Grundstücke in der Straße „Am Forst“ sind nicht beitragspflichtig
Die von der Ortsgemeinde 2012 beschlossene Widmung der Straße „Am Forst“ ist ungültig; die dortigen Grundstückseigentümer können deshalb nicht zur Zahlung wiederkehrender Straßenausbau-Beiträge herangezogen werden, die 2009 in Winden eingeführt wurden. Dies hat das Koblenzer Verwaltungsgericht entschieden. Das Gericht gab damit der Beschwerde von Eigentümern eines Grundstücks „Am Forst“ statt. Sie hatten gegen die Zahlung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Winden geklagt. Laut Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid geht es um 25 bis 30 Bewohner, die nach dem Gerichtsbeschluss von der Zahlung der Beiträge befreit sind. Auf die übrigen Beitragspflichtigen in Winden komme eine nur geringe Mehrbelastung von wenigen Cent pro Quadratmeter zu, sagte Linscheid.
Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts darf ein Straßengrundstück nur zur Gemeindestraße gewidmet werden, wenn rechtlich gesichert ist, dass diese grundsätzlich von jedermann befahren werden darf. Die Zu- und Abfahrt über eine in geringer Entfernung verlaufende Kreisstraße ist jedoch nach dem Bebauungsplan für nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge gesperrt. Die wegemäßige Erschließung eines Teils der in dem Gebiet gelegenen Grundstücke verläuft daher zunächst über eine unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Straße und von dort aus – gesichert durch eine Baulast – über eine in privatem Eigentum stehende Wegstrecke.
2009 beschloss der Windener Gemeinderat zunächst eine Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen und im April 2012 sodann die Widmung der unmittelbar an das Wochenendhaus angrenzenden Straße als Gemeindestraße. Hiergegen erhoben die Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage, mit der sie unter anderem geltend machten, dass die Straße bereits deshalb nicht als Gemeindestraße gewidmet werden dürfe, weil ihre Benutzung nur unter Überquerung privater Grundstücke möglich sei.
Die Klage hatte Erfolg. Gemeindestraßen, so das Gericht, seien nach dem Landesstraßengesetz Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienten und als öffentliche Straßen grundsätzlich jedermann zur Nutzung offen stünden. Dies sei nur dann der Fall, wenn rechtlich gesichert sei, dass die Straße – im Rahmen des Gemeingebrauchs und falls nicht ausnahmsweise eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festgelegt worden sei – von jedermann unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen befahren werden dürfe. Daran fehle es hier aber, weil die – fehlerhaft – gewidmete Straße nicht über eine öffentliche Straße erreicht werden könne; dies sei nach dem eindeutigem Wortlaut der zugrunde liegenden Baulast nur den Eigentümern bestimmter in dem Wochenendhausgebiet gelegener Grundstücke gestattet.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. Ortsbürgermeister Linscheid kündigte an, dass die Gemeinde mit einem Rechtsanwalt und dem Gemeinde- und Städtebund das weitere Vorgehen prüfen will.
Die Einführung wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau hatte in Winden seinerzeit für erheblichen Protest gesorgt. Eine Bürgerinitiative sammelte 220 Unterschriften gegen das Vorhaben, das der Gemeinderat trotz aller Widerstände einstimmig durchsetzte. Im Mai dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht die Satzung von 2009 für ungültig erklärt. Ein Bürger hatte geklagt, weil Ortsbürgermeister Linscheid an der Abstimmung im Gemeinderat teilgenommen hatte, obwohl er sein eigenes Grundstück von einer Verschonungsregelung der Satzung profitiert. Die Ortsgemeinde hatte Berufung eingelegt, so dass die Satzung vorerst weiterhin gültig ist.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. Juni 2013, 1 K 38/13.KO).
August 25th, 2013 at 6:34 pm
Zuerst freue ich mich für die Bewohner der Straße „Am Forst“, dass sie nicht beitragspflichtig sind.
Wir leben in einer Demokratie. Das bedeutet aber auch, dass jeder Einzelne über die wiederkehrenden Beiträge denken kann, was er möchte. Auch ich mache mir so meine Gedanken, und ja, auch ich bin nicht dafür und ich stehe dazu. Trotzdem zahle ich ganz brav meinen Beitrag. Nicht dass es die Gemeinde interessieren würde, was ich oder andere so denken. Nein, man hat es so beschlossen, und nun wird es umgesetzt. Und wie schon vorweg erwähnt, zahle ich brav meinen Obolus. Dann kommt man auf die Idee, durch eine Umwidmung der Straße am Forst noch mehr Beitragszahler ins Boot zu bekommen. Zunächst scheint diese Rechnung auch aufzugehen. Doch dann sind ein paar schlaue Köpfe darauf gekommen wie sie sich dagegen wehren können. Sie haben sich mit der Materie „Straßen-Widmung“ näher beschäftigt und siehe da, die Gemeinde zog bei einem Rechtsstreit den Kürzeren. Hätte sich die Gemeinde ebenfalls intensiv mit dieser Materie befasst, hätte sie erkennen müssen, dass diese Widmung nach gültigem Recht überhaupt nicht möglich war.
