Nutzungsänderung für das Bürgerhaus
Die Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Nassau soll nach dem Willen des Ortsgemeinderats die planerischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Ortsgemeinde Winden das Bürgerhaus auch künftig für Veranstaltungen nutzen kann. Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid wurde vom Rat ermächtigt, die Bauverwaltung mit der Planung einer dafür erforderlichen Nutzungsänderung zu beauftragen. Maximal 800 Euro soll dies kosten dürfen, beschloss der Rat einstimmig. Sollte es teurer werden, müsste der Rat erneut beschließen.
Hintergrund ist ein Schreiben der Kreisverwaltung Bad Ems vom Januar, in der die Behörde eine Überprüfung der Brandschutztechnischen Bestimmungen des Bürgerhauses ankündigt. Eine Bewertung des Bürgerhauses als Versammlungsstätte lehnte die Ortsgemeinden allerdings mit dem Hinweis ab, dass dort höchstens zwei Veranstaltungen pro Jahr mit maximal 200 Personen stattfinden. Dafür beantragt die Ortsgemeinde eine gaststättenrechtliche Einzelkonzessionen. Die Kreisverwaltung Bad Ems zeigte sich damit zwar grundsätzlich einverstanden, verlangte jedoch eine Nutzungsänderung für das Bürgerhaus. Unter anderem soll die Ortsgemeinde einen „nachvollziehbaren“ Bestuhlungsplan und weitere Planungsunterlagen vorlegen. Diese sollen nun von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung erstellt werden.




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