Zugordnung für den Fastnachtsumzug
Am Fastnachtsumzug, der am Samstag, 1. März, also erstmals vor Rosenmontag stattfindet, können auch selbstgebaute Wagen und von Traktoren gezogene Umzugswagen benutzt werden, wenn sich die Teilnehmer hierfür anmelden. Darauf hat Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid jetzt aufmerksam gemacht. Die versicherungstechnische Situation hat sich insofern geändert, als nunmehr nicht die Zugleitung für den sicheren Betrieb zuständig ist, sondern der Versicherungsnehmer des Zugfahrzeuges. Die Ortsgemeinde Winden hofft auch rege und aktive Teilnahme.
Für den Fastnachtsumzug 2014 am Samstag, 1. März, gilt die folgende Zugordnung:
- 1. Anmeldung: Am Windener Fastnachtsumzug können Fußgruppen und Fahrzeuge
teilnehmen. Die Anmeldung für die Fastnachtswagen und Zugfahrzeuge erfolgt schriftlich beim Ortsbürgermeister. Die Anmeldung und die Erklärung müssen von einem Verantwortlichen unterzeichnet sein. In Vereine ist dies der 1. Vorsitzende, sonstige Gruppen haben einen Verantwortlichen zu benennen. - 2. Aufstellung: Aufstellung ist 14.30 Uhr im Kreisel am Kinderspielplatz. Bitte bei der Aufstellung den Hinweisen der Freiwilligen Feuerwehr folgen. Die Versicherungen weisen darauf hin, dass sich bei An- und Abfahrt zum und vom Zug keine Personen auf den Fastnachtswagen befinden dürfen.
- 3. Fastnachtswagen und Zugfahrzeuge: An Umzügen dürfen nur verkehrssichere Fahrzeuge teilnehmen. Mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h muss für jedes Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt sein. Die Kennzeichen der zugelassenen Fahrzeuge müssen lesbar sein. Die Fahrzeughalter haften für die Einhaltung der Verkehrssicherheit. Alle Wagen müssen ansonsten den einschlägigen Vorschriften entsprechen: Aufstieg auf den Wagen nur von hinten, umlaufende Absturzsicherung von mindestens 1,00 m Höhe, Abstand zwischen Verkleidung und Fahrbahn bis 0,20 cm. Die Zugteilnehmer haben bis zur Auflösung des Fastnachtzuges auf ihren Fahrzeugen/Wagen zu verbleiben. Außerdem haben sie für eigenen Versicherungsschutz zu sorgen. Eine Teilnahme an Umzügen erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht die Möglichkeit unter http://jhdversicherungen.de/index.php/direkt-abschluesse/tagesversicherung-lkw die Anhänger und Zugfahrzeuge zu versichern. Jede teilnehmende Gruppe mit Zugfahrzeug und Anhänger, benennt der Ortsgemeinde einen Verantwortlichen und Ansprechpartner.
- 4. Zugweg: Obertalstraße –Mittelstraße-Hauptstraße Richtung Nassau- Schulstraße- zum Bürgerhaus. Hier löst sich der Zug auf.
- 5. Start: 15:11 Uhr
- 6. Verhaltensregeln: Beim Fastnachtsumzug als Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen sind folgende Verhaltensregeln vorgeschrieben: Es ist sicherzustellen, dass die Zugteilnehmer kein Wurfmaterial verwenden, durch das andere Personen verletzt oder anderweitig geschädigt werdenkönnen. Für Schäden, die durch Wurfmaterial entstehen, haftet die jeweilige Zuggruppe. Die Zugteilnehmer müssen sich verkehrsgerecht verhalten (Alkoholkonsum!). Verpackungsmaterial und sonstiger Müll ist mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen! In keinem Fall gehört er auf die Fahrbahn oder den Gehweg. Die Festwagen sind durch Teilnehmer der Gruppe so abzusichern, dass eine Gefährdung der Zuschauer und vor allem der Kinder ausgeschlossen werden kann.