Wir in Winden

Die Gemeinde informiert ihre Bürger

Artikel der Kategorie März, 2020

Die Ortsgemeinde hilft

März 22, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Die Ortsgemeinde Winden mit Ortsbürgermeister Stefan Mertlich und dem Ortsgemeinderat haben ein Hilfsangebot während der Corona-Krise eingerichtet.

Gemeinde lebt durch Gemeinschaft, und diese Gemeinschaft ist durch den Ausbruch und die schnelle Verbreitung von Covid19 deutlich gestört. Gerade ältere und kranke Menschen sind auf Hilfe angewiesen (zum Beispiel Einkäufe), die in der Mehrzahl der Fälle durch die Familie, Nachbarn oder Freunde geleistet werden. Durch die Ausbreitung von Covid19 und deren Folgen wird diese Solidargemeinschaft teilweise erheblich gestört.

Das Angebot zur Hilfe durch die Ortsgemeinde Winden richtet sich an diejenigen, die ihre Einkäufe aktuell oder in Zukunft nicht mehr selbst erledigen können und auch nicht auf Freunde, Nachbarn oder Verwandte zurückgreifen können. Wer aufgrund der aktuellen Situation und der Folgen von Covid19 oder generell auf Hilfe angewiesen ist und zum Beispiel Einkäufe selbst nicht mehr erledigen können, wendet sich an die Ortsgemeinde, den Ortsbürgermeister Stefan Mertlich unter Mobil 0162 / 6059022.
Die Hilfe erfolgt ehrenamtlich. Der Kontakt der Hilfesuchenden wird telefonisch abgehalten. Eine weitere Verbreitung von Covid19 gilt es auf  jeden Fall zu vermeiden, daher sind persönliche Besuche und Kontakte mit den Betroffenen ausdrücklich nicht vorgesehen. Diese Maßnahme gilt zu aller und dem eigenem Schutz. Die Vorsichtsmaßnahmen zu Covid19 sind allen durch Rundfunk- Fernsehen und Internet mittlerweile geläufig und sind weiterhin einzuhalten.

Rechtsverordnung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen

März 21, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Über den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz vom 17. März 2020 hinaus werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen: Dazu gehören:

  1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrich-tungen (jeweils Innen- und Außengastronomie). 
    Zulässig sind weiterhin der Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice. 
  2. Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie), 
  3. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen, 
  4. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen,
  5. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen, 
  6. Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.

Die oben aufgeführten Regelungen treten heute um 24 Uhr in Kraft.

Die Regelungen bleiben hierbei teilweise hinter dem Maßnahmenkatalog der Kreise und kreisfreien Städte zurück, der uns heute Vormittag über den Landkreistag übermittelt wurde und den wir an Sie weitergeleitet hatten. So sind  z. B. Friseursalons weiterhin (Stand Freitag, 20.03.2020, 18.20 Uhr) nicht von einem Verbot umfasst. Grundsätzlich haben die Kreise weiterhin die Kompetenz, in einer Allgemeinverfügung nach § 28 Infektionsschutzgesetz solche weitergehenden Maßnahmen zu erlassen. Dieses hat nunmehr gemäß § 3 der o.g. Rechtsverordnung jedoch im Einvernehmen mit dem Land zu erfolgen, um einen Gleichklang im Land zu bewirken. Derzeit liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse vor, dass ein Landkreis beabsichtigt, Maßnahmen, die über die o.g. Regelungen hinausgehen, zu erlassen.

Gebet des Limburger Bischofs

März 21, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Katholische Kirchengemeinde Noch keine Kommentare →

Alle Gottesdienste sind abgesagt

März 21, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Katholische Kirchengemeinde Noch keine Kommentare →

Fieberambulanz erhöht Kapazitäten

März 17, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Die Fieberambulanz in Gemmerich ist am Montag dieser Woche gestartet. Die Nachfrage war gleich am ersten Tag erwartungsgemäß hoch, insgesamt wurden 120 Tests durchgeführt, wobei jeder einzelne Test zwei bis drei Minuten dauert. Um die Wartezeit der Patienten zu verkürzen, hat Landrat Frank Puchtler entschieden, die Kapazitäten der Fieberambulanz in Gemmerich sofort zu erhöhen.  

Die Fieberambulanz  befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots in Gemmerich (Am Depot 1). Damit können sich die Bürger an drei Stellen im Kreisgebiet schnell und unkompliziert testen lassen, ob sie mit dem Corona-Virus infiziert sind: die Praxis Dr. Martin von Bergh im Diezer Parkhaus Werkes  (Im Werkes 1, 65582 Diez), die Praxis Dr. Simons in Bad Ems (Bahnhofplatz 2, 56130 Bad Ems) und die vom Gesundheitsamt des Kreises betriebene Einrichtung in Gemmerich. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr, freitags von 10 bis 14 Uhr.

