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Haushaltsplan 2023 nach Überarbeitung erneut beschlossen

Mai 23, 2023 Von: Redaktion Kategorie: Finanzen, Gemeinderat Noch keine Kommentare →

Der vom Ortsgemeinderat am 28. Februar beschlossene Haushalt 2023 ist von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Ems nicht genehmigt worden. Darüber informierte Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid den Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung. Deshalb wurde der Haushaltsplan von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Ratsvorsitzenden Linscheid überarbeitet. So konnten Verbesserungen erreicht werden, die es ermöglichen, einen ausgeglichenen Haushalt für 2023 vorzulegen. Den überarbeiteten Haushaltsentwurf verabschiedete der Rat einstimmig.

Weil die Steuerkraftmesszahl pro Einwohner der Ortsgemeinde Winden mit 837,47 Euro deutlich unter dem vom Land festgesetzten Schwellenwert von 1097,43 Euro liegt, erhält Winden die Schlüsselzuweisungen A und erstmals auch B. Ein Großteil des Haushalts entfällt auf Umlagezahlungen. Nachdem die Verbandsgemeindeumlage von 36 auf 34,50 Prozent gesenkt wurde, überweist Winden an die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau 266.560 Euro. Für die Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Nassau wurde zusätzlich ein Umlagesatz in Form einer „Sonderumlage 1 Kindergarten“ festgesetzt. Dieser wurde gegenüber dem Vorjahr von 8,55 auf 10,39 Prozent angehoben und beträgt für Winden jetzt 81.000 Euro.

Höher fällt in diesem Jahr die Kreisumlage aus, die von 44 Prozent auf 45 Prozent angehoben wurden und nun für Winden 350.500 Euro beträgt. Nach Abzug der Umlagen (Kreis-, VG-, Gewerbesteuer-, Finanzausgleichsumlagen etc.) verbleiben 113.800 Euro bei der Ortsgemeinde Winden, was einem Anteil von 13,89 Prozent entspricht. Den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich erfüllt die Ortsgemeinde aufgrund der aktuellen Planung.

Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben, insbesondere bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern, wird gegenüber den Vorjahren mit zunächst weiteren Mehrerträgen gerechnet (+ 28.500 €). Für die Folgejahre ist ein stetiges Wachstum ausgewiesen. Des Weiteren sind aufgrund der Erhöhung des Nivellierungssatzes und der damit verbundenen Erhöhung der Hebesätze bei den Realsteuern weitere Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 9.600 Euro veranschlagt. Die Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge sind in Höhe von insgesamt 303.765 Euro veranschlagt und somit 100.425 Euro höher als im Vorjahr. Hauptsächlich ist dies auf die Mehrerträge bei der Schlüsselzuweisung A (+ 56.300 Euro) und der erstmaligen Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung B (17.200 Euro) zurückzuführen, die sich wiederum in der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleiches begründen. Zuwendungen für die kommunale Forstwirtschaft sind in Höhe von 96.305 Euro beantragt. Bezugnehmend auf den Forstwirtschaftsplan werden Erträge aus Holzverkäufen in Höhe von 129.335 Euro erwartet und übersteigen die Planungen des Vorjahres (72.820 Euro). Für geplante Wiederaufforstungsmaßnahmen ist die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt 50.000 Euro vorgesehen.

Aufgrund von Stellenreduzierungen spart die Ortsgemeinde Personal- und Versorgungsaufwendungen von mehr als 12.000 Euro. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragen 2023 323.350 Euro und liegen somit 64.718 Euro höher als im Vorjahr. Die Mehraufwendungen resultieren überwiegend aus Mehrausgaben bei der kommunalen Forstwirtschaft. Bei den Abschreibungen sind aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen Mehraufwendungen von insgesamt 10.725 Euro kalkuliert. Die Ansätze für „Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen“ fallen mit 106.980 Euro höher aus als im Vorjahr. Dies ist hauptsächlich auf die Erhöhung der Umlagen zurückzuführen.

Der Finanzhaushalt ist nach Berücksichtigung der ordentlichen Ein- und Auszahlungen, der Investitionstätigkeit und der Tilgungsleisteungen mit einem Finanzierungsbedarf von insgesamt 21.305 Euro ermittelt. Die Verbindlichkeiten aus der Liquiditätssicherung der Ortsgemeinde Winden beziffern sich auf bereinigt 53.110 Euro. Nach vorläufigen Rechnungsergebnissen konnten der Liquiditätskredit jedoch vollständig abgebaut werden, sodass zum 31.12.2022 ein Guthaben in Höhe von bereinigt 33.120 Euro ausgewiesen wird.

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen betragen voraussichtlich zum Jahresende insgesamt 10.359 Euro, was zu einer pro-Kopf Verschuldung von 14,25 Euro pro Einwohner bedeutet (Einwohnerzahl von 727 zum 30.06.2022).

Der Haushaltsplan 2023 für die Ortsgemeinde Winden sieht folgende Eckdaten vor:

Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt:

  • Der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                     1.254.750 Euro
  • Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                         1.252.360 Euro
  • Jahresüberschuß                                                                                       2.390 Euro

Festgesetzt werden im Finanzhaushalt:

  • die ordentlichen Einzahlungen auf                                                      1.128.635 Euro
  • die ordentlichen Auszahlungen auf                                                     1.115.340 Euro
  • Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                                       13.295 Euro

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:

  • Grundsteuer A                                                                 345 v.H.  
  • Grundsteuer B                                                                 410 v.H.
  • Gewerbesteuer                                                                385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

  • für den ersten Hund                                                       35,00 EUR
  • für den zweiten Hund                                                     60,00 EUR
  • für jeden weiteren Hund                                                 80,00 EUR
  • für den ersten gefährlichen Hund                                 250,00 EUR
  • für den zweiten gefährlichen Hund                               500,00 EUR
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund                           700,00 EUR
  • Herzlich willkommen,

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