20, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Gemeinderat Noch keine Kommentare →

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes Photovoltaikflächenanlage „Am Kindergarten“ beschlossen. Ziel ist es, eine Windwurffläche nördlich des Kindergartens als Solarpark zu nutzen. Den Planungsauftrag hat der Rat für 18.792,12 Euro an ein Ingenieurbüro vergeben. Zugleich drückt der Gemeinderat aufs Tempo, indem er ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren der Behörden und der Öffentlichkeit beschloss. Dabei soll der Planentwurf für die Dauer von 30 Tagen öffentlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau ausgelegt werden. Die Erstellung eines rechtverbindlichen Bebauungsplanes wird notwendig, um die Voraussetzung für den Bau der Photovoltaik-Flächenanlage zu schaffen, die die Ortsgemeinde Winden auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes plant.

Für die Planung vorgesehen ist eine Fläche unmittelbar nördlich des Siedlungskörpers, angrenzend an die neu errichtete Kindertagesstätte, auf einer durch den Borkenkäfer geschädigten Windwurffläche. Inzwischen unterliegt die ehemalige Waldfläche der Sukzession. Die Möglichkeit, aufeiner solchen Fläche eine Photovoltaik(PV)-Freiflächen-Anlage zu errichte, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) grundsätzlich bestätigt. Wenn die Nutzung als Solarpark endet, soll die Fläche laut Festlegung des künftigen Bebauungsplanes wieder forstwirtschaftlich genutzt werden.  
Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 4,6 Hektar und befindet sich innerhalb der Gemarkung Winden in den Fluren 12 und 27. Die Ortslage Winden beginnt unmittelbar südlich und westlich angrenzend. Wenige Meter westlich verläuft die Triftstraße, die in nördlicher Richtung zur K 4 und in südliche Richtung in die Ortsmitte von Winden führt. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes überschneidet sich nach Darstellung von Henrik Illing vom Büro Enviro-Plan teilweise mit dem Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“. Im Bereich der Überschneidung wird eine Waldfläche mit Zweckbestimmung „Waldwissen für Kinder“ festgesetzt. Im Überschneidungsbereich wird nach Abschluss dieses Bauleitplanverfahrens der bisher rechtskräftige Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“ ersetzt.

Wie eine Beteiligung der Gemeinde oder einzelner Bürger an dem künftigen Solarpark möglich sein könnte, erklärte im Anschluss Frank Otten, Projektentwickler der Firma WI Energy aus Trier. Das Unternehmen hat ein Geschäftsmodell entwickelt, wonach die WI Energy die PV-Anlage auf der in Winden vorgesehenen Fläche errichten würde. Die Anlage soll in einzelne Abschnitte aufgeteilt und jeweils einem Wechselrichter zugeordnet werden. Die Gemeinde oder die Bürger schließen für „ihren“ Abschnitt “ der PV-Anlage einen Pachtvertrag, während sich die WI Energy um die Verwaltung sowie die kaufmännische und technische Pflege der Anlage kümmert. Ziel sei nach Darstellung Ottens die langfristige Belieferung von grünem Strom aus dem Solarpark vor Ort, wobei nicht die Gewinnmaximierung im Fokus stehe, sondern die Belieferung der Region mit grünem Strom.

Ob dieses oder ein andere Geschäftsmodell  in Winden zum Tragen kommt, wird der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden.

Ausschuss sieht vielfältigen Handlungsbedarf im Dorf

Juli 13, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Gemeinderat Noch keine Kommentare →

Der Bauausschus der Gemeinde Winden hat bei einem Rundgang durchs Dorf Handlungsbedarf an mehreren Stellen in der Gemeinde festgestellt.

So muss nach Meinung des Ausschusses der in das Lichtraumprofil von Straßen und Bürgersteigen ragende Bewuchs aller Art von den Grundstückseigentümern gemäß den geltenden Richtlinien so weit zurück geschnitten oder entfernt werden, dass ein Befahren oder Begehen ohne Beeinträchtigung möglich ist. Der Rückschnitt ist von den Eigentümern sachgerecht zu entsorgen. Auch der Bewuchs der Entwässerungsrinnen entlang der Grundstücksgrenze muss entfernt werde, um ein einwandfreies Ablaufen des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Sollten die Grundstücksbesitzer ihrer Pflcht nicht nachkommen, sollen sie dazu unter Fristsetzung von der Verwaltung aufgefordert werden.

Die Ruhebank an der Einmündung Schulstraße/Hauptstraße muss laut dem Ausschuss erneuert werden. Weiter soll die Schiefereindeckung des Mitteilungskastens im Bereich der Kirchenmauer überprüft werden. Fehlende Schiefer sollen ergänzt und der seitliche Efeubewuchs entfernt werden.

Das Holzportal am Beginn des Verbindungsweges zwischen der Mittelstraße und der Obertalstraße ist in weiten Teilen verfault und sollte komplett abgerissen werden, meint der Bauausschuss. Der Bewuchs auf der Wegstrecke sollte seiner Meinung nach entfernt werden. Der Kanaleinlauf auf Höhe Obertalstraße 11 ( Richtung Friedhof ) ist teilweise eingebrochen und muss neu gesetzt werden. Alle Kanaleinläufe sollen geeinigt werden.

Auch der seitliche Bewuchs im Bereich des Friedhofweges soll entfernt werden, heißt es weiter. Der Friedhofsvorplatz soll auf Wunsch der Ausschussmitglieder komplett geräumt werden. Sämtliche Ablagerungen und der umlaufende Bewuchs sollen beseitigt werden. Ein Missstand ist, dass das Eingangstor an der seitlichen Aufhängung gebrochen ist; es soll daher geschweißt und in der Höhe neu gerichtet werden, um eine einwandfreie Schließfunktion zu ermöglichen. Auch über eine komplette Erneuerung der Toranlage sollte nach Meinung es Bauausschusses nachgedacht werden. Das seiliche Sichtmauerwerk der Zugangstreppe zur Leichenhalle ist in Teilen abgängig und daher zu erneuern. Außerdem sollten sämtliche Hecken und Sträucher im Bereich des Friedhofes geschnitten werden. Auch der Bewuchs im Aufgang zur Leichenhalle soll entfernt werden. Der gesamte Friedhof ist einer Grabinspektion zu unterziehen, was den Zustand der Grabdenkmäler sowie deren äußeres Erscheinunungsbild hinsichtlich Bewuchs und Pflege betrifft. Das Holzkreuz im Bereich des anonymen Grabfeldes muss erneuert werden. Der Korpus sollte in diesem Zusammenhang demontiert und per Sandstrahl gereinigt werden. Die gemeindeeigenen Obstbäume ( Zwetschengenbäume ) unterhalb des anonymen Grabfeldes sind zu kontrollieren und größtenteils zu entfernen.

Lose Teile des Stacheldrahtes oberhalb des Jägerzauns sind zu entfernen. Hier sollte geprüft werden, ob die Zaunerhöhung in Anbetracht der vorhandenen Heckeneinfriedung noch erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verletzungsgefahr beim Schneiden der Hecke und Beschädigungen der Arbeitsgeräte. 

Randsteine am linksseitigen Ende der Mittelstraße müssen neu gesetzt werden, wobei es sich nicht um einen Gewährleistungsschaden im Zuge des Ausbaus Mittelstraße handelt. Sämtliche Straßenverkehrs- und Hinweisschilder sind zu reinigen, meint der Ausschuss. Die Ruhebank am Kirchplatz soll geprüft und Holzteile bei Bedarf erneuert und neu gestrichen werden. Das Pflanzbeet am Grundstück Neuer Weg 1 soll außerdem neu bepflanzt werden.

Haushaltsplan 2023 nach Überarbeitung erneut beschlossen

Mai 23, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Finanzen, Gemeinderat Noch keine Kommentare →

Der vom Ortsgemeinderat am 28. Februar beschlossene Haushalt 2023 ist von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Ems nicht genehmigt worden. Darüber informierte Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid den Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung. Deshalb wurde der Haushaltsplan von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Ratsvorsitzenden Linscheid überarbeitet. So konnten Verbesserungen erreicht werden, die es ermöglichen, einen ausgeglichenen Haushalt für 2023 vorzulegen. Den überarbeiteten Haushaltsentwurf verabschiedete der Rat einstimmig.

Weil die Steuerkraftmesszahl pro Einwohner der Ortsgemeinde Winden mit 837,47 Euro deutlich unter dem vom Land festgesetzten Schwellenwert von 1097,43 Euro liegt, erhält Winden die Schlüsselzuweisungen A und erstmals auch B. Ein Großteil des Haushalts entfällt auf Umlagezahlungen. Nachdem die Verbandsgemeindeumlage von 36 auf 34,50 Prozent gesenkt wurde, überweist Winden an die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau 266.560 Euro. Für die Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Nassau wurde zusätzlich ein Umlagesatz in Form einer „Sonderumlage 1 Kindergarten“ festgesetzt. Dieser wurde gegenüber dem Vorjahr von 8,55 auf 10,39 Prozent angehoben und beträgt für Winden jetzt 81.000 Euro.

Höher fällt in diesem Jahr die Kreisumlage aus, die von 44 Prozent auf 45 Prozent angehoben wurden und nun für Winden 350.500 Euro beträgt. Nach Abzug der Umlagen (Kreis-, VG-, Gewerbesteuer-, Finanzausgleichsumlagen etc.) verbleiben 113.800 Euro bei der Ortsgemeinde Winden, was einem Anteil von 13,89 Prozent entspricht. Den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich erfüllt die Ortsgemeinde aufgrund der aktuellen Planung.

Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben, insbesondere bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern, wird gegenüber den Vorjahren mit zunächst weiteren Mehrerträgen gerechnet (+ 28.500 €). Für die Folgejahre ist ein stetiges Wachstum ausgewiesen. Des Weiteren sind aufgrund der Erhöhung des Nivellierungssatzes und der damit verbundenen Erhöhung der Hebesätze bei den Realsteuern weitere Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 9.600 Euro veranschlagt. Die Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge sind in Höhe von insgesamt 303.765 Euro veranschlagt und somit 100.425 Euro höher als im Vorjahr. Hauptsächlich ist dies auf die Mehrerträge bei der Schlüsselzuweisung A (+ 56.300 Euro) und der erstmaligen Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung B (17.200 Euro) zurückzuführen, die sich wiederum in der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleiches begründen. Zuwendungen für die kommunale Forstwirtschaft sind in Höhe von 96.305 Euro beantragt. Bezugnehmend auf den Forstwirtschaftsplan werden Erträge aus Holzverkäufen in Höhe von 129.335 Euro erwartet und übersteigen die Planungen des Vorjahres (72.820 Euro). Für geplante Wiederaufforstungsmaßnahmen ist die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt 50.000 Euro vorgesehen.

Aufgrund von Stellenreduzierungen spart die Ortsgemeinde Personal- und Versorgungsaufwendungen von mehr als 12.000 Euro. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragen 2023 323.350 Euro und liegen somit 64.718 Euro höher als im Vorjahr. Die Mehraufwendungen resultieren überwiegend aus Mehrausgaben bei der kommunalen Forstwirtschaft. Bei den Abschreibungen sind aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen Mehraufwendungen von insgesamt 10.725 Euro kalkuliert. Die Ansätze für „Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen“ fallen mit 106.980 Euro höher aus als im Vorjahr. Dies ist hauptsächlich auf die Erhöhung der Umlagen zurückzuführen.

Der Finanzhaushalt ist nach Berücksichtigung der ordentlichen Ein- und Auszahlungen, der Investitionstätigkeit und der Tilgungsleisteungen mit einem Finanzierungsbedarf von insgesamt 21.305 Euro ermittelt. Die Verbindlichkeiten aus der Liquiditätssicherung der Ortsgemeinde Winden beziffern sich auf bereinigt 53.110 Euro. Nach vorläufigen Rechnungsergebnissen konnten der Liquiditätskredit jedoch vollständig abgebaut werden, sodass zum 31.12.2022 ein Guthaben in Höhe von bereinigt 33.120 Euro ausgewiesen wird.

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen betragen voraussichtlich zum Jahresende insgesamt 10.359 Euro, was zu einer pro-Kopf Verschuldung von 14,25 Euro pro Einwohner bedeutet (Einwohnerzahl von 727 zum 30.06.2022).

Der Haushaltsplan 2023 für die Ortsgemeinde Winden sieht folgende Eckdaten vor:

Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt:

  • Der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                     1.254.750 Euro
  • Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                         1.252.360 Euro
  • Jahresüberschuß                                                                                       2.390 Euro

Festgesetzt werden im Finanzhaushalt:

  • die ordentlichen Einzahlungen auf                                                      1.128.635 Euro
  • die ordentlichen Auszahlungen auf                                                     1.115.340 Euro
  • Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                                       13.295 Euro

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:

  • Grundsteuer A                                                                 345 v.H.  
  • Grundsteuer B                                                                 410 v.H.
  • Gewerbesteuer                                                                385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

  • für den ersten Hund                                                       35,00 EUR
  • für den zweiten Hund                                                     60,00 EUR
  • für jeden weiteren Hund                                                 80,00 EUR
  • für den ersten gefährlichen Hund                                 250,00 EUR
  • für den zweiten gefährlichen Hund                               500,00 EUR
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund                           700,00 EUR

Winden nimmt an „Unser Dorf hat Zukunft“ teil

März 13, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Gemeinderat Noch keine Kommentare →

Die Ortsgemeinde Winden will 2024 am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilnehmen. Das hat der Gemeinderat auf Vorschlag von Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid einstimmig beschlossen. Von der Teilnahme erhofft er sich wieder eine gewisse Aufbruchstimmung innerhalb der Dorfgemeinschaft. Bis 2024 hätte nach Linscheids Auffassung die Ortsgemeinde einiges anzubieten, was durchaus zu den Bewertungskriterien passen würde. Im Vorfeld soll ein Fragebogen erstellt und an die Einwohnerschaft mit der Massgabe verteilt werden wie sich diese ihren Ort vorstellen und beurteilen.

Csaba Forro als Schöffe vorgeschlagen

März 13, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Gemeinderat Noch keine Kommentare →

Csaba Forro ist in die Vorschlagsliste für die Gerichtsschöffen aufgenommen worden. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die Amtsperiode dauert von 2024 bis 2028. Keinen Erfolg hatte der Gemeinderat bei seiner Suche nach einem Jugendgerichtsschöffen. Somit kann von der Ortsgemeinde Winden kein Kandidat zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Vorschlagsliste für die Schöffen wird von der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau den zuständigen Gerichten zugeleitet.

Gemeinderat nimmt Luftballon-Spende an

März 13, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Gemeinderat Noch keine Kommentare →

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Sachspende im Wert von 345 Euro angenommen. Bei der Spende handelt es sich um Luftballons, die das Ratsmitglied Bettina Kraus für eine Karnevalsveranstaltung kostenlos zur Verfügung gestellt hatte.

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