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Artikel der Kategorie ‘Jagdgenossenschaft’

Jagdgenossen bezuschussen Hundetoiletten

April 03, 2011 Von: Redaktion Kategorie: Jagdgenossenschaft 2 Kommentare →

Die Jagdgenossenschaft Winden unterstützt die in diesem Jahr geplante Herrichtung von Hundetoiletten in Winden mit insgesamt 1800 Euro. Dies wurde in der jüngsten Versammlung beschlossen. Die erste Tolette ist im Nassauer Feld vorgesehen.
Insgesamt investiert die Jagdgenossenschaft auf einstimmigen Beschluss der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder im laufenden Jahr rund 12.000 Euro. So stehen für die Landschaftspflege 1800 Euro, für die Anschaffung eines neuen Mulchers 2000 Euro Zuschuss, für den Waldwegebau (Weg in der Sandgrube) 5000 Euro und für die Anpflanzung von Obstbäumen 500 Euro zur Verfügung. Die Verwaltungskosten sind mit 700 Euro veranschlagt.
Im zurückliegenden Jahr hat die Jagdgenossenschaft Winden fast 15.000 Euro für Wald und Flur der Ortsgemeinde ausgegeben. Dies ergab eine Bilanz, die in der Sitzung der Jagdgenossen vorgelegt worden ist. So wurden Brachflächen gemulcht (1500 Euro), der Waldwegebau bezuschusst (10.000 Euro), der Mulcher repariert (2295 Euro) und die Beweidung von Freiflächen bezuschusst (595 Euro). Die Verwaltungskosten betrugen 660 Euro.

Versammlung der Jagdgenossenschaft Winden

März 06, 2011 Von: Redaktion Kategorie: Jagdgenossenschaft Noch keine Kommentare →

Die Jagdgenossenschaft Winden hat am Dienstag, 29. März, 19 Uhr im Bürgerhaus Winden ihre jährliche Versammlung. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Rechenschaftsbericht über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2010 sowie die Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2011 sowie „Verschiedenes“. Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Eigentümer von bejagbaren Flächen in der Gemarkung Winden. Bejagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch eingezäunt sind, teilte Jagdvorsteher Bernd Schendel mit.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann dasStimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere Person gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft Winden aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundstückseigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist). Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

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