Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich bei nur einer Nein-Stimme die Brennholzpreise für 2024 beschlossen. Brennholz lang (6,0 Meter), gerückt am Weg, kostet demnach 55 Euro pro Festmeter. Brennholz (1,0 Meter), fertig am Weg, kostet 100 Euro pro Festmeter. Da für Schlagabraum und Fichte noch keine finale Kalkulation von Seiten der Revierleitung vorlag, wurde die Preisfestsetzung auf eine der nachfolgenden Ratssitzung verschoben.
Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid berichtete, dass erstmalig eine nachvollziehbare Kalkulation für die Brennholzpreise vorliege. Für Brennholz lang setzt sich die Preisermittlung wie folgt zusammen: Einschlag und Rücken 34,33 Euro/m, Vermessung und Wege 3,75 Euro/m, Förster und Fixkosten 3,29 Euro/m plus Anteil Gemeinde (25 Prozent). Für Brennholz fertig am Weg weist die Kalkulation folgende Zahlen auf: Einschlag, Rücken, Einschneiden, Spalten und Setzen 68,06 Euro/m, Vermessen und Wege 3,75 Euro/m, Förster und Fixkosten 3,29 Euro/m plus Anteil Gemeinde (25 %).
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes Photovoltaikflächenanlage „Am Kindergarten“ beschlossen. Ziel ist es, eine Windwurffläche nördlich des Kindergartens als Solarpark zu nutzen. Den Planungsauftrag hat der Rat für 18.792,12 Euro an ein Ingenieurbüro vergeben. Zugleich drückt der Gemeinderat aufs Tempo, indem er ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren der Behörden und der Öffentlichkeit beschloss. Dabei soll der Planentwurf für die Dauer von 30 Tagen öffentlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau ausgelegt werden. Die Erstellung eines rechtverbindlichen Bebauungsplanes wird notwendig, um die Voraussetzung für den Bau der Photovoltaik-Flächenanlage zu schaffen, die die Ortsgemeinde Winden auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes plant.
Für die Planung vorgesehen ist eine Fläche unmittelbar nördlich des Siedlungskörpers, angrenzend an die neu errichtete Kindertagesstätte, auf einer durch den Borkenkäfer geschädigten Windwurffläche. Inzwischen unterliegt die ehemalige Waldfläche der Sukzession. Die Möglichkeit, aufeiner solchen Fläche eine Photovoltaik(PV)-Freiflächen-Anlage zu errichte, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) grundsätzlich bestätigt. Wenn die Nutzung als Solarpark endet, soll die Fläche laut Festlegung des künftigen Bebauungsplanes wieder forstwirtschaftlich genutzt werden. Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 4,6 Hektar und befindet sich innerhalb der Gemarkung Winden in den Fluren 12 und 27. Die Ortslage Winden beginnt unmittelbar südlich und westlich angrenzend. Wenige Meter westlich verläuft die Triftstraße, die in nördlicher Richtung zur K 4 und in südliche Richtung in die Ortsmitte von Winden führt. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes überschneidet sich nach Darstellung von Henrik Illing vom Büro Enviro-Plan teilweise mit dem Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“. Im Bereich der Überschneidung wird eine Waldfläche mit Zweckbestimmung „Waldwissen für Kinder“ festgesetzt. Im Überschneidungsbereich wird nach Abschluss dieses Bauleitplanverfahrens der bisher rechtskräftige Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“ ersetzt.
Wie eine Beteiligung der Gemeinde oder einzelner Bürger an dem künftigen Solarpark möglich sein könnte, erklärte im Anschluss Frank Otten, Projektentwickler der Firma WI Energy aus Trier. Das Unternehmen hat ein Geschäftsmodell entwickelt, wonach die WI Energy die PV-Anlage auf der in Winden vorgesehenen Fläche errichten würde. Die Anlage soll in einzelne Abschnitte aufgeteilt und jeweils einem Wechselrichter zugeordnet werden. Die Gemeinde oder die Bürger schließen für „ihren“ Abschnitt “ der PV-Anlage einen Pachtvertrag, während sich die WI Energy um die Verwaltung sowie die kaufmännische und technische Pflege der Anlage kümmert. Ziel sei nach Darstellung Ottens die langfristige Belieferung von grünem Strom aus dem Solarpark vor Ort, wobei nicht die Gewinnmaximierung im Fokus stehe, sondern die Belieferung der Region mit grünem Strom.
Ob dieses oder ein andere Geschäftsmodell in Winden zum Tragen kommt, wird der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden.
