Grundstücke in der Straße „Am Forst“ sind nicht beitragspflichtig
Die von der Ortsgemeinde 2012 beschlossene Widmung der Straße „Am Forst“ ist ungültig; die dortigen Grundstückseigentümer können deshalb nicht zur Zahlung wiederkehrender Straßenausbau-Beiträge herangezogen werden, die 2009 in Winden eingeführt wurden. Dies hat das Koblenzer Verwaltungsgericht entschieden. Das Gericht gab damit der Beschwerde von Eigentümern eines Grundstücks „Am Forst“ statt. Sie hatten gegen die Zahlung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Winden geklagt. Laut Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid geht es um 25 bis 30 Bewohner, die nach dem Gerichtsbeschluss von der Zahlung der Beiträge befreit sind. Auf die übrigen Beitragspflichtigen in Winden komme eine nur geringe Mehrbelastung von wenigen Cent pro Quadratmeter zu, sagte Linscheid.
Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts darf ein Straßengrundstück (mehr …)




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