
An den Wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau in Winden ändert sich vorerst nichts — trotz der vom Verwaltungsgericht Koblenz vorgebrachten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Beitragsart (wir berichteten). Solange das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache kein Urteil gesprochen hat, bleibt die gesetzliche Grundlage für die Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge unverändert gültig, erklärte Verbandsbürgermeister Udo Rau (CDU) in der Einwohnerversammlung in Winden gestern Abend. Schon im Frühjahr 2012 sollen die nächsten Beitragsbescheide verschickt werden. Diese werden dann aber unter einen Widerspruchsvorbehalt gestellt, kündigte der Verwaltungschef an. Dies bedeutet: Kein betroffener Grundstückseigentümer muss selbst Widerspruch einlegen. Mit diesem Verfahren wolle die Nassauer Verwaltung einer zu erwartenden Flut von Widersprüchen vorbeugen. (mehr …)