K5: Gemeinderat für letztmalige Ertüchtigung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einen einstimmigen Beschluss über die Zukunft der Kreisstraße 5 gefasst, die Winden mit Weinähr verbindet. Der Rat votierte demnach für eine Aufnahme der K5 in das Straßenausbauprogramm des Kreises bis 2027, für den Komplettausbau der gesamten Ortsdurchfahrt durch den Rhein-Lahn-Kreis im Jahre 2028 sowie die letztmalige Ertüchtigung des 1,7 Kilometer langen Straßenanteils der Ortsgemeinde ohne wesentliche Änderung der K5. Damit folgte der Gemeinderat einer Empfehlung von Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid, der dieses Vorgehen im Vorfeld mit der Kreisverwaltung, dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und der Verbandsgemeindeverwaltung abgestimmt hatte.
Hintergrund des Beschlusses ist die geplante Abstufung der Kreisstraße 5 zur Gemeindestraße. Davon sind im gesamten Kreisgebiet in den nächsten Jahren bis zu 80 Kreisstraßen betroffen; diese Straßen fallen somit aus der Zuständigkeit des Rhein-Lahn-Kreises heraus. Grundlage hierfür ist die Gesetzeslage, dass ein Ort lediglich nur von einer Kreisstraße erreichbar sein muss, teilte Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid mit. Die Abstufung soll unter den betreffenden Gemeinden nach Möglichkeit auf freiwilliger Basis erfolgen. Wird die Freiwilligkeit nicht erreicht, erfolgt die Abstufung per Beschluss des Kreistages. Für die Abstufung auf freiwilliger Basis sind vier Modelle vorgesehen:
- Abstufung und Übergabe an die Ortsgemeinde (nur, wenn besagte Strecke keine Mängel aufweist).
- Abstufung und Zahlung einer Ablösesumme an die Ortsgemeinde für die unterlassene Unterhaltung. Diese würde sich für die Ortsgemeinde Winden, bei einer anteiligen Straßenlänge von 1,7 Kilometer auf ca. 130.000 Euro belaufen.
- Letztmalige Ertüchtigung des Bestandes, ohne wesentliche Änderung (z.B. Verbreiterung) durch die Kreisverwaltung mit Förderung und Abstufungsvereinbarung.
- Abstufung und Zahlung einer Pauschalsumme (Kosten für den fiktiven Bestandsausbau der „noch Kreisstraße „nach Modell 3. Der Ausbau erfolgt durch die Ortsgemeinde incl. 65 Prozent Förderung durch das Land sowie entsprechender Anliegerbeiträge.





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