Lohberg-Freunde wollen Fledermäuse schützen
Die neugegründete Gemeinschaft „Freunde Lohberg“ ein privates Fledermausschutzgebiet eingerichtet, das dem Wohle der verschiedenen vorhandenen gefährdeten Fledermausarten – einschließlich weiterer bedrohten Tierarten – dienen soll. Bei den „Freunden Lohberg“ handelt es sich um Anwohner des Lohberges sowie Bürgerinnen und Bürger Windens, die nach eigenen Angaben ein Interesse daran haben, dass ihre Heimat – insbesondere die dortige Flora und Fauna – auch von den nachfolgenden Generationen positiv und gesundheitsfördernd vorgefunden wird. Die Gemeinschaft der Freunde Lohberg will sich den „Herausforderungen der Zukunft“ stellen und verstärkt auf den Schutz der Flora und Fauna sowie die aus ihrer Sicht intakte Biosphäre für Tier und Mensch in Gegenwart und Zukunft achten, so deren Sprecher Jochen Strankmann aus Bonn.
Bisher sei davon ausgegangen worden,
dass sich der Bestand vieler Fledermausarten, basierend auf Schriften unter anderem des Naturparks Nassau mit dem Titel „Fledermäuse im Naturpark Nassau“, auf niedrigem Niveau stabilisiert hat, so Strankmann. Dies sei zum Beispiel durch Klimaveränderungen – verzögerte kalte und regnerische Frühlinge – in Frage zu stellen. Im gleichen Zusammenhang sei die Zerstörung von Lebensräumen durch Bebauung, Nachverdichtung, Veränderung des Landschaftsbildes sowie von Flora und Fauna zu nennen. Diese Aufzählung werde in der Fachliteratur als der Hauptgrund für die Abnahme der Fledermausarten spezifiziert. Die Entwicklung habe dazu geführt, dass eine Vielzahl von Fledermausarten auf der „Roten Liste“ der gefährdeten Arten in den entsprechenden unterschiedlichen Gefährdungskategorien zu finden seien.
Im Bereich des Lohberges sei bisher das Vorhandensein verschiedener Fledermausarten mit den entsprechenden Gefährdungskategorien aus der „Roten Liste“ belegt worden, wie zum Beispiel
– Breitflügelfledermaus, Gefährdungsstufe „Vom Aussterben bedroht“ bis „Vorwarnliste“
– Zwergfledermaus, Gefährdungsstufe „Daten defizitär, unzureichend“ bis „Gefährdet“
– Kleine Bartfledermaus, Gefährdungsstufe „Stark gefährdet“ bis „Gefährdet“
– Graues Langohr , Gefährdungsstufe „Stark gefährdet“
– Rauhautfledermaus, Gefährdungsstufe „Stark gefährdet“ bis „Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt“
– Großer Abendsegler, Gefährdungsstufe „Gefährdet“
– Mückenfledermaus, Gefährdungsstufe „Kaum erforscht, Status ist vergleichbar mit dem Gefährdungsstatus der Zwergfledermaus „Daten defizitär, unzureichend“ bis „Gefährdet“
– Bechsteinfledermaus, Gefährdungsstufe wie o. g. „Stark gefährdet“ bis „Gefährdet“.
Dies bedeutet nach Strankmanns Angaben, der sich auf „öffentlich zugängliche Unterlagen wie die „Rote Liste“ beruft: Das Überleben dieser Art sei durch geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen unbedingt zu sichern und zu zu stabilisieren. Gleichwohl sollten durch Schutz- und Hilfsmaßnahmen weitere Rückgänge verhindert werden.
Dies belegt nach Ansicht der Lohberg-Freunde, dass der Bereich des Lohberges ein geeigneter Lebensraum für Fledermäuse darstellt, der würdig sei, auch für die Zukunft bewahrt zu werden, damit der Fortbestand der verschiedenen Fledermausarten ermöglicht werde. Daher setzten die Freunde Lohberg mit dem privaten Fledermausschutzgebiet ein Zeichen für mehr Sensibilität, größere Aufmerksamkeit, höheren Schutz für den Lebensraum der Fledermäuse. Durch diese Schutzmaßnahmen wollen sie mit dem neuen privaten Fledermausschutzgebiet aktiven Fledermausschutz betreiben.
