An den Straßenausbaubeiträgen ändert sich vorerst nichts
An den Wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau in Winden ändert sich vorerst nichts — trotz der vom Verwaltungsgericht Koblenz vorgebrachten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Beitragsart (wir berichteten). Solange das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache kein Urteil gesprochen hat, bleibt die gesetzliche Grundlage für die Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge unverändert gültig, erklärte Verbandsbürgermeister Udo Rau (CDU) in der Einwohnerversammlung in Winden gestern Abend. Schon im Frühjahr 2012 sollen die nächsten Beitragsbescheide verschickt werden. Diese werden dann aber unter einen Widerspruchsvorbehalt gestellt, kündigte der Verwaltungschef an. Dies bedeutet: Kein betroffener Grundstückseigentümer muss selbst Widerspruch einlegen. Mit diesem Verfahren wolle die Nassauer Verwaltung einer zu erwartenden Flut von Widersprüchen vorbeugen.
Sollten die Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden — damit sei aber
frühestens in fünf bis acht Jahren zu rechen –, würden die künftig verschickten Bescheide automatisch ungültig. Die Bürger, die nicht Anlieger einer der ausgebauten Straße sind, würden dann ihr Geld zurückerhalten. Rau ließ allerdings offen, ob dies auch für die bereits für 2011 verschickten Bescheide gilt, weil diese bereits rechtskräftig sind, sofern die Empfänger nicht von sich aus Widerspruch eingelegt haben.
Der Verbandsbürgermeister äußerte Unverständnis für den Koblenzer Richterspruch. Seit 1986 gebe es die Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge, mehrfach seien diese von Gerichten als rechtmäßig anerkannt worden und nun, 25
Jahre später komme das Gericht zu dem Schluss, dass diese Beiträge womöglich nicht verfassungskonform seien. „Vielleicht wollte sich der Vorsitzende Richter, der in Kürze in den Ruhestand geht, noch ein Denkmal setzen, ich weiß es nicht“, zeigte sich Rau empört.
Die Ortsgemeinde Winden könne dem weiteren Verfahren gelassen entgegenblicken, so der Verbandsbürgermeister. Sollte nämlich der Wiederkehrende Beitrag vor Gericht keinen Bestand haben, müssten die Anlieger der von Ausbau betroffenen Straßen (Triftstraße, Am alten Wasserhaus) alleine zahlen. Rau bedauerte auch, dass der Kreisrechtsausschuss noch nicht über die anhängigen Beschwerden gegen die Beitragsbescheide in Winden entschieden habe. Dies werde wohl erst am 21. Oktober geschehen.
Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid sagte, er und der Gemeinderat seien nicht glücklich über die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Ihn störe vor allem, dass die Verunsicherung nun noch größer sei als bisher. Eine Prognose über den Ausgang des Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht wollten Linscheid und Rau nicht abgeben. Linscheid betonte noch einmal, dass er und der Gemeinderat an diesem Beitragssystem festhalten, weil es gerecht sei.
In der Sitzung hielten sich die Bürgerinnen und Bürger mit Kritik merklich zurück; die von manchen erwarteten heftigen Diskussionen jedenfalls blieben aus. Gleichwohl wollten nicht alle Bürger die Einschätzung von Verwaltungschef Rau teilen. „Das wird noch heftig werden“, meinte Hiltrud Rommersbach, die gestern Post vom Koblenzer Verwaltungsgericht erhalten hatte.