Personen, die in den vergangenen 14 Tagen mit einem bestätigt, infiziertem Coronapatienten direkten Kontakt hatten und eindeutige Symptome aufweisen,  dazu gehören Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schüttelfrost, können sich dort vorstellen. Patienten mit üblichen Grippesymptomen und ohne Kontakt zu einem Coronapatienten, wenden sich bitte weiterhin an den Hausarzt. 

Hotline

Die  Corona-Hotline ist unter 02603/972-555 erreichbar. Darüber hinaus können Bürger ihre Fragen auch per E-Mail infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de stellen.

Leitlinien zum Umgang mit der Corona-Epidemie

März 17, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
    draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
    Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere
    Outlet-Center
  • Spielplätze.
  • III. Zu verbieten sind
  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
    Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
    im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer
    Glaubensgemeinschaften.
  • IV. Zu erlassen sind
  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere
    Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch
    einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit
    Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb
    nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in
    Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten
    haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus
    zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl,
    Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu
    touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18
    Uhr zu schließen sind.

Dringende Mitteilung des VfR Winden

März 17, 2020 Von: Suat Algin Kategorie: VfR Winden Noch keine Kommentare →

Osterausstellung abgesagt, Dorfcafé geschlossen

März 14, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Dorfcafé Noch keine Kommentare →

Die Ortsgemeinde Winden hat die Osterausstellung im Dorfcafé wegend er aktuellen Corona-Krise abgesagt. Das Dorfcafé bleibt vorerst geschlossen, bis sich die Lage entspannt hat, teilte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich mit. Die Ortsgemeinde Winden folgt damit einer Empfehlung des Rhein-Lahn-Kreises und der Verbandsgemeinden, die sich ebenfalls entschlossen haben, alle eigenen Veranstaltungen abzusagen. Hier gehe es um den Schutz der Bevölkerung, des Gesundheitssystems und darum, als öffentliche Stellen (Kommunen) mit gutem Beispiel voran zu gehen, heißt es in einer Erklärung.

Die für 19. März vorgesehene Jahreshauptversammlung der Schützengesellschaft 1960 Winden wird ebenfalls aufgrund der aktuellen Corona-Situation abgesagt. Nach Entspannung der Lage wird ein neuer Termin bekanntgegeben, teilte der Vorstand mit. 

Auch die Freiwillige Feuerwehr Winden hat ihre für 27. März geplante Jahreshauptversammlung abgesagt. Sie wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

VfR Abend 13.03.2020

März 12, 2020 Von: Suat Algin Kategorie: VfR Winden Noch keine Kommentare →

Power Girls tanzen ganz nach oben

März 10, 2020 Von: Redaktion Kategorie: TSC, VfR Winden Noch keine Kommentare →

Die erfolgreichen Power Girls in Kaden.

Zwei Gruppen des TSC Schwarz-Weiß Winden haben sehr erfolgreich am vergangenen Wochenende in Meudt am 10. Tanzturnier des TSV Phönix Kaden teilgenommen. 

Mit dem Thema „Rock me Amadeus“ in der Kategorie Kinder starteten zuerst die 18 Mädchen der „Little Dancers“.  Keine leichte Aufgabe für die Tänzerinnen, die in ihrer Kategorie eine der jüngsten Gruppen waren. Aber mit ihren tollen Kostümen und der schönen Choreografie konnten sie die Jury überzeugen und freuten sich riesig mit ihren Trainerinnen Katharina Ewerth und Zoe Dennebaum über Platz drei. 

Die „Power Girls“ hatten an diesem Tag Startplatz vier von 13 in der sehr starken Kategorie Jugend. Sie zeigten ihren Showtanz „Nussknacker und der Kampf gegen den Mausekönig“. Die Zuschauer und die Jury waren begeistert von der kreativen Choreografie und Musikauswahl, die die 20 Tänzerinnen sehr ausdrucksstark und synchron präsentierten. Für diese großartige Vorstellung wurden Trainerin Sophie Diel und ihre „Power Girls“ mit dem ersten Platz belohnt – mit 40 Punkten Vorsprung zum Zweitplatzierten. 

Die Little Dancers. Fotos: TSC Winden
  • Herzlich willkommen,

    im Dorftagebuch der Ortsgemeinde Winden. Hier finden Sie Nachrichten, Meinungen und Hintergründe über das aktuelle Dorfgeschehen in Winden.

    Texte und Fotos können Sie an folgende Adresse schicken:

    redaktion@wir-in-winden.de

    Herzlichen Dank!

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