Wiederkehrende Ausbaubeiträge für 2023
Sehr geehrte Beitragspflichtige,
Sie haben Anfang April durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Winden die Bescheide über die Abrechnung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge für das Jahr 2023 erhalten. Nachdem verschiedentlich Rückfragen wegen der Maßnahme(n), für die der Beitrag für das Jahr 2023 erhoben worden ist, eingegangen sind, sollen nachfolgend zum besseren Verständnis ergänzende Erläuterungen zu dieser Thematik gegeben werden.
Ende 2023 haben die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau (VGW) der Ortsgemeinde Winden den von ihr zu zahlenden Investitionskostenanteil für die Erneuerung der Straßenentwässerung im Bereich der Straße „Auf dem Acker“ in Höhe von 29.186,50 Euro in Rechnung gestellt. Diese Baumaßnahme wurde im Frühjahr 2023 abgenommen. Die Erneuerung der Straßenentwässerung erfolgte in geschlossener Bauweise (sog. Inliner- Verfahren). Von daher hält sich die Höhe des Kostenanteils im Vergleich zu einer Ausführung in offener Bauweise in Grenzen. Bei der Erneuerung der Straßenentwässerung durch die VGW haben sich die Ortsgemeinden jeweils auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage an den Aufwendungen für die Straßenentwässerung zu beteiligen. Dieser von der Ortsgemeinde an die VGW zu zahlende Investitionskostenanteil stellt beitragsfähigen
Ausbauaufwand dar. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diesen in 2023 entstandenen Aufwand nach Abzug des Gemeindeanteils von 30 % im Rahmen des wiederkehrenden Ausbaubeitrages von den Beitragspflichtigen zu erheben.
Bei der Beitragserhebung für das Jahr 2023 wurden auch Grundstückseigentümer erstmals zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag herangezogen, bei denen die bisher geltende satzungsmäßige Verschonungsregelung zeitlich abgelaufen war. Dies betrifft die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch die Straßen der seinerzeitigen Erschließungseