„Am Forst“ soll in Wohngebiet umgewandelt werden
Die Ortsgemeinde Winden plant derzeit eine Änderung des Bebauungsplanes „Am Forst“. Damit soll das bisherige Wochenendhausgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Die Folge: Bisher bestehende Beschränkungen hinsichtlich der Bebauung und Nutzung der Grundstücke würden entfallen. Ob es dazu kommt, bleibt einem Beschluss des Gemeinderats vorbehalten.
Bevor der Gemeinderat einen Beschluss fasst, werden die Sachverhalte mit den Anliegern erörtert. Die wesentlichen Aspekte der Planung finden Sie auf der folgenden Internetseite: http://www.uhle-gbr.de/Winden-Am-Forst/Planungsanlass.html
Mai 23rd, 2016 at 2:02 pm
Einzelne Akteure haben sich vorgenommen, die Windener Welt neu zu ordnen,
So werden die Gerichte mehr noch gefragt sein, um die örtliche Legislative in ihrem Vorhaben zu begleiten. Man ist sich nicht zu schade, Bebauungspläne aus den siebziger Jahren so richten zu wollen, das vermeintliche Rechtssicherheit im einundzwanzigsten Jahrhundert besteht.
Dies kostet Gemeinde und Anlieger nicht nur viel Geld, sondern bedeutet auch
den Verlust vieler schöner Wege und Plätze.
Wo heute noch gejoggt wird, hat morgen der PKW-Verkehr dann das Sagen.
Beschauliches Sitzen auf der Bank am Katzenstein ist dann für Wanderer, Radfahrer und Anwohner Vergangenheit.
Auf einer Monsterstraße am oberen Forst wird wohl keiner mehr joggen wollen, geschweige denn werden dort Kinderwagen geschoben.
Wer will das wirklich ?
In der Computerbranche sagte man in den Neunzigern: „Never change a running System“, grob übersetzt:
Sei vorsichtig, wenn Du in ein prima laufendes System eingreifst.
Im Falle Winden ist dies durchaus vom Gemeinderat mal so anzunehmen, um größeren Schaden
von der Gemeinde abzuwenden.
Kein alter Kirchendachboden würde heute mehr einer baupolizeilichen Überprüfung standhalten.
Und die Gefahr, die von diesen vor zwei, dreihundert Jahren gebauten Gewölben für die Gläubigen ausgeht, ist landesweit betrachtet nicht zu unterschätzen.
Fällt ein Stein von der Decke, ist die Mess gehalten.
Keiner wird deswegen die Kirchen schließen und die Glocken nicht läuten lassen.
Die Gefahr ist aber latent vorhanden, die Beseitigung aber zu aufwendig.
Eine Zufahrt zu einem Feriengebiet aber wird nach 45 Jahren plötzlich zu einem
unkalkulierbaren Risiko für Bürgermeister und Gemeinderat.
Ein Unfall ist hier noch nie passiert.
Der letzte Motorradunfall am 21.5.2016 hat an der Michelskapelle stattgefunden.
100 Meter entfernt.
Ich denke, der Gemeinderat sollte noch einmal in Klausur gehen und seine Planungen grundsätzlich überdenken.
Gerhard Fritsche
Mai 24th, 2016 at 7:48 am
Ich bin entsetzt über so viel Polemik. Wer hat denn den Stein ins Rollen gebracht? Warum müssen die Bebauungspläne überhaupt geändert werden?Letztendlich ist der Gemeinderat laut Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet in dieser Sache tätig zu werden. Die laufenden Bemühungen hinsichtlich Bebauungsplanerweiterung und -Änderung sind stringent und im Umfang abgewogen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass nach §10 BauNVO das dauerhafte Wohnen in Wochenendhausgebieten untersagt ist. Wer also den Status Quo fordert wirft im besagten Glashaus mit Steinen um sich.
Mai 30th, 2024 at 10:48 pm
Wenn ich richtig informiert bin, sind nach Umwandlung Erschließungsbeiträge fällig.