Der Ausbau der K5 zwischen Winden und Weinähr ist aktuell nicht Bestandteil des Kreisstraßen-Bauprogramms. Dies hat die Kreisverwaltung jetzt mitgeteilt. Die bestehenden Schäden vergrößerten sich allerdings und stellten zunehmend eine Gefahr für die Straßenverkehrsteilnehmer dar. Die K 5 habe jedoch nicht die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße und somit keinen Anspruch auf Landesförderung. Ein letztmaliger Ausbau mit Förderung wäre jedoch möglich, wenn im Vorfeld der Maßnahme eine Abstufungsvereinbarung mit den betroffenen Gemeinden Weinähr und Winden geschlossen werde, so die Mitteilung aus Bad Ems. Über dieses Thema will LandratJörg Denninghoff (SPD) mit allen Beteiligten bei einem Termin im November oder Dezember sprechen. Eine Abstufung würde bedeuten, dass die jetzige Kreisstraße künftig eine Gemeindestraße wäre, also von den Ortsgemeinden Weinähr und Winden anteilig unterhalten und gegebenenfalls auch repariert werden müsste.
August 13, 2023Von: Redaktion Kategorie: Allgemein
Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen sind herzlich zur dritten Sitzung des Arbeitskreises eingeladen, der die 775-Jahr-Feier in Winden vorbereitet. Der Termin lautet: Dienstag, 22. August, um 18 Uhr im Ratssaal im Bürgerhaus. An diesem Abend soll die Zahl der Veranstaltungen festgelegt werden, die im Jahr 2025 anlässlich des Dorfjubiläums stattfinden sollen.
Ortsbürgermeister und Gemeinderat laden alle Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre zu einer gemeinsamen Feier am Samstag, 26. August, um 15 Uhr ein. Die Besucher erwartet ein kurzweiliges Programm. Für Essen und Getränke hat die Ortsgemeinde gesorgt. Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid und der Gemeinderat freuen sich auf zahlreiche Anmeldungen unter Telefon 0176-10208918 oder E-Mail gebhard.linscheid@t-online.de.
August 04, 2023Von: Redaktion Kategorie: Allgemein
Die Kreisverwaltung in Bad Ems hat den Bau eines Funkmastes im Nassauer Feld in Winden genehmigt. „Somit können die Bauarbeiten für den Stahlmast mit Sendeanlage im Herbst beginnen“, teilt Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid mit. Die Vorbereitungsarbeiten der Syna und Telekom laufen bereits. Die beiden Unternehmen stellen die Daten- und Stromversorgung für den Funkmast sicher. Linscheid rechnet damit, dass im Frühjahr 2024 der Handy-Empfang im gesamten Dorf funktioniert.
Die Kreisverwaltung hat den Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Winden genehmigt. Dies hat Landrat Jörg Denninghoff (SPD) der Gemeinde mit Schreiben vom 18. Juli mitgeteilt. Damit besteht für das laufende Jahr die rechtliche Grundlage für alle noch anstehenden Investitionen und sonstigen Ausgaben. Hintergrund des Beschlusses ist, dass der Gemeinderat das Zahlenwerk überarbeitet und damit einen Haushaltsausgleich hergestellt hat. Dies war in einem ersten Haushaltsbeschluss vom 28. Februar nicht der Fall: Damals schloss der Entwurf noch mit einem deutlichen Minus im Ergebnishaushalt. Folge: Der Kreis hatte dem Haushaltsplan die erforderliche Genehmigung versagt und den Etatentwurf zurück in den Gemeinderat gegeben.
Landrat Denninghoff mahnt mit Blick auf ein drohendes Haushaltsdefizit in den Jahren 2024 bis 2026 die Gemeinde mit deutlichen Worten: „Aufgrund der negativen Haushaltsergebnisse im Planungszeitraum 2024-2026 weisen wir daraufhin, dass die Ortsgemeinde Winden verpflichtet bleibt, den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. Dies kann beispielsweise erfolgen durch: Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen, Erhöhung der Erträge/Einzahlungen, Beschränkung der freiwilligen Leistungen, Haushaltssperre oder eine Anpassung der Realsteuerhebesätze.“
Kritisch sieht die Kreisbehörde den derzeit gültigen Hebesatz der Grundsteuer B. Denninghoff schreibt: „Die Erhöhung der Realsteuerhebesätze haben wir positiv zur Kenntnis genommen. Jedoch zahlt die Ortsgemeinde Winden durch die Festsetzung der Grundsteuer B auf lediglich 410 % (Nivellierungssatz 465%) Verbandsgemeinde- und Kreisumlage von fiktiven Erträgen, die sie überhaupt nicht erzielt! Dies ist mit dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht zu vereinbaren und verstößt bei unausgeglichenen Haushalten gegen die Einnahmebeschaffungsgrundsätze der Gemeindeordnung. Diese verpflichten die Gemeinde, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen vorrangig aus Steuern zu beschaffen, soweit die Entgelte für ihre Leistungen und die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen!“
Der Bauausschus der Gemeinde Winden hat bei einem Rundgang durchs Dorf Handlungsbedarf an mehreren Stellen in der Gemeinde festgestellt.
