Grundstücke in der Straße „Am Forst“ sind nicht beitragspflichtig
Die von der Ortsgemeinde 2012 beschlossene Widmung der Straße „Am Forst“ ist ungültig; die dortigen Grundstückseigentümer können deshalb nicht zur Zahlung wiederkehrender Straßenausbau-Beiträge herangezogen werden, die 2009 in Winden eingeführt wurden. Dies hat das Koblenzer Verwaltungsgericht entschieden. Das Gericht gab damit der Beschwerde von Eigentümern eines Grundstücks „Am Forst“ statt. Sie hatten gegen die Zahlung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Winden geklagt. Laut Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid geht es um 25 bis 30 Bewohner, die nach dem Gerichtsbeschluss von der Zahlung der Beiträge befreit sind. Auf die übrigen Beitragspflichtigen in Winden komme eine nur geringe Mehrbelastung von wenigen Cent pro Quadratmeter zu, sagte Linscheid.
Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts darf ein Straßengrundstück (mehr …)



Bei Alois und Hiltrud Rommersbach in Winden blüht und duftet es förmlich in jedem Winkel ihres Gartens anders. Schmuckstück ist zurzeit eine 2,50 Meter hohe Lilie, die 149 große trompetenförmige Blüten in den verschiedensten Farben hat: in zarten Farbnuancen von Weiß über Gelb und Rosa bis hin zu Lila. Eigentlich mag die Familie Rommersbach alle Blumen, aber diese Lilie ist in diesem Jahr ihr Prachtstück und darauf sind sie richtig stolz.



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