Herzlichen Glückwunsch, liebe Forst-Bewohner, ihr habt euch gut vorbereitet und habt verdient gewonnen 🙂
Tja und dann gibt es solche Äußerungen: „Auf die übrigen Beitragspflichtigen in Winden komme eine nur geringe Mehrbelastung von wenigen Cent pro Quadratmeter zu.“
Wer hat das Recht, von geringen Mehrbelastungen zu reden, wenn es z.B. um mein Portemonnaie geht? Kleinvieh macht auch Mist, heißt es, und wie oft möchte man uns allen denn noch ins Portemonnaie greifen? Ist doch gar nicht schlimm, ist ja immer nur eine geringe Mehrbelastung. Wer z.B. zahlt denn nun die Rechnung für den verlorenen Prozess wegen der Straße „vom Forst“? Bekommen wir die Anwalts- und Prozesskosten etwa geschenkt?? Nein, auch das sind wieder geringe Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die bei einigermaßen seriösen Recherchen vermeidbar gewesen wären. Und dann die Prozesskosten wo der „Orts-Chef“ gleich mit abgestimmt hatte, obwohl er nicht durfte? Auch diese Kosten wären vermeidbar gewesen. Fallen diese Kosten auch wieder in die Rubrik geringe Mehrbelastungen?
August 25th, 2013 at 10:02 pm
Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin freue ich mich nicht für die Bewohner des Wochenendgebietes „Am Forst“.
Die Entscheidung des VG Koblenz mag zwar bei den Forst-Bewohnern als Gewinn angesehen werden, nur ist es in Wirklichkeit ein echter Gewinn für jeden Bürger, der dort wohnt, oder nur ein temporärer Beweis der Stärke gegenüber der demokratisch gewählten Ortsführung?
Die wiederkehrenden Beiträge im Rahmen der Straßensanierung wurden und werden noch immer vom gewählten Gemeinderat als Solidarpakt aller Windener Bürger angesehen. Die anfallenden Kosten sind für die Anlieger nicht mehr finanzierbar, nur gemeinsam sind wir in der Zukunft in der Lage, dies zu meistern. Bei der Widmung der Straße „Am Forst“ ging es darum, alle Windener mit ins Boot zu holen, auch die, die nach meiner Meinung illegal „ständig“ dort wohnen und damit wie jeder andere Windener Bürger die Straßen der Ortsgemeinde nutzen.
Die Anlieger des Forst sind durch das Urteil des VG beitragsfrei, im Falle einer Sanierung oder vorschriftenkonformer Fertigstellung werden jedoch deutlich höhere Kosten auf den einzelnen Anlieger zukommen. Ob dieser Fakt, und auch die Tatsache, nicht mehr Angehöriger der Solidargemeinschaft zu sein, ein Gewinn für die Forstbewohner ist, den es zu beglückwünschen gilt, wage ich doch sehr zu bezweifeln.
Für die Soldidargemeinschaft werden im Moment geringe Mehrkosten anfallen, die jedoch im Falle einer Sanierung „Am Forst“ entsprechend wegfallen.
August 28th, 2013 at 10:15 pm
Zu den Ausführungen des 2. Ortsbeigeordneten der Gemeinde Winden nehmen wir wie folgt Stellung:
Solidargemeinschaft:
Von Anfang an bestand keine Solidarität, da ein nicht unerheblicher Anteil von Eigentümern durch den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats beitragsfrei gestellt wurden!
Den Ausführungen entnehmen wir, dass es nicht gewünscht ist, dass die Anwohner „Am Forst“ die Straßen in Winden benutzen und keine wiederkehrende Beiträge zahlen sollen. Was ist denn mit den Anwohnern der Straßen, die von Beginn an nicht dabei waren? Das ist i.O.?! Unter Solidarität verstehen wir etwas anderes.
Illegales Wohnen:
Wir besitzen einen deutschen Pass und wohnen seit nunmehr 8 Jahren mit Erstwohnsitz in Winden, Am Forst, in einem Haus, das wir nicht besetzt haben, sondern das uns gehört. Was ist hieran illegal?! Müssen wir- sofern wir hier noch weiterhin leben wollen – einen Asylantrag stellen?
Die Gemeinde hat seit Jahrzehnten keine Einwände gegen eine erstwohnsitzliche Anmeldung für die Straße „Am Forst“.
Für alle mit Erstwohnsitz gemeldeten Bewohnern erhält die Gemeinde die gesamten entsprechenden Einkommensteuern.