So muss nach Meinung des Ausschusses der in das Lichtraumprofil von Straßen und Bürgersteigen ragende Bewuchs aller Art von den Grundstückseigentümern gemäß den geltenden Richtlinien so weit zurück geschnitten oder entfernt werden, dass ein Befahren oder Begehen ohne Beeinträchtigung möglich ist. Der Rückschnitt ist von den Eigentümern sachgerecht zu entsorgen. Auch der Bewuchs der Entwässerungsrinnen entlang der Grundstücksgrenze muss entfernt werde, um ein einwandfreies Ablaufen des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Sollten die Grundstücksbesitzer ihrer Pflcht nicht nachkommen, sollen sie dazu unter Fristsetzung von der Verwaltung aufgefordert werden.
Die Ruhebank an der Einmündung Schulstraße/Hauptstraße muss laut dem Ausschuss erneuert werden. Weiter soll die Schiefereindeckung des Mitteilungskastens im Bereich der Kirchenmauer überprüft werden. Fehlende Schiefer sollen ergänzt und der seitliche Efeubewuchs entfernt werden.
Das Holzportal am Beginn des Verbindungsweges zwischen der Mittelstraße und der Obertalstraße ist in weiten Teilen verfault und sollte komplett abgerissen werden, meint der Bauausschuss. Der Bewuchs auf der Wegstrecke sollte seiner Meinung nach entfernt werden. Der Kanaleinlauf auf Höhe Obertalstraße 11 ( Richtung Friedhof ) ist teilweise eingebrochen und muss neu gesetzt werden. Alle Kanaleinläufe sollen geeinigt werden.
Auch der seitliche Bewuchs im Bereich des Friedhofweges soll entfernt werden, heißt es weiter. Der Friedhofsvorplatz soll auf Wunsch der Ausschussmitglieder komplett geräumt werden. Sämtliche Ablagerungen und der umlaufende Bewuchs sollen beseitigt werden. Ein Missstand ist, dass das Eingangstor an der seitlichen Aufhängung gebrochen ist; es soll daher geschweißt und in der Höhe neu gerichtet werden, um eine einwandfreie Schließfunktion zu ermöglichen. Auch über eine komplette Erneuerung der Toranlage sollte nach Meinung es Bauausschusses nachgedacht werden. Das seiliche Sichtmauerwerk der Zugangstreppe zur Leichenhalle ist in Teilen abgängig und daher zu erneuern. Außerdem sollten sämtliche Hecken und Sträucher im Bereich des Friedhofes geschnitten werden. Auch der Bewuchs im Aufgang zur Leichenhalle soll entfernt werden. Der gesamte Friedhof ist einer Grabinspektion zu unterziehen, was den Zustand der Grabdenkmäler sowie deren äußeres Erscheinunungsbild hinsichtlich Bewuchs und Pflege betrifft. Das Holzkreuz im Bereich des anonymen Grabfeldes muss erneuert werden. Der Korpus sollte in diesem Zusammenhang demontiert und per Sandstrahl gereinigt werden. Die gemeindeeigenen Obstbäume ( Zwetschengenbäume ) unterhalb des anonymen Grabfeldes sind zu kontrollieren und größtenteils zu entfernen.
Lose Teile des Stacheldrahtes oberhalb des Jägerzauns sind zu entfernen. Hier sollte geprüft werden, ob die Zaunerhöhung in Anbetracht der vorhandenen Heckeneinfriedung noch erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verletzungsgefahr beim Schneiden der Hecke und Beschädigungen der Arbeitsgeräte.
Randsteine am linksseitigenEnde der Mittelstraße müssen neu gesetzt werden, wobei es sich nicht um einen Gewährleistungsschaden im Zuge des Ausbaus Mittelstraße handelt. Sämtliche Straßenverkehrs- und Hinweisschilder sind zu reinigen, meint der Ausschuss. Die Ruhebank am Kirchplatz soll geprüft und Holzteile bei Bedarf erneuert und neu gestrichen werden. Das Pflanzbeet am Grundstück Neuer Weg 1 soll außerdem neu bepflanzt werden.