Grillhütte und Bürgerhaus: Auch Vereine müssen nun zahlen
Die Benutzung der Windener Grillhütte ist für die ortsansässigen Verein nicht mehr wie bisher kostenlos. Dies hat der Gemeinderat in jüngster Sitzung einstimmig beschlossen. Nach der neuen Gebührensatzung zahlen die Vereine künftig 20 Euro plus Nebenkosten pro Tag. Bisher musste sie lediglich 20 Euro pauschal für die Nebenkosten zahlen. Auch die übrigen Sätze wurden erhöht. Gewerbliche Nutzer zahlen 80 statt bisher 68 Euro, nicht gewerbliche Nutzer müssen 40 (bisher 37) Euro pro Tag bezahlen. Die Kaution wurde auf 60 Euro festgelegt. Mit nicht ortansässigen Personen oder Vereinen wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Auch die Benutzung des Bürgerhauses ist für die Vereine nicht mehr kostenfrei. Sie zahlen — so wie alle anderen Benutzer auch — 80 Euro täglich plus Nebenkosten. Vorteil für die Vereine: Sie können sich ihren Getränkelieferanten künftig frei wählen und sind nicht mehr an einen festen Händler gebunden. Die Nutzung des Bürgerhauses für Trauerfeiern wurde ebenfalls erhöht: Von 35 auf 40 Euro für private, von 70 auf 80 Euro für gewerblich durchgeführte Trauerfeiern. Die 50-Prozent-Ermäßigung für private Feiern wurde gestrichen. Allerdings betrug die bisherige Hallennutzung auch 120 Euro.
Geringfügig angehoben hat der Gemeinderat außerdem die Friedhofsgebühren. Er trug damit einer Forderung der Kreisverwaltung Rechnung, die auf eine Überprüfung gedrungen hatte.