Es geht uns in dieser Angelegenheit nicht um die monetäre Seite. Unsere Kritik ist ganz einfach die, wenn man Projekte plant und realisiert, dann bitte von Anfang an gerade.
Und nicht, wenn man etwaige Dinge im Vorfeld nicht bedacht hat, diese dann im Nachgang durch nicht umsichtiges Agieren verändern wollen!
So schön das Wohnen – landschaftlich – auch ist, stellt sich uns nunmehr – bei einem solchen Meinungsbild – die Frage, ob wir weiterhin in so einer zerstrittenen Ortsgemeinschaft noch wohnen werden.
August 29th, 2013 at 9:08 pm
Der Bürger hat das Recht sich gegen sogenannte „Verwaltungsakte“ der Behörde zu wehren, wie hier im Falle der Widmung einer Verkehrsanlage. Angenehm ist es für die Gemeinde dann nicht, eine solche Widmung für unwirksam erklärt zu bekommen.
Die Ortsgemeinde hat 2009 alle Widmungen der Straßen überprüft und festgestellt, dass einige Straßen nachweislich noch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurden.
Dies wurde auch für das Wochenendgebiet am Forst gemacht, weil auch hier die Öffentlichkeit die Straße bereits seit Jahrzehnten befahren hat.
Glückwünsche für Prozessgewinner sind bedenklich, wenn man weiß, dass eine Widmung grundsätzlich für den Anlieger was Positives ist. Denn dann können der Grundstücksbesitzer und auch seine Besucher ungehindert das eigne Grundstück erreichen und auch die Ver – und Entsorgungsfahrzeuge haben freie Fahrt.
Im vorliegenden Falle dürfen grundsätzlich nur die Eigentümer der Grundstücke selbst und die Ortsgemeinde als Eigentümer die Straße befahren. Dann erhebt sich doch die Frage, ob bei den betroffenen Anliegern Zufriedenheit in der Sache Einkehr hält, oder ob als ungewünschter Nebeneffekt mehr Nachteile hingenommen werden müssen.
Dass die Straßen im Wochenendhausgebiet „Am Forst“ nur über den Weg zum Sportplatz an das Straßennetz von Winden angebunden sind und nicht über die Kreisstraße angefahren werden dürfen, ist der Gemeinde und den Anliegern schon lange bekannt. Jeder tut es und gelangt somit in die Verkehrsanlagen des Wochenendgebietes, auch zum Schützenhaus.
Wie konnte es zu einem solchen ungewöhnlichen Fall kommen? Gemeinde und Anlieger zogen vor fast 35 Jahren an einem Strang, indem das Wochenendgebiet „erschlossen“ wurde und das insbesondere für die Anlieger sehr preiswert. Man verzichtete auf Dinge, wie Straßeneinfassungen, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung und eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz. Diese fehlenden Erschließungsmerkmale führen nämlich jetzt zu dem aufgezeigten Nachteil.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes ist die Straße nicht gewidmet und somit darf die Ortsgemeinde keine wiederkehrende Beiträge erheben. Die Ortsgemeinde erkennt das Urteil an und wird keine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einreichen.
Die Ortsgemeinde muss sich in naher Zukunft mit dem Bebauungsplan beschäftigen und die Unstimmigkeiten regeln, die sich aus dem Urteil ergeben. Dazu werden auch die Anlieger gehört und beteiligt. Der Aufstellungsbeschluss ist bereits gefasst.
Dann muss sich im weiteren Verfahren zeigen, was zu tun ist und welche Schritte eingeleitet werden damit wir einen rechtskräftigen Bebauungsplan erhalten, den es derzeit nach Auffassung des Gerichtes nicht gibt. Auch dieses Verfahren wird Befürworter und Gegner auf den Plan hervorrufen.
In diesem Zusammenhang ist es richtig, dass die Gemeinde gerecht und rechtssicher Straßenausbaubeiträge verteilen muss.
Durch den Wegfall des Wochenendgebietes, wird die Zahl der Zahler geringer und somit wird ein zusätzlicher Betrag von 3 Cent pro Quadratmeter ergeben. Somit wird der Endpreis pro Quadratmeter bei 31 Cent liegen, also 1 Cent über dem geschätzten und bisher berechneten Beitrag.
Nun zum laufenden Berufungsverfahren vor dem OVG in Koblenz
Die Kosten für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht der Gemeinde trägt die Ortsgemeinde. Soll sie ein Urteil hinnehmen, das bisher alle Satzungsfragen auf den Kopf stellt und in Rheinland-Pfalz bisher einmalig ist?
