Einige Grabstätten sind verwahrlost
Bei einer Ortsbegehung auf dem Friedhof wurde erneut festgestellt, dass viele Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet sind, einige sogar völlig verwahrlost und mit Unkraut überwuchert sind. Gemäß § 28 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Winden kann die Friedhofsverwaltung nach vorheriger schriftlicher Aufforderung eine kostenpflichtige Herrichtung der Grabstätte veranlassen. Ferner handelt es sich dabei gemäß § 32 um eine Ordnungswidrigkeit die entsprechend geahndet werden kann.
In vielen Fällen reicht ein geringer zeitlicher Aufwand um die Grabstätte, inklusive einem 20-30 cm breiten Streifen um die Grabstätte, von groben Unkraut zu befreien um einen einigermaßen akzeptables Gesamtbild zu erreichen. An dieser Stelle möchte ich auch denjenigen Mitbürgern herzlich danken, die sich ehrenamtlich um Grabstätten kümmern, für die es keine Angehörigen mehr gibt.
Mit der Bitte um Beachtung
Thomas Kurth
1. Beigeordneter





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