Straßen sind wöchentlich zu reinigen
An ihre Pflicht zur Straßenreinigng hat Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid alle Anwohner und Eigentümer von Grundstücken erinnert. Entsprechend den Bestimmungen der Straßenreinigungsatzungen seien die Anlieger verpflichtet, wöchentlich die Straße zu reinigen, teilte Linscheid mit. Das Säubern der Straße umfasse insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat jeder Art, außerdem das Entfernen von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, das Säubern von Straßenrinne, Gräben und Durchlässen.
Kehricht, Schlamm oder sonstiger Unrat seien unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinneneinläufe sei unzulässig. Die Straßen, so der Ortschef weiter, seien grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichem Feiertag zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist.
Oktober 26th, 2010 at 9:52 am
Leider habe ich im Kommunalrecht nirgendwo die expliziten Ausführungen des Ortsbürgermeisters gefunden, die Straße von „Kehricht etc. zu säubern…“! Auch fand ich keinen Hinweis auf den Bezug der Straßenreinigung zu Feiertagen! Wo finde ich diese Befehle im Gesetz?
Ich fand nur den allgemeinen Hinweis. Außerdem entdeckte ich jedoch eine „Schwelle der Zumutbarkeit bei kontinuierlichem Verkehrsfluß, der allenfalls Lücken von 3 oder 4 Minuten aufweist“…
Aber da wir ja keine Raser haben, wie G. L. durch Messung festgestellt hat, besteht ja hier auch keine Gefahr… Übrigens: ich kenne keinen Autofahrer, der nicht langsam fährt an Messanlagen (auch wenn sie nicht sichtbar abzeigen!)!!!
Oktober 28th, 2010 at 4:46 pm
Die Ortsgemeinde Winden hat sich mit Datum vom 26.03.1975!!! eine Satzung (Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen) gegeben, welche u.a. die Reinigung der Bürgersteige und Ortstraßen sowie die Scheeräum-und Streupflicht im Winter zum Inhalt hat. Diese Satzung regelt wer an welchen Tagen was zu reinigen hat.
Wenn der Ortsbürgermeister in regelmäßigen Abständen die Bürger an diese Satzung erinnern muss, so hat dies gewisse Gründe und nichts mit irgendwelchen „Befehlen im Gesetz“ zu tun.
Ein Anruf beim Ortsbürgermeister hätte hier genügt, um langes, vergebliches Suchen im Kommunalrecht zu ersparen.
November 2nd, 2010 at 6:23 pm
Ein mit Sicherheit nett gemeinter Hinweis unsers Bürgermeisters, der jedoch einige Fragen aufwirft…
Direkt vor unserer Haustüre befindet sich eine Verkehrsinsel mit einem Ahornbaum der Ortsgemeinde. Um unserer Straßenreinigungs-„Pflicht“ nachzukommen, müssen wir aufgrund des besagten Baumes zu dieser Jahreszeit alle zwei / spätestens drei Tage fegen. Wäre dies nicht eigentlich eine Aufgabe der Ortsgemeinde und weniger der Anwohner? Fußwege werden schließlich auch durch unseren Gemeindearbeiter gemäht.
Alleine am letzten Wochenende hat das Laub auf dem Fußweg eine große braune Tonne gefüllt, welche bekanntlich nicht jede Woche abgeholt wird. Das auf unserem Grundstück befindliche Laub des Baumes, ist damit noch lange nicht entsorgt. Dies geschieht derzeit komplett auf unsere Kosten. Von dem im Haushalt anfallenden Bioabfall brauchen wir nicht sprechen, für diesen ist kein Platz mehr in der braunen Tonne.
Nun soll auch noch die große Tonne im Dezember gegen eine Kleine ausgetauscht werden, da uns diese nicht mehr zusteht. Sollen wir uns demnächst eine große Tonne – verbunden mit zusätzlichen Kosten – holen, um der Satzung der Ortsgemeinde, der damit verbunden Straßenreinigungs-„Pflicht“ sowie dem unverzüglichen Entfernen des Kehrichts, nachzukommen?
Wenn man bedenkt, dass dieser Baum bereits seit über zwei Jahren weg sein soll, ist dieser doch sehr präsent. Die Beschädigung des Fußweges durch die Wurzeln des Baumes wird von Jahr zu Jahr größer.
Zum Schluss noch eine kleine Anmerkung:
Wenn es schon eine Internetpräsenz der Ortsgemeinde gibt, in der die Ortsgemeinde über das Ortsgeschehen berichtet. Warum werden dann nicht die essentiellen Dinge, wie die hier mehrfach genannte Satzung, veröffentlicht und somit jedem zur Verfügung gestellt? Welch bessere Möglichkeit gibt es für eine Ortsgemeinde in der heutigen Zeit der Medien, die Bürger zu informieren? Ein wenig mehr Transparenz wäre wünschenswert.
November 3rd, 2010 at 8:02 am
Die Problematik des anfallenden Laubs haben im Herbst alle Windener. Es gibt hier unterschiedliche Entsorgungsmöglichkeiten vom Selbstkomposter bis zum Aufbau eines Unterschlupfs für Igel. Und auch bei der Herkunft der Blätter, ob vom Gemeindebaum oder auch vom Baum des Nachbarn, wenn die Blätter auf meinen Bürgersteig liegen, muss ich sie entfernen. Wenn nämlich eine Person auf diesen durch z.B. Nebel glatten Blättern ausrutscht, ist der Anlieger verantwortlich.
Der Bauausschuss wird sich in der nächsten Sitzung die Situation ansehen und dann entscheiden, wie es mit den kleinen Grüninseln weitergehen wird. Richtig ist, dass der Baum einfach zu groß und zu mächtig an dieser Stelle ist.
Der Hinweis zur Veröffentlichung der Satzungen ist gut und wird in der nächsten Zeit umgesetzt. Man kann immer noch besser werden, deshalb sind Anregungen willkommen und gewünscht.