Straßenausbau: Feststellungsbescheide verschickt
Die Verbandsgemeinde Nassau hat damit begonnen, die Feststellungbescheide über die Grundstücksgröße an alle Windener Grundstückeigentümer zu verschicken, die laut Satzung zur Zahlung des Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags verpflichtet sind. Dies teilte Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid mit. Die Bescheide enthalten Angaben über die Größe der beitragspflichtigen Grundstücke und den jeweiligen Vollgeschosszuschlag. Dies zusammen ergibt die beitragspflichtige (gewichtete) Grundstücksfläche, nach der sich der für jeden einzelnen Eigentümer zu zahlende Wiederkehrende Beitrag berechnet. Über dessen genaue Höhe muss der Gemeinderat noch entscheiden. Fragen über die Grundstücksgrößen beantwortet die Verbandsgemeindeverwaltung Nassau, Franz-Josef Minor, Tel. 9702-49.
Einen Musterbescheid geben wir im folgenden wieder.
BESCHEID
zur Feststellung des Beitragsmaßstabs für die Veranlagung zu wiederkehrenden Beiträgen (Feststellungsbescheid) gemäß der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Winden vom 26. 11. 2009
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
die Ortsgemeinde Winden erhebt wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (wiederkehrende Straßenausbau-beiträge). Der Beitragspflicht unterliegen alle baulichen, gewerblichen, industriellen oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer Verkehrsanlage haben, die in der Abrechnungseinheit (gesamte Ortslage) gelegenen Verkehrsanlagen haben.
Beitragsmaßstab ist nach § 6 Abs. 1 der Ausbaubeitragssatzung die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Vollgeschosszuschlag beträgt für Grundstücke mit 0 – 2 Vollgeschosse beträgt einheitlich 30 v.H.
Feststellung der beitragspflichtigen (gewichteten) Grundstücksfläche:
Hiermit wird die beitragspflichtige (gewichtete) Grundstücksfläche wie folgt festgestellt:
Beitragspflichtiges Grundstück in der Gemarkung Winden
Flur .
Flurstück (e) .
Grundstücksfläche m² .m²
– Flächenabzug m² .m²
maßgebliche Grundstücksfläche .m²
Vollgeschosszuschlag (30 %) .m²
Beitragspflichtige (gewichtete)
Grundstücksfläche .m²
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Durch diesen Bescheid wird dieser Maßstab festgesetzt. Zahlungen sind aufgrund dieses Bescheides nicht vorzunehmen. Hierzu erhalten Sie einen gesonderten Heranziehungsbescheid.
Wir bitten Sie, den Feststellungsbescheid sorgfältig zu prüfen. Sollten sich Eigentumsverhältnisse oder Grundstücksflächen verändert haben, bitten wir Sie, uns dieses umgehend mitzuteilen, damit eine evtl. Änderung erfolgen kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau, Rathaus, Postfach 1107, 56371 Nassau, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Nassau –www.vgnassau.info , Menüpunkt „Elektronische Kommunikation – aufgeführt sind.
Über den Widerspruch entscheidet der Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in 56130 Bad Ems. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der vorgenannten Frist beim Kreisrechtsausschuss eingegangen ist.
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