An ihre Pflicht zur Straßenreinigng hat Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid alle Anwohner und Eigentümer von Grundstücken erinnert. Entsprechend den Bestimmungen der Straßenreinigungsatzungen seien die Anlieger verpflichtet, wöchentlich die Straße zu reinigen, teilte Linscheid mit. Das Säubern der Straße umfasse insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat jeder Art, außerdem das Entfernen von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, das Säubern von Straßenrinne, Gräben und Durchlässen.
Kehricht, Schlamm oder sonstiger Unrat seien unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinneneinläufe sei unzulässig. Die Straßen, so der Ortschef weiter, seien grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichem Feiertag zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist.