Mittelstraße dickster Brocken im Haushalt 2018
Der Ortsgemeinderat hat den Haushaltsplan 2018 einstimmig verabschiedet. Das Zahlenwerk weist im Ergebnishaushalt ein leichtes Defizit aus und sieht Investitionen von mehr als 400.000 Euro vor; dickster Brocken ist der Ausbau der Mittelstraße. Der Schuldenstand je Einwohner wird voraussichtlich weiter steigen.
Zunächst jedoch gab es einen erfreulichen Rückblick: Die Finanzen der Ortsgemeinde Winden haben sich im vergangenen Jahr deutlich besser entwickelt als erwartet. Statt eines Defizits von gut 52.000 Euro stand am Jahresende ein Plus von fast 78.000 Euro unter dem Strich. Hintergrund sind Mehreinnahmen von über 93.000 Euro. Dies geht aus dem Haushaltsbericht hervor, den Johannes Koziol und Roman Brzank dem Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung erläuterten. Auch der Forsthaushalt hat sich besser geschlagen als noch im Jahr zuvor veranschlagt: Statt 47.00 Euro betrug das Plus zum Jahresende fast 99.000 Euro.
Im laufenden Haushaltsjahr 2018 muss die Ortsgemeinde allerdings erneut mit einem moderaten Minus rechnen. Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnishaushalts ist mit 905.564 Euro kalkuliert, denen Aufwendungen von 918.632 Euro gegenüberstehen. Das Defizit beträgt somit 13.068 Euro. Wesentliche Investitionen des Haushaltsplanes 2018 sind der geplante Ausbau der Mittelstraße und die Erneuerung der Stützmauer „Sonnenwinkel“ (400.000 Euro), der Bau einer Zaunanlage um das Kneippbecken (3.500 Euro), die Herstellung einer Parkmöglichkeit am Friedhof (4.500 Euro) und der Kauf einer Industriespülmaschine für das Dorfcafé (3.700 Euro). Um diese Investitionen zu finanzieren, muss sich die Ortsgemeinde mit voraussichtlich 70.467 Euro verschulden.
Der Ausbau der Mittelstraße soll wie folgt finanziert werden: Aus dem Investitionsstock des Landes erhält die Ortsgemeinde für 2018 61.285 Euro. Der größte Brocken kommt aber auf die Anlieger zu: Sie müssen insgesamt 347.497,98 Euro zahlen, davon bereits 278.848 Euro in diesem Jahr und den Rest von 68.649,98 Euro im Jahr 2019. Für diese Maßnahme nimmt die Ortsgemeinde einen Kredit von insgesamt 415.462 Euro auf. Die Pro-Kopf-Verschuldung erhöht sich somit auf 603 Euro bei einer Einwohnerzahl von 689 (Erstwohnsitze). Zum 30. Juni 2016 betrug die Pro-Kopf-Verschuldung noch 553 Euro.
Dennoch werden die Bürger nicht stärker belastet: Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer sowie für die Hundesteuer bleiben 2018 stabil.
Kritisch äußerten sich einzelne Ratsmitglieder über die Tatsache, dass durch die gestiegene Steuerkraft der Einwohner die Schlüsselzuweisung A des Landes gesenkt wird und sich die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage erhöht. Dadurch würde der Handlungsspielraum der Gemeinde erheblich eingeschränkt. Laut Koziol und Brzank beträgt die Steuerkraft 684 Euro pro Einwohner – deutlich weniger als im Landesschnitt von rund 751 Euro. Winden erhält somit eine Schlüsselzuuweisung von 45.700. Im Vorjahr waren es noch fast 52.000 Euro mehr.
