Gemeinderat erhöht Steuerhebesätze
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Grundsteuer B und die Hundesteuer erhöht. Der Grundsteuersatz steigt demnach ab 1. Januar von derzeit 410 v.H. (bis November: 385 v.H.) auf den Nivellierungssatz des Landes, der bei 465 v.H. liegt. Die Hundesteuer steigt für den ersten Hund von 35 auf 50 Euro und für den zweiten Hund von 60 auf 75 Euro. Für jeden weiteren Hund werden künftig 95 Euro fällig statt bisher 80 Euro. Der Beschluss wurde mehrheitlich bei fünf Ja- und zwei Nein-Stimmen gefasst.
Nicht weiter erhöht wurde die Grundsteuer A, die bereits in der Ratssitzung im November von 320 auf 345 v.H. und damit auf den Nivellierungssatz des Landes angehoben wurde. Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Flächen zu zahlen, die Grundsteuer B zahlen Eigentümer von Baugrundstücken, egal ob bebaut oder unbebaut. Auch die Gewerbesteuer wurde nicht weiter angepasst, sie verbleibt auf dem bisher gültigen Hebesatz von 385 v.H., der damit genau dem Nivellierungssatz des Landes entspricht. Der Gemeinderat korrigierte mit seinem Beschluss eine Entscheidung aus der Novembersitzung, in der die Hundesteuer nicht und die Grundsteuer B nur moderat erhöht wurden.
Mit seiner Entscheidung war der Rat unter Zugzwang. Hätte er die Grundsteuer B unter dem Nivellierungssatz des Landes belassen, hätte dies negative Konsequenzen für die Ortsgemeinde gehabt, wie ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung den Ratsmitgliedern erklärte. Betroffen wären vor allem Zuschussanträge für Investitionen der Gemeinde.