Jahresabschluss am Dorfcafe
Am 31.12.2017 endet das Jahr. Die Ortsgemeinde Winden lädt herzlich alle Bürgerinnen und Bürger zu einem Umtrunk um 15.00 Uhr am Dorfcafe ein. Wir wollen gemeinsam das Jahr ausklingen lassen.
Am 31.12.2017 endet das Jahr. Die Ortsgemeinde Winden lädt herzlich alle Bürgerinnen und Bürger zu einem Umtrunk um 15.00 Uhr am Dorfcafe ein. Wir wollen gemeinsam das Jahr ausklingen lassen.
Die Jahreshauptversammlung des Bürgervereins Winden am 17.11.2017 mit Neuwahlen konnte nicht durchgeführt werden. Es waren fünf Mitglieder anwesend. Die nächste Möglichkeit zur Neuwahl des Vorstandes wird am 12.01.2018 sein. Eine gesonderte Einladung erfolgt Zeit und Frist gerecht. Der Vorstand hofft, dass bei der nächsten Versammlung mehr Mitglieder anwesend sein können
Frau Miriam Mertlich möchte alle Kinder zwischen zwei und sechs Jahren einladen zum Kinderturnen.
Los geht es Montag den 04.12. von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Bürgerhaus.
Anmeldungen unter kindertagespflege.loewenzahn@web.de oder Handynummer01711881779
Mindestteilnehmer : fünf Kinder
Der nächste Winter steht vor der Tür und somit wird es auch wieder zu Beeinträchtigungen durch Schnee und Glatteis, sowohl für Fußgänger als auch den Fahrzeugverkehr, kommen.
Um dies weitestgehend zu vermeiden, weist die Ortsgemeinde Winden frühzeitig und eindringlich auf die Einhaltung der Räum- und Streupflicht hin. Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung ist in der Ortsgemeinde Winden der jeweilige Grundstücksanlieger zur Schneeräumung und für das Streuen bei Glätte verpflichtet und somit verantwortlich. Die Räum- und Streupflicht gilt während der allgemeinen Verkehrszeit, dies ist in der Regel von 07.00 bis 20.00 Uhr. Auf den Fahrbahnen und Gehwegen ist Schnee unverzüglich, erforderlichenfalls mehrmals am Tage zu räumen oder ggf. zu streuen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird. Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen,
z.B. Steigungs- und Gefällstrecken. Die Reinigungspflicht besteht grundsätzlich bis zur Straßenmitte. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht hingegen auf die ganze Straßenbreite. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung und um eine geordnete Ausführung des Winterdienstes gebeten. Unabhängig von möglichen privaten Regressforderungen bei Unfällen, wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Verpflichtung mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu rechnen ist. Soweit die Gemeinde und die Straßenmeisterei freiwillig und zusätzlich Winterdienst durchführen, erstreckt sich dies nur auf verkehrswichtige und gefährliche Streckenabschnitte. Die Anlieger werden hierdurch von ihrer Winterdienstpflicht nicht befreit. Ein weiterer Appell ergeht an die Autofahrer, die ihre Fahrzeuge auf der Fahrbahn parken. So wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass Räumfahrzeuge den Straßenabschnitt nicht oder nur mit Problemen passieren konnten. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Winterdienstes, aber auch um Sachschäden zu vermeiden, ergeht die Aufforderung, Fahrzeuge so abzustellen, dass eine ausreichende Fahrgasse von mindestens 3,5 Meter für Räumfahrzeuge frei bleibt oder die Fahrzeuge auf den Grundstücken (Hofeinfahrten, Garagen, Carports) zu parken. In Absprache mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde und dem Landesbetrieb Mobilität (Straßenmeisterei), ist für den innerörtlichen Streckenabschnitt der Hauptstraße erstmalig für die Dauer der Wintermonate ein Halteverbot für Fahrzeuge aller Art angeordnet und wird demnächst entsprechend beschildert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Ausübung des Winterdienstes auf diesem Streckenabschnitt durch den Landesbetrieb Mobilität barrierefrei erfolgen kann und nicht durch parkende Fahrzeuge behindert wird.
Gebhard Linscheid
Ortsbürgermeister
Anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag den 19.11.2017 findet um 18.30 Uhr eine Gedenkfeier unter Mitwirkung des Gesangvereins MGV Eintrach Winden am Ehrenmal statt.
Hierzu sind alle Einwohner und Einwohnerinnen herzlich eingeladen, für den Frieden und das Vergessen Stellung zu beziehen.
Die Kappensitzung 2018 wäre am 27.01.2018, so sie sich genügend Helfer und Aktive finden.
Wenn manch einer denkt, dass alles ein „Selbstläufer“ ist, muss sich getäuscht sehen. Die Ortsgemeinde wird die Kappensitzung ausrichten und die Ortsgemeinde sind alle Einwohnerinnen und Einwohner. Die Kapelle und Technik müssen nun festgemacht werden.
Das Treffen für den Erhalt der Kappensitzung findet am 20.11. 2017 um 19.15 Uhr im Dorfcafe statt.
Die Ortsgemeinde hofft auf rege Teilnahme und eine Vielzahl von Freiwilligen
Nachdem wenige fleißige Helfer doch fast 600 kg ungespritzte, gesunde Äpfel aufgelesen haben, kann nun bei Herrn Jürgen Müller Apfelsaft naturtrüb in 5 Liter Gebinden käuflich erworben werden.
Der Preis pro fünf Liter Gebinde beträgt 6,50 € zuzüglich 0,80 Cent Pfand für die Mehrwegverpackung.
Herr Müller erreichen Sie unter:01746707672
Aufgrund der Wetterprognosen für das Wochenende findet die Kirmes im Bürgerhaus statt.
Das Programm der Kirmes ändert sich nicht.
Also auf ins Bürgerhaus und die Kirmes gefeiert.
Der Gemeindetraktor hat einen Kupplungsschaden. Der Traktor fällt eine Woche aus. Es kann nur eingeschränkter Winterdienst auf allen Ortsstraßen gewährleistet werden.