Beispiele für Maßnahmen sind:
– weitere Sommer- und Winterquartiere durch das Installieren von zusätzlichen Fledermauskästen zu schaffen
– das private Schutzgebiet auszuschildern, was die Sensibilität des Fledermausschutzes erhöht
– die Fledermausbeobachtung fortzusetzen und
– die Weiterentwicklung einer fledermausfreundlichen Pflanzenwelt zu betreiben.
Übergeordnetes Ziel sei es, dass die „intakte Biosphäre“ weiterhin bewahrt und verbessert wird im Bereich Lohberg und in der Ortslage Winden. Entsprechende Hinweisschilder sollen nun aufgestellt werden.
März 18th, 2016 at 12:21 pm
Es ist sehr erfreulich, dass wider Erwarten sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger für unsere Natur und dessen bedrohte Tierwelt einsetzen. Schutz des Habitats fängt vor der Haustüre an und ist neben den vielen Herausforderungen unserer Zeit ein generationsübergreifendes Anliegen.
Aber was sind die Beweggründe dieser neugegründeten Gemeinschaft „Freunde Lohberg“? Ich bezweifle zutiefst ( und das ist meine private Meinung ), dass das plötzliche Engagement in der „Bewahrung der Biosphäre“ im Bereich Lohberg und in der Ortslage Winden aus innerer Überzeugung entstanden ist, vielmehr sehe ich hier erneut eine aktive Meinungsmache gegen das Gewerbegebiet Lohberg. Der permanente Gegenwind aus den Reihen der Lohberganwohner macht es dem Gemeinderat Winden in vielerlei Hinsicht sehr schwer. Als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Winden versucht der Gemeinderat seit Jahren, auch durch die Einbindung der Einwohner, Verbesserungen und zukunftsorientierte Strukturen zu bilden. Dazu gehören auch die Einführung der Wiederkehrenden Beiträge zum Ausbau von Verkehrsanlagen, wie auch die Planung eines zukunftsorientierten Gewerbegebietes. Durch Einsprüche, Klagen, Rechtsanwälte, etc. sind der Gemeinde mittlerweile hohe Kosten entstanden, dieses Geld hätte man sicher besser für die „Erhaltung der Flora und Fauna“ nutzen können.
Liebe „Freunde des Lohbergs“, was kommt als nächstes? Sperrung der Triftstraße für Durchgangsverkehr? Dauerwohnberechtigung in Wochenendhausgebieten? ……….? Sie zielen in Ihrem Bericht auf die Bewahrung und Verbesserung der „Intakten Biosphäre“, aus meiner Sicht geht es Ihnen in erster Line um rein egoistische Ziele, die Fledermäuse sind hier nur Mittel zum Zweck!!
März 21st, 2016 at 1:51 pm
Eines ist sicher: Wenn hier im Dorf jemand etwas Neues macht, so wird sofort ein anderer daran etwas auszusetzen haben. Neue Ideen bekommen nur selten eine Chance.
1. Die Kosten in Höhe von 36.000,- für das Gewerbegebiet sind Planungskosten + keine Anwaltskosten. Sie sind nicht durch die Wochenendhausbewohner entstanden.
2. Unser Haushalt für 2016 plant mit Einnahmen u. a. von
– 289.000,- aus der Einkommensteuer und
– 27.000,- aus der Gewerbesteuer.
Wir sollten uns also logischerweise um Menschen mit hoher E-Steuer (Ärzte, Anwälte…) bemühen statt immer nur nach Gewerbetreibenden zu suchen.
3. Dieser Beitrag zum Naturschutz tut niemandem weh und kostet uns auch nichts. Aber Besucher werden auf unser Engagement für Naturschutz hingewiesen. Und das kommt heutzutage auch aus touristischer Sicht immer gut an (außer bei einzelnen Mitbürgern).
März 22nd, 2016 at 8:29 pm
Der Kommentar von Frau Kraus macht wieder einmal deutlich, welche Defizite sie im Umgang mit Fakten und Zahlen hat.
Die von ihr angegebenen Planungskosten für das Gewerbegebiet betragen keine 36.000.- Euro sondern belaufen sich auf 23.000,- Euro. Dies kann in den Ergebnishaushalten der OG Winden nachgelesen werden.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer berechnet sich aus der Einkommensstruktur. Die Berechnungsgrundlagen sind die Einkommen welche zwischen 35.000,- und 50.000,- Euro/Jahr liegen. Es ist also vollkommen egal wie viel “ Besserverdienende “ in unserer Gemeinde angesiedelt sind. Die Messzahl wird sich dadurch nicht ändern. Dies sollte einem Mitglied des Gemeinderates bekannt sein. Voraussetzung ist allerdings, dass man sich mit der Materie beschäftigt bzw. den Ausführungen des MA der Verbandsgemeinde bei den Haushaltsberatungen zuhört.