Jede und Jeder, der ein wenig Kommunalrecht und Satzungsrecht kennt, weiß, dass es bisher beim Zustandekommen von Gemeindesatzungen kein Sonderinteresse und somit keine Ausschließungsgründe gibt. Dies ist die Sicht der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde sowie auch des Kreisrechtsauschusses. So könnte nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz nie eine Abgaben-, Straßenreinigungs- oder Gebührensatzungen geben, da immer eine Mehrheit oder alle Mitglieder des Rates betroffen wären. Ob das gewollt ist?
Deshalb ist die Ortsgemeinde in das Berufungsverfahren gegangen und vertritt eine andere Sichtweise, wie die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts vor dem OVG in Koblenz.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts in Koblenz war sich bei seiner Entscheidung auch nicht sicher. Fünf Richter haben sich mit der Problematik „Verschonungsregelung und Sonderinteresse“ befasst und sie waren sich nicht einig. Zwar befand eine Mehrheit, dass die dahin gerichtete Klage Erfolg hätte, jedoch unterwirft man sich bereits in der Entscheidung selbst einen Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, indem man ausdrücklich (und auch dies ist ungewöhnlich) dieses nächste Gerichtsverfahren zulässt. Und somit wurde die Gemeinde indirekt schon aufgefordert, hiervon Gebrauch zu machen.
August 30th, 2013 at 12:36 am
Anmerkungen zu den Ausführungen von Astrid und Franz Schmitz:
Es ist immer wieder erstaunlich, mit welch einer Hingabe manche Menschen auf Kritik oder gegensätzlicher Meinung reagieren. Die zynische Art ihrer Kommentierung zeigt mir auf wohin wir uns in unserer Gesellschaft, in unserer Gemeinde bewegen. Solidarität ist doch die Gesinnung einer Gemeinschaft mit einer starken inneren Verbundenheit, in diesem Fall der Dorfgemeinschaft. Diese Verbundenheit wird meiner Meinung nach immer mehr durch ein paar wenige Bürger gespalten. Ich habe fast den Eindruck, dass es kaum noch um die Sache, als vielmehr um das Prinzip des „dagegen seins“ geht.
Entgegen ihres Vorwurfs, man plane und realisiere Projekte nicht gradlinig bzw. Nachträge / Veränderungen würden nicht umsichtig bearbeitetet, kann ich nur sagen, dass der Gemeinderat nach bestem Wissen und Gewissen sowie sorgfältiger Abwägung aller Faktoren Projekte in Angriff nimmt und entsprechend realisiert. Das es in einzelnen Fällen zu Unstimmigkeiten gekommen ist liegt auch daran, dass der ein oder andere Vorgang in der längerfristigen Vergangenheit unzureichend bearbeitet und/oder dokumentiert wurde ( Ortsgemeinde / Verbandsgemeinde ). Hinzu kommt die Tatsache, dass uns im Ehrenamt als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Winden, möglicherweise hin und wieder die fachliche Kompetenz im juristischen Feintuning fehlt. Trotzdem, und die Zeit wird uns Recht geben, sind wir wie viele andere Gemeinden in Rheinland – Pfalz der Meinung, dass dies der richtige Weg ist. Das beinhaltet auch die Verschonungsregelung, die nach unserer Auffassung gerecht im Sinne der Solidargemeinschaft ist.
Eine kurze Antwort auf die völlig unsinnigen Beitrag „illegales Wohnen“. Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil. Die Gebäude in einem Wochenendhausgebiet dürfen lt. BbauG nicht als Dauerwohnung genutzt werden, das dies trotzdem geduldet wird, ja sogar ein Erstwohnsitz von Seiten der VG bescheinigt wird ist letztendlich für die Bewohner angenehm, laut Gesetz jedoch illegal.
Zum Schluss lade ich sie herzlichst zur Windener Kirmes ein, welche an diesem Wochenende im Ortskern veranstaltet wird. Sie können sich gerne persönlich ein Bild von der „ zerstrittenen Dorfgemeinschaft“ machen, von der Solidargemeinschaft die immer wieder aufs Neue, freiwillig, unentgeltlich und selbstlos die Gemeinde am Leben hält.
August 30th, 2013 at 11:45 am
Wer schlafende Hunde weckt…
Zuerst einmal möchte ich betonen, dass viele Am Forst lebende Bürger sich über Jahre als Windener identifizieren und im Dorf- u. Vereinsleben einbringen. Das ist für ein Dorf ganz normal und gut so.
Für mich als Laie im Kommunalrecht stellt sich die einfache Frage. Was geschieht jetzt?
Es gibt also keinen gültigen Bebauungsplan für das „Wohngebiet“ Am Forst.
Der muß aber her, um das dauerhafte Wohnen auf eine rechtliche Grundlage zu stellen.
Werden die Kosten, die daraus folgen auf die Anlieger dieses Gebietes umgelegt? Eine solidarische Verteilung auf alle Windener ist ja vom Tisch.
Wenn der Schuß mal nicht nach hinten los geht.