Auf Grund ihrer Steuerkraft und Schlüsselzuweisung A, hat die Ortsgemeinde etwa 230.300 Euro Kreisumlage zu zahlen, 7.500 Euiro mehr als im Vorjahr. Die Höhe der Verbandsgemeindeumlage beträgt voraussichtlich 218.500 Euro, Euro mehr als 2017. Das Aufkommen der Einkommensteuer ist mit rund 334.600 Euro veranschlagt. Die Gewerbesteuer ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und mit 60.000 Euro ermittelt.
Januar 21st, 2018 at 9:05 pm
Mein Kommentar s.u. zum Bericht Mittelstrasse Kanalsanierung.
Januar 28th, 2018 at 2:59 pm
Ausbau Mittelstraße/Stützmauer
Hier: Finanzierung
Die Ortsgemeinde beabsichtigt lt. Aussage des Ortsbürgermeisters eine Kreditaufnahme in Höhe von 415.462 Euro für den geplanten Ausbau der Mittelstraße und die Erneuerung der Stützmauer im Sonnenwinkel.
Der größte Teil der Aufwendungen ist lt. Satzung von allen Eigentümern der Gemeinde zu tragen außer den lt. Satzung festgelegten „geschonten“ bzw. den „privilegierten“ Eigentümern. Echte Solidarität sieht anders aus als das in Winden praktizierte Abrechnungssystem. Außerdem sind etliche Eigentümer lt. Gerichtsbeschluss ausgenommen, weil keine Zugehörigkeit zur Ortsgemeinde aufgrund der Ortslage erkannt wird.
Somit verbleibt also nur ein relativ kleiner Kreis Eigentümer, der die Kosten tragen soll.
Die verbliebenen Eigentümer sollen nun bereits im Vorfeld Vorauszahlungen in Höhe von 347.497,98 Euro auf einen nicht nachvollziehbaren Betrag entrichten. Es gibt keinen Nachweis über entstehende Kosten
Einfache Rechnung :
415 462 (Kredit) minus 347 497,98.(Wiederkehrende Beiträge) = 67964,02 Euro
nur der geringe Betrag von 67964,02€ ist nicht gedeckt
Warum muss ein Kredit in Höhe von Betrag von 415.461 aufgenommen werden. Erfahrungsgemäß ist die Rechnungsstellung der ausführenden Fa. vor 01.2019 nicht zu erwarten und auch nur dann wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Ortsgemeinde einen Kredit in Höhe von 415.462 Euro aufnimmt, obwohl die Bürger bereits zur Kasse gebeten werden. Wo wird inzwischen der Betrag von 415.462,– Euro eingesetzt. Wird der Betrag für andere Maßnahmen verwendet und wenn für welche? Außerdem werden durch diese Maßnahme die nicht geschonten Bürger zweimal belastet. Wiederkehrende Beiträge und Kreditkosten.
Warum wird dem Bürger der Gesamtbetrag in einem Jahr abverlangt und nicht wie bei der letzten Maßnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren.
Welchen Hintergrund hat dieses Vorgehen.
Dies sind alles Fragen, die der zahlende Bürger vom Ortsbürgermeister gerne beantwortet hätte.
Januar 28th, 2018 at 9:40 pm
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch ich befürworte grundsätzlich die wiederkehrenden Beiträge, bemängele jedoch auch die Umsetzung der aktuellen Abrechnungsperiode. Laut § 10 a Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) besteht für die Gemeinde die Option, die Zahlungen auf einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren aufzuteilen.
Auszug aus dem KAG § 10 a Absatz 2 :
Bei der Ermittlung des Beitragssatzes kann an Stelle der jährlichen Investitionsaufwendungen vom Durchschnitt der im Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu erwartenden Aufwendungen ausgegangen werden. Weichen nach Ablauf dieses Zeitraums die tatsächlichen von den im Durchschnitt erwarteten Aufwendungen ab, ist das Beitragsaufkommen der folgenden Jahre entsprechend auszugleichen.