Das Gewerbegebiet wurde nicht wegen zu erwartender Steuereinnahmen ausgewiesen, sondern weil ein Bürger unserer Gemeinde einen Antrag mit dem Ansinnen gestellt hat hier ein Unternehmen anzusiedeln. Sowohl Gemeinderat als auch Ortsbürgermeister haben diese Initiative mit der Maxime unterstützt, ortsnahe Arbeitsplätze zu generieren. Dies war den “ Freunden vom Lohberg “ stets ein Dorn im Auge. Insofern ist die Einrichtung eines “ privaten Fledermausschutzgebietes “ ein durchsichtiges Manöver und den Ausführungen von Thomas Kurth vollinhaltlich zuzustimmen.
März 23rd, 2016 at 11:44 am
Leider stimmen alle meine Zahlen. Z. B. hat jedoch Herr Schlösser die 36.000,- einfach mit der 10.000,- Spende eines Mitbürgers verrechnet…
Aber zurück zur Ursache dieser Diskussion:
Woher wissen denn die beiden Herren so genau, was die Lohberg-Freunde denken? Hat sie schon jemand daraufhin angesprochen? Auch Herr Schlösser schreibt von einem „durchsichtigen Manöver“! Hallo? Sind wir schon im Krieg, in einem Kleinkrieg?
Dieses Schild tut doch wirklich niemandem weh, kostet uns nichts und mögliche Besucher werden auf unser Engagement für Naturschutz hingewiesen. Und das kommt heutzutage im Tourismus immer gut an.
Aber wie bereits gesagt: Neue Ideen bekommen hier in Winden nur selten eine Chance.
März 23rd, 2016 at 2:10 pm
Nein, Frau Krauß, wir befinden uns weder im Krieg noch im Kleinkrieg. Jedoch ist ihre Behauptung, dass neue Ideen in Winden nur selten eine Chance hätten grundlegend falsch. In den vergangenen Jahren wurden viele neue Ideen in die Tat umgesetzt, mit mehr oder weniger Erfolg bzw. Zuspruch in der Bevölkerung. Es hat auch kein Mensch was gegen das aufgestellte Schild, allerdings möchte ich bemerken, dass wohl kaum ein Besucher das Schild im hinteren Teil des Wochenendhausgebietes findet. Selbst wenn, so ist ein Engagement für den Naturschutz kaum ersichtlich, sind doch einige der Grundstücke dermaßen verwahrlost, dass Rückschlüsse auf ein zielführendes Projekt zum Schutz der Flora und Fauna nur bedingt möglich sind. Ob das heutzutage im Tourismus gut ankommt?
Sie selbst und einige der Lohbergbewohner haben sich vehement gegen das Gewerbegebiet ausgesprochen, da ist es mir doch erlaubt, die hehren Motive ihrer Aktion anzuzweifeln.
April 5th, 2016 at 1:52 pm
Bezugnehmend auf den in „Wir in Winden“ erschienen Artikel „Lohberg Freunde wollen die Fledermäuse schützen“ und auf die daraufhin eingebrachten Kommentare möchte ich auf den Zweck der eigentlichen Originaltextvorlage „Vorstellung des neuen privaten Fledermausschutzgebietes der Freunde Lohberg“ nochmals hinweisen. Dies war und ist die Information und Unterrichtung der Bevölkerung von Winden über das neue private Fledermausschutzgebiet der Freunde Lohberg. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und den Text zu kommentieren, keine Frage. Zu den gemachten Äußerungen wird noch nachfolgend Stellung bezogen. Der Hinweis sei gestattet, der in „Wir in Winden“ erschiene Beitrag weicht an verschiedenen Stellen von meinem vorgelegten Originaltext ab. Wen es interessiert, der kann die Originalfassung „Vorstellung des neuen Fledermausschutzgebietes der Freunde Lohberg“ ungekürzt auf der Internetseite „Winden live“ nachlesen. Dies erklärt vielleicht einiges und trägt sicher zur Förderung des Verständnisses bei.
