Gericht: Wiederkehrende Beiträge nicht verfassungswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat allen Kommunen, die wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben, den Rücken gestärkt. Nach einem Urteil der Richter ist es nicht verfassungswidirg, wenn eine Gemeinde alle Bürger eines Ortes, und nicht nur die unmittelbaren Anlieger, zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen heranzieht. Dies berichtet die Koblenzer Rhein-Zeitung. Das Gericht habe damit dieses rheinland-pfälzische Beitragsmodell bestätigt. Dem Urteil lag ein Streit aus dem Kreis Trier Saarburg zugrunde. In der Ortsgemeinde Winden werden seit rund anderthalb Jahren wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben. Dagegen haben mehrere Anlieger Widerspruch eingelegt, über die noch nicht entschieden worden ist.
Rechtssicherheit über die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge besteht allerdings noch nicht. Denn das Verwaltungsgericht Koblenz hatte vergangenes Jahr in einem Fall aus Staudernheim (Kreis Bad Kreuznach) noch anders entschieden. Demnach sollen nur die betroffenen Anlieger einer Straße zur Zahlung herangezogen werden können. Das Gericht hatte den Fall an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.