Eine solche Verteilung der aufkommenden Kosten würde sowohl die Mitbürger weniger belasten, als auch die von Herrn Bolz erwähnte Kritik an der Kreditaufnahme eliminieren und dem Grundgedanken der wiederkehrenden Beiträge, wie ursprünglich durch die Ortsgemeinde kommuniziert, sehr viel näher kommen.
Januar 31st, 2018 at 2:39 pm
Sanierung Mittelstraße / Stützmauer im Sonnenwinkel
Der Gemeinderat hat eine jährliche Abrechnung der geleisteten Arbeiten beschlossen. Er hat dabei nicht bedacht, dass Beiträge entstehen, die vielen Bewohnern das Bezahlen kaum ermöglicht. Die Bürgerschaft ist dadurch noch mehr gespalten.
Mancher trägt sich jetzt mit dem Gedanken Winden zu verlassen.
Häuser die jetzt schon zum Verkauf stehen, werden dadurch noch schlechter verkauft werden können.
Soziales Denken sowie der Begriff Solidarität ist unserem Gemeinderat fremd. Ihm verdanken wir es, dass zwei Drittel des Dorfes jetzt eine Sanierung bezahlen müssen, während das andere Drittel geschont wird.
Viele die sich diese Tatsachen vor Augen führen, denken nur noch an Flucht aus diesem Dorf.
Januar 31st, 2018 at 9:30 pm
Die erste Forderung steht im Raum nach mehr Informationen. Insbesondere wurde diese Information eingefordert, nachdem die Beitragsbescheide für den wiederkehrenden Beitrag versandt wurden. Dazu möchte ich folgendes sagen:
Informationen waren in der Presse und im Internet veröffentlicht, die Gelegenheit zur Nachfrage in den Sprechstunden und Einwohnerfragestunden,die genannten Zahlen zu Kosten, Verteilung und dem Kreis der Beitragspflichtigen und die Begründung zur Entscheidung für das A-Modell und die Rechtslage beim B-Modell. Informa-tionen sind nicht nur einseitig einzufordern, sondern man sollte die Informationen wahr-nehmen und sich informieren.
Nun zu den Zahlen:
Die Kosten des Projektes Mittelstraße sowie die Neuerrichtung einer Stützmauer für die Straße Sonnenwinkel kosten laut Kostenschätzung des Ingenieurbüros 510.711,40 €.
Insgesamt tragen die Anlieger hiervon 70 %, das entspricht einer Summe von 357.497,98 €.
Die Ortsgemeinde trägt einen Anteil von 153.213,42 und als Anlieger Grundstückseigentümer trägt sie nochmals knapp 5000 € im Jahr 2018.
Von den Gesamtbaukosten sin 18.494,28 im Jahre 2017 ausgegeben worden.
Hiervon haben die Anlieger 12.946,00 getragen und 5.548,28 € die Ortsgemeinde.
Im Jahre 2018 hat das Ingenieurbüro Baukosten von 300.722,50 prognostiziert.
Damit liegt der Anteil der Anlieger 210.540,75€ der Gemeindeanteil 90.231,75 €
Im Jahre 2019 werden dann evtl. Restkosten von 191.444,62 anfallen
Der Anteil der Anlieger beträgt 134.011,23 und der Gemeindeanteil 57.43,39 €
Die Gemeinde hat eine Kreditaufnahme von knapp 75.000 € für die Investition der Ausbaumaßnahme in den Haushalt 2018 gestellt. Ob der Kredit in Anspruch genommen werden muss, stellt sich erst im Laufe des Jahres heraus.
Derzeit haben wir 271 Grundstückseigentümer, davon sind im Jahre 2018 derzeit 17,9 % geschont. Im nächsten Jahr kommen die Anlieger am“ alten Weg“ aus der Schonung heraus. Die Zahler sind kein kleiner Kreis, sondern die absolute Mehrheit.
Nun zu den Zahlungshöhen und Zahlungsperioden:
Im Jahre 2016 wurde die Satzung zur wiederkehrenden Beiträgen an die mittlerweile erfolgte Rechtsprechung angepasst.
