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Heizungsanlage in der Halle bleibt außer Betrieb

Januar 08, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Die Heizungsanlage der Dorfgemeinschaftshalle in Winden hat Mängel, die eine vorgeschriebene TÜV-Prüfung nicht zulassen. Deshalb hat die zuständige Behörde den weiteren Betrieb der Anlage nicht genehmigt, teilte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich mit.

Die Brandschutzdienststelle bei der Bauaufsicht des Rhein-Lahn-Kreises habe erklärt, sie würde sich mit einer Betriebsgenehmigung über das Zeugnis des Prüfingeneurs hinwegsetzen. Das Problem für die Gemeinde, so Ortsbürgermeister Mertlich: Eine Behebung der vorhandenen Mängel würde nach den vorliegenden Schätzungen und Angeboten eine etwa fünfstellige Investition in die gut 40 Jahre alte Heizungsanlage erfordern. Aus Sicht des Ortsgemeinderats zu viel Geld für einen Zeitraum von nur zwei Jahren. Denn der Kindergarten werde in absehbarer Zeit in einen Neubau ziehen, so dass damit die komplette Heizungsanlage erneuert wird. In seiner Sitzung vom 3. Dezember entschied sich der Rat daher gegen die Sanierung der Heizungsanlage.

Veranstaltungen wie die anstehenden Kappensitzungen oder der Tulpensamstag sollen aber dennoch in der Halle stattfinden, versicherte Ortschef Mertlich. Denn dank der fachmännischen Unterstützung von Ratsmitglied und Heizungsbautechnik-Meister Markus Cron, der Alternativen zum Heizbetrieb für Veranstaltungen aufgezeigt habe, sei es gelungen, die behördliche Genehmigung einzuholen. Voraussetzung sei aber, dass die Heizungsanlage außer Betrieb bleibt und extern zugeheizt wird.

Bis zu einer endgültigen Genehmigung müssten aber noch einige Arbeiten erledigt werden, die vor zwei Jahren in einem Prüfbericht festgelegt worden seien, so Mertlich. Die Aufsichtsbehörde  habe bemängelt, dass die damals bei einer Besichtigung festgestellten Mängel noch nicht beseitigt worden seien. Ortsbürgermeister Mertlich hat zugesagt, dass die Mängel umgehend und damit vor den Veranstaltungen behoben werden sollen. Unter dieser Voraussetzung habe die Behörde einer Genehmigung der Kappensitzungen und der Veranstaltung am Tulpensamstag zugestimmt. 

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