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Artikel der Kategorie März 17th, 2020

Fieberambulanz erhöht Kapazitäten

März 17, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Die Fieberambulanz in Gemmerich ist am Montag dieser Woche gestartet. Die Nachfrage war gleich am ersten Tag erwartungsgemäß hoch, insgesamt wurden 120 Tests durchgeführt, wobei jeder einzelne Test zwei bis drei Minuten dauert. Um die Wartezeit der Patienten zu verkürzen, hat Landrat Frank Puchtler entschieden, die Kapazitäten der Fieberambulanz in Gemmerich sofort zu erhöhen.  

Die Fieberambulanz  befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots in Gemmerich (Am Depot 1). Damit können sich die Bürger an drei Stellen im Kreisgebiet schnell und unkompliziert testen lassen, ob sie mit dem Corona-Virus infiziert sind: die Praxis Dr. Martin von Bergh im Diezer Parkhaus Werkes  (Im Werkes 1, 65582 Diez), die Praxis Dr. Simons in Bad Ems (Bahnhofplatz 2, 56130 Bad Ems) und die vom Gesundheitsamt des Kreises betriebene Einrichtung in Gemmerich. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr, freitags von 10 bis 14 Uhr.

Personen, die in den vergangenen 14 Tagen mit einem bestätigt, infiziertem Coronapatienten direkten Kontakt hatten und eindeutige Symptome aufweisen,  dazu gehören Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schüttelfrost, können sich dort vorstellen. Patienten mit üblichen Grippesymptomen und ohne Kontakt zu einem Coronapatienten, wenden sich bitte weiterhin an den Hausarzt. 

Hotline

Die  Corona-Hotline ist unter 02603/972-555 erreichbar. Darüber hinaus können Bürger ihre Fragen auch per E-Mail infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de stellen.

Leitlinien zum Umgang mit der Corona-Epidemie

März 17, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
    draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
    Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere
    Outlet-Center
  • Spielplätze.
  • III. Zu verbieten sind
  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
    Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
    im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer
    Glaubensgemeinschaften.
  • IV. Zu erlassen sind
  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere
    Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch
    einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit
    Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb
    nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in
    Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten
    haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus
    zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl,
    Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu
    touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18
    Uhr zu schließen sind.

Dringende Mitteilung des VfR Winden

März 17, 2020 Von: Suat Algin Kategorie: VfR Winden Noch keine Kommentare →

  • Herzlich willkommen,

    im Dorftagebuch der Ortsgemeinde Winden. Hier finden Sie Nachrichten, Meinungen und Hintergründe über das aktuelle Dorfgeschehen in Winden.

    Texte und Fotos können Sie an folgende Adresse schicken:

    redaktion@wir-in-winden.de

    Herzlichen Dank!

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