Darunter fällt das der Anteil der Gemeinde nicht höher als 30 % ausfallen darf. Der Gemeinderat hat sich entschieden den Höchstsatz von 30 % zu beschließen.
Die Ortsgemeinde kennt die Möglichkeiten des § 10 a Absatz 2 KAG (Kommunale Abgabengesetz) Man spricht von dem A-Modell (jährliche Spitzabrechnung) und dem B-Modell (Durchschnittssatzsystem)
Die Ortsgemeinde hielt im Jahre 2009 das Durchschnittssatzsystem für besser, sowohl die Ortsgemeinde als auch für die Anlieger (Planungssicherheit). Deshalb wurde das B-Modell beschlossen und für die Dauer von fünf Jahren lang angewandt.
In zwei größeren Prozessen vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht wurde die Satzung der Ortsgemeinde Winden geprüft. Die Satzung wurde im Februar 2016 erneut angefasst. Bei den Beratungen zur Satzung der wiederkehrenden Beiträge des Gemeinderates war ein Fachanwalt für Kommunalrecht sowie auch Bürgermeister Udo Rau anwesend. Der Fachanwalt legte die aktuelle Sichtweise der Verwaltungsgerichte Neustadt, Koblenz wie auch des OVG Koblenz dar. Und nach Einschätzung der Gerichte sowie nach der Auffassung des Fachanwaltes sei das B- Modell rechtlich nicht mehr haltbar. Auch wenn diese Option noch im Gesetz steht, so könne nur dringend empfohlen werden das A- Modell in der neuen Satzung zu verankern. Diesem Rechtvorschlag kam der Gemeinderat nach.
Deshalb sind Äußerungen nicht nachzuvollziehen, wenn Aussagen getroffen werden: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ Der Gemeinderat und sein Ortbürgermeister müssen sich mit neuen Gesetzeslagen und Auslegungen von Urteilen auseinandersetzten. Den Rat von Fachleuten einholen, die Sachlage bewerten und entsprechend entscheiden. Die neue Satzung sollte so rechtssicher wie möglich sein. Ob das gelungen ist, entscheidet dann wieder ein Verwaltungs-oder Oberverwaltungsgericht.
Der Einwurf, es handelt sich bei der Stützmauer um eine Reparatur, kann ich so nicht gelten lassen. Es ist keine Reparatur, sondern eine komplette Neuerrichtung der Stützmauer.
Ebenfalls ist diesem Falle vor der Entscheidung des Rates juristischer Sachverstand zu Rate gezogen worden, ob und wie der Abrechnungsmodus zu sehen sei.
Die Stützmauer ist neu und gehört zum öffentlichen Straßenland, so sind sie als Bestandteil der Straße anzusehen. Die Stützmauer müssen gebaut werden, damit die Straße erhalten bleibt. Wenn sie als Straßenbestandteil anzusehen ist, ist sie auch Umlage fähig. Hierzu gibt es entsprechende Rechtsurteile, die Aussagen zu der berechtigen Betragsfähigkeit geben.
Februar 1st, 2018 at 6:37 am
Sehr geehrter Herr Linscheid,
bei der Information über die Maßnahmen gebe ich Ihnen recht, stand so in der Zeitung und auch im Netz, wurde von mir auch dann schon erfragt, bzw. in Frage gestellt. Hier habe ich so eine klare Antwort nicht erhalten und ich bin auch nicht Ihrer Meinung. Auf was ist denn die Strasse gestützt. Wenn hier schon Fehler bei der Erstellung gemacht wurden, kann dafür nicht der Bürger zur Verantwortung gezogen werden. Bei den Informationen über die Modelle wurde auch bei Teilen des Gemeinderates angefragt. Hier sind die Befragten selbst davon ausgegangen dass der Abrechnungsmodus bestehen bleibt. Entweder war das Teilen des Gemeinderates nicht klar oder es wurde falsch verstanden.