Im Text wurde von einer Neugründung der Gemeinschaft der „Freunde Lohberg“ gesprochen. Dies ist nicht korrekt. Es handelt sich um eine Gemeinschaft, die sich vor langer Zeit bereits gebildet hat. Schon 1985/1986 gab es einen Vorläufer der heutigen Freunde Lohberg. Der damalige Ortsgemeinderat und die Gruppe der Anrainer „Am Lohberg“ haben seinerzeit zusammen die Ersterschließung „Am Lohberg“ in einer konstruktiven, konfliktarmen und von beiden Seiten in einer transparenten Art und Wiese durchgeführt. Die heutigen Freunde Lohberg haben sich bereits vor mehreren Jahren wieder zusammengefunden und äußerten sich öffentlich in Beiträgen.
Unsere Verbundenheit mit dem Ort Winden und dem Interesse an der Natur hat eine sehr lange Vorgeschichte, die im Beitrag und in den Texten der beiden Kommentatoren nicht berücksichtigt wird. Seit 1960/1961, also vor mehr als einem halben Jahrhundert, haben bereits unsere Vorfahren die gute Luft, die Natur, die Erholung nicht nur in der Stille, sondern auch in der Optik – die Einmaligkeit von Winden und seiner Landschaft mit dem Fernblick auf den Taunus – sehr geschätzt, somit entstand eine enge Verbundenheit bis heute mit dem Ort Winden – also generationenübergreifend. Sie sind unter anderem die Beweggründe, warum Grundstücke in der Ortslage Winden, auch im Wochenendhausgebiet, erworben wurden. Hoffentlich gilt dies auch für die Zukunft. Es ist generell anzumerken, dass es in der heutigen schnelllebigen Zeit durchaus sinnvoll und es auch erforderlich ist, auf die besondere Sensibilität des Zusammenlebens von Natur und Mensch hinzuweisen. Denn wenn diese Balance einmal nachhaltig aus dem Gleichgewicht gebracht ist, dann hat das erhebliche negative Auswirkungen auf die Lebensräume von Natur und Mensch. Davon ist auszugehen, denn hierfür gibt es in unserer Umwelt genügend Beispiele. Um einen Beitrag für diese Balance zu erbringen, haben wir – die Anrainer „Am Lohberg“ – Naturschutz betrieben schon jahrelang vor der Ankündigung eines Fledermausschutzgebietes auf persönlicher Ebene, entsprechend unserer Möglichkeiten und unter der Berücksichtigung der Belange von Flora und Fauna vor Ort, wobei auch der Schutz der Fledermäuse uns am Herzen lag. Um einen zeitlichen Horizont anzugeben, sei gesagt, dass bereits viele Jahre vor dem markanten Ereignis – dem Orkan Kyrill im Januar 2007 – Fledermäuse, wie z. B. die Breitflügelfledermaus, in ihrem Quartier vor Ort festgestellt wurden. Erste Fledermauskästen wurden seinerzeit von uns aufgehängt. Unser Interesse an dem Thema Fledermäuse mit ihren Lebensraum hat sich über die Jahre hinweg vertieft, was nun zu einer Beschilderung als privates Fledermausschutzgebiet geführt hat. Dies spricht gegen ein „wollen“, „ein plötzliches Engagement“ oder „ein durchsichtiges Manöver“.
Die Freunde Lohberg als eine Art „Kostenverursacher“ darzustellen, wird mit diesen nachfolgenden Ausführungen hiermit widersprochen. Wie schon eingangs ausgeführt, die freie Meinungsäußerung ist ein unabdingbarer Bestandteil unser Demokratie und in diesem Zusammenhang ist auch das Recht einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers zu nennen, Streitsachen durch unabhängige Gerichte klären zu lassen. Diese Vorgehensweise der Klage dem Kläger bzw. der Klägergemeinschaft in der Streitsache wiederkehrende Beiträge (WKB) ./. Ortsgemeinde Winden sinngemäß negativ anzukreiden, ist befremdend. Zur Klarstellung sei ausgeführt: In Widersprüchen und während des gesamten Instanzenweges wurde hingewiesen u. a. auf die fehlende Widmung von Teilen der Triftstraße, die nicht Nachvollziehbarkeit des Zahlenmaterials des Projektes Triftstraße, das Berechnungsgebiet mit seinen unterschiedlichen Nutzungsgebieten (Wohngebiete/Sondergebiete) und deren strukturell gravierend unterschiedlichen Straßenausbauaufwände (siehe hierzu Bundesverfassungsgerichtsbeschluss v. 25.06.2014 -, 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10-, NVwZ 2014, 1448, insbesondere zu Rn.65). Dies führte zu der Klage vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz, die sehr umfangreich begründet worden ist. Neben den o. g. Inhalten wurden unter anderem auch die nachfolgenden Themen erläutert wie zum Beispiel, dass die WKB-Straßenausbaubeiträge gegen die Gleichbehandlungsgrundsätze des Grundgesetzes verstoßen. Weiterhin ging es um die Flurbereinigung versus WKB Thematik, den 10% Anteil der eingeschossigen Bebauung versus Prozentbetrag des Aufschlages und den überwiegend einheitlichen Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit von Bebauungsplänen. Als Klageführer habe ich mich entsprechend den Regeln selbst vertreten im Gegensatz zur Beklagten (Ortsgemeinde). Nachmittags am Tag vor der Gerichtsverhandlung hat der Anwalt der Ortsgemeinde dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass sämtliche WKB-Bescheide der Verbandsgemeinde Nassau ohne eine schriftliche Begründung zurückgezogen werden, was zur Aufhebung der angesetzten Verhandlung führte. Dadurch erfolgte eine Rückzahlung der gezahlten Beiträge. Als Beweggründe können im Nachherein gelten: die fehlende rechtskonforme Widmung der Triftstr., insbesondere zwischen „Im Löh“ bis zur Kreuzung „Am Lohberg/Götzentaler Weg“, die Unterschiede Sondergebiet/Wohngebiet, dass gemäß der WKB-Satzung von 2014 die Kosten auf 5 Jahre zu mitteln sind, unter der Voraussetzung, dass auch Investitionen in diesen Jahren getätigt werden. Dies war nicht der Fall. Daher besteht gemäß Oberverwaltungsurteile (OVG RP) keine Beitragspflicht mehr. Als eine steuerlich orientierte Abgabesystematik gelten die gezahlten Beiträge in diesem Fall auch nicht, da WKB Beiträge nach §10a KAG RP keine Steuern sind. Da ich mich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten habe, entstanden somit der Gemeinde keine Anwaltskosten von unserer Seite. Die Aufhebung des Verhandlungstermins führte ebenfalls zu einer Kostenreduzierung auf der Beklagtenseite. Vor diesem Gesamthintergrund ist der Vorwurf der Kostenverursachung durch die Kläger schon merkwürdig. Denn wenn es keinen Anlass gegeben hätte, gäbe es diese Geschichte nicht.
Zum Thema „unsere Position bezüglich Gewerbegebiet“ ist anzumerken, dass wir nicht gegen Gewerbegebiete sind, nur ist dieses Gewerbegebiet am falschen Ort. Dass die Entwicklung zu einem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Unter dem Lohberg“ die Anlieger nicht erfreut, ist doch klar. Denn die Kommentatoren, die unsere Einstellung negativ ankreiden, sollten sich fragen lassen, wie würden sie sich fühlen, agieren und reagieren, wenn an ihrem Anwesen in gleicher Entfernung ein Gewerbegebiet entstehen würde? Aufgrund der aktuellen Ereignisse stellt sich die Frage nach der inhaltlichen Konstanz und Glaubwürdigkeit von Planungsparametern des Gewerbegebietes, wenn z. B. das Gewerbegebiet nur mit dem Bedarf für Unternehmen aus Winden begründet und konzipiert wurde, nun ist aber geplant, im Internet global außerhalb von Winden nach Interessenten/Investoren zu suchen. Dies trifft ebenfalls auf verschiedene andere Planungsgrößen zu.
Ich komme zum Ausgangsthema „neues privates Fledermausschutzgebiet der Freunde Lohberg“ zurück. Privates Engagement, sich bezüglich der Umgebung, der Natur, dem dazugehörigen Schutz sowie den Anforderungen einer Zivilisation andererseits auseinanderzusetzen, ist eigentlich zu fördern und nicht zu verdammen oder schlecht zu reden, was nicht zielfördernd ist. Geschuldet den Veränderungen ihres Lebensraumes verursacht durch die Zivilisation selbst sowie durch die Folgen des Klimawandels, Fledermäuse brauchen dringend Schutz und unsere Aufmerksamkeit. Es ist anzumerken, dass schon positive Reaktionen aus der Bevölkerung bezüglich des neuen privaten Fledermausschutzgebietes vorliegen.