Wiederkehrende Beiträge sind verfassungsgemäß
Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist verfassungsrechtlich zulässig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe jetzt entschieden. Kommunen wie die Ortsgemeinde Winden, die diese Abrechnungsart gewählt haben und in ihrer Beitragssatzung auch verfassungskonform auslegen, sind damit höchstrichterlich abgesichert und können mit der Erhebung weiter fortfahren. Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid zeigte sich erfreut darüber, dass nun endlich für die wiederkehrenden Beiträge in Winden Rechtssicherheit besteht. (mehr …)





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