Es gibt zwei Methoden, wiederkehrende Beiträge zu erheben. In kleineren Gemeinden wird angesichts der überschaubaren Zahl entsprechender Baumaßnahmen die Erhebung wiederkehrender Beiträge anhand des sogenannten A-Models zu bevorzugen sein. Hierbei erfolgt die Spitzabrechnung nach den in der Abrechnungseinheit im Beitragsjahr tatsächlich entstandenen Kosten. Daraus ergibt sich jährlich ein neuer Beitragssatz. Bei der zweiten Methode (B-Modell) wird für alle Verkehrsanlagen ein Bauprogramm für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erstellt. Aus der Summe der geplanten Kosten für die nächsten fünf Jahre wird der jährlich wiederkehrende Beitragssatz berechnet. Das bedeutet, dass der Ermittlung die erwarteten Aufwendungen aus fünf Jahren zugrunde gelegt werden. Weichen nach Ablauf dieses Zeitraums die tatsächlichen von den im Durchschnitt erwarteten Aufwendungen ab, ist das Beitragsaufkommen der folgenden Jahre entsprechend auszugleichen. Bei uns wurde das B-Modell damals nach langen Diskussionen mit den Bürgern festgelegt. Hiermit waren die Bürger mittlerweile zum größten Teil einverstanden und man konnte auch mit einer geringeren jährlichen Belastung rechnen. Nun wird der Bürger einfach vor die Tatsache gestellt dass sich jetzt ein anderes Modell durchgesetzt hat. Wobei selbst bei Nachfrage an Gemeinderatsmitglieder, dass so nicht klar war bzw. ist. Fakt ist der Bürger wird hierdurch viel stärker in dem Abrechnungsjahr belastet. Dann wäre es doch wirklich eine Überlegung wert, die Bauabschnitte kleiner zu halten und zu strecken und es bedeutet für den Bürger doch wirklich, dass was vor langer Zeit beschlossen wurde, heute nicht mehr gültig ist. Diese Ansätze sollen ein Anstoß zum Nachdenken geben und zum Verständnis führen, dass einige Bürger zu recht verärgert sind.
Februar 1st, 2018 at 3:22 pm
Sehr geehrte Herr Knecht,
es ist wirklich bemerkenswert, mit welch einer Polemik Sie in dieser Angelegenheit vorgehen. Meinen Sie ernsthaft, dass wegen der Wiederkehrenden Beiträge die Bürgerinnen und Bürger die Gemeinde Winden „fluchtartig“ verlassen? Zu den bestehenden Verfahren wurde bereits durch den Ortsbürgermeister ausführlich Stellung bezogen (s.o.). Ich möchte jedoch hier folgendes anmerken: Sie sind bei der Kommunalwahl im Jahre 2014 für die Wählergruppe Krauß angetreten. Die Wählergruppe Krauß ist aus personellen Gründen nicht in der Lage, den durch Rücktritt von Dominik Machuletz freigewordenen Gemeinderatssitz zu besetzen. Sie sind nach der Kommunalwahl aus der Wählergruppe ausgetreten. Heuer hätten Sie die Möglichkeit gehabt, am kommunalen Geschehen der Gemeinde aktiv mitzuarbeiten. Leider, wie so oft, wird nur Stimmung gegen den gewählten Gemeinderat gemacht. Ich vermisse Ihr persönliches Engagement innerhalb dieser Gemeinde! Nutzen Sie die Kommunalwahl im nächsten Jahr, lassen Sie sich in ein Ehrenamt wählen und anschließend beschimpfen, oder gehören Sie zu denen die diesen Ort fluchtartig verlassen wollen?
Februar 2nd, 2018 at 12:46 am
Hallo Thomas,
kennst mich sicher nicht mehr…dein Beitrag ist eher bemittleiswert….
mich geht das alles eigentlich auch gar nichts an, aber meine Eltern wohnen hier und ich bin dort aufgewachsen. Daher bin ich in dem mehr oder weniger aktuellen Thema involviert….
Zudem habe ich bei diesem Mann , Herr Knecht, meine Ausbildung absolviert. Habe diesen Menschen immer sehr wert geschätzt, bis heute positiv…absolut. Und laut meiner Interpretration war das alles andere als prolemik, was er mitgeteilt hat. Sorry but.
Möchte daher bisschen Partei ergreifen. Steht mir sicherlich nicht zu, da ich schon seid 25 Jahren nicht mehr in Winden lebe.
Wisst ihr, welche Frage ich mir einfach stelle?
Wie wurden solche Propleme früher in Angriff genommen und gelöst ohne sociale media?
Die alten Menschen sind hier damit absolut überfordert…
Vielleicht hätte man eine Bürgerversammlung einberufen sollen, wo man vor Ort die Proplematik expliziet erklärt hätte. Auch für die alten Menschen die hier ihr ganzes Leben verbracht haben.
Darüber wurde nicht wirklich nachgedacht, was ich so von aussen mitbekommen habe.
So kann man nicht vorbrechen, wie das hier in dem kleinen Ort passiert ist…
Das geht gar nicht.
Da wurde an der richtigen Aufklärung in anderer Form gespart….
Sorry, aber wieviel Prozent der nun aufgeforderten Zahler sind über Internet sprich socialmedia konform??
Die Menschen sind überrant worden…
Denkt doch mal bitte an die alten Menschen die hier noch leben…
die haben mindest Widtwenrente…usw.
Meinen Sie ernsthaft, dass wegen der Wiederkehrenden Beiträge die Bürgerinnen und Bürger die Gemeinde Winden „fluchtartig“ verlassen?
Cooles Statement…….Ohne nachzudenken……
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Februar 2nd, 2018 at 11:00 am
Hallo Frau Hellenbrand,
ich danke ihnen für Ihre o.a. Kommentierung. Sie werden hoffentlich verstehen, dass gewisse Dinge die Sie angesprochen haben förmlich nach einer Antwort schreien.
Laut Ihrer Aussage hat der Gemeinderat die Bürgerinnen und Bürger „überrannt“, an alte Menschen würde nicht gedacht und die Kommunikation mit der Bevölkerung sei nicht angepasst. Ihre Kritik ist unbegründet und falsch.
Im Rahmen der Wiederkehrenden Beiträge wurde die Bevölkerung von Beginn an durch Einwohnerversammlungen und Einwohnerfragestunden bei Gemeinderatsitzungen informiert. Alle Entscheidungen wurden zusätzlich adäquat kommuniziert, sei es durch Berichte im VG-Blatt, in der Rhein-Zeitung, auf der Homepage der Ortsgemeinde und im persönlichen Gespräch.
Entgegen Ihrer Meinung hat der Gemeinderat immer die älteren Mitbürger im Fokus. Deren finanziellen Möglichkeiten waren erst der Auslöser zur Einführung Wiederkehrender Beiträge, viele Anlieger wären nach alter Abrechnungsart überhaupt nicht in der Lage die anfallenden Anliegerkosten zu tragen, eine solidarische Lösung musste also her. Nach meiner persönlichen Auffassung ist nur diese Lösung die einzige die zukunftsfähig, gerecht und praktikabel ist.
Die verehrte Leserschaft möge mit verzeihen, dass ich Ihren letzten Absatz nicht kommentiere, wer lesen kann ist klar im Vorteil!
mit freundlichen Grüßen
Thomas Kurth
Februar 2nd, 2018 at 1:53 pm
Hallo liebe Mitbürger, ich bin der Meinung, dass die Diskussion hier auf dieser Plattform aus dem Ruder läuft. Ob Polemik, oder nur wütende Anschuldigungen.
Das Kind „Mittelstraße und Stützmauer-Sonnenwinkel“ ist in den Brunnen gefallen. Glaube nicht das hier noch etwas gedreht werden kann.
Der Beschluss wurde vom Gemeinderat gefällt und dieser wurde von uns gewählt. So ist das nun mal in der Demokratie. Ob hier informiert wurde, oder nicht ist jetzt irrelevant.
Wir haben es in der Hand die Zukunft zu gestalten. Die nächste Gemeinderatswahl steht an und jeder kann wählen und auch gewählt werden. Dann sollte juristisch geprüft werden, ob es einen Weg gibt die Abrechnungsform zu ändern und die Satzung gleich mit.
Zitat eines Mineralölkonzerns: „Es gibt viel zu tun, packen wir es an“
Februar 3rd, 2018 at 3:30 am
Sehr geehrter Herr Kurth,
ich möchte mich zunächst in aller Form bei Ihnen für mein emotionales Geschreibe entschuldigen.
Habe noch nicht mal Korrektur gelesen gestern Abend, so sauer war ich, habe einfach push the button gedrückt.
Mich geht das alles eigentlich gar nichts an, wie gesagt, aber mich hat diese Situation, in der die Bürger von Winden im Moment stecken, emotional recht pikiert.
Bin in gewisser Weise auch konform mit ihrem Konzept keine Frage, um solche Maßnahmen um zu setzten bedarf es an einem gewissen Maß an Geldern die sich eine kleine Gemeinde nicht gerade mal so aus dem Ärmel schütteln kann.
Leider wurde jedoch nicht bedacht, dass viele ältere Menschen in Winden leben und mit dieser Situation absolut überfordert sprich überrollt wurden.
Wer hat die Möglichkeit sich übers web zu informieren::: von dem überwiegenden Teil an lebenden Menschen in Winden. (Das sind doch Generationen über 60 oder?)
Diese Menschen sehen nur die Zahlungsaufforderung und viele wissen nicht, wie sie dieser nun neuen angesetzten Forderung gerecht werden können, da sie ja so schon mit jedem Cent am jonglieren sind mit einer minimalistischen Rentenversorgung. (Wurde darüber mal nachgedacht?)
Diese Menschen können und werden sich nicht wehren, wie auch?
Dafür habe ich einfach mal Partei ergriffen. War mir einfach ein Anliegen.
Zunächst ging es in erster Linie darum Geld einzufahren ,um die anstehenden Maßnahmen bewältigen bzw. umsetzen zu können .Jeder Bürger bekam eine gewisse Bemessungsgrenze an der ausgemacht wurde, welcher Anteil er gemäß seinem Besitztum sprich Grundstücks Umfang etc. zu leisten hat um solidarisch seinen Beitrag zu leisten…Absolut legitim. Bin immer noch bei Ihnen….Dann wurde jedoch erkannt: Moment! Das passt hinten und vorne nicht.
Mit diesen kleinen Beiträgen bekommen wir diese Hausnummer nicht gestemmt!!!
Daraufhin wurde mal schnell der Beitrag um…ich denke : das dreifache angehoben, mal eben so…ohne Rücksicht auf…….???
Sie kennen die Zahlen besser als ich Herr Kurth,…kurzum… , drastisch erhöht…..
Mir tun die älteren Leute einfach nur leid, die gezwungener maßen ihr kleines Portemonnaies öffnen müssen und nun viele nicht mehr wissen, wie sie noch über die Runden kommen….
Wünsche Ihnen und Ihrem Team gutes Gelingen, vielleicht auch die Fähigkeit, einfach mal auf die andere Seite zu blicken…..
….. und Sie haben Recht: Wer lesen und dazu noch denken kann, ist klar im Vorteil,
viele Grüße aus dem Mittelrheintal
Heike Hellenbrand