Beitragsbescheide für die Mittelstraße aufgehoben
Die Verbandsgemeindeverwaltung Nassau hat einen Bescheid über die Erhebung eines wiederkehrenden Ausbaubeitrags für den Ausbau der Mittelstraße in der Ortsgemeinde Winden aufgehoben. Der Abrechnungs- und Veranlagungsbescheid vom 9. Januar ist unwirksam. Somit müssen die Grundstückseigentümer der Mittelstraße für 2018 keine Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge zahlen. Die Beiträge für das Jahr 2017 sollen erst Anfang 2019 abgerechnet werden. Bereits gezahlte Beitragsraten werden erstattet, teilte die Verwaltung mit.
Zur Begründung erklärte das Bauamt der VG Nassau, dass für den ersten Bauabschnitt zur Sanierung der Kanalleitungen in der Mittelstraße nur ein Angebot abgegeben wurde — und dieses sei unwirtschaftlich. Im Jahresverlauf soll die Baumaßnahme daher erneut ausgeschrieben werden. Der von der Ortsgemeinde vorgesehene Straßenausbau werde sich definitiv erst im Jahr 2019 durchführen lassen. Die hierfür erforderlichen Ausschreibungen würden voraussichtlich im Herbst zu Ergebnissen führen. Die dann bekannten Kosten könnten frühestens Anfang 2019 zu neuen Vorausleistungsbescheiden führen. Gleichzeitig werde dann in diesen Bescheiden die Endabrechnung 2017 und 2018 vorgenommen. Bereits geleistete Beiträge sollen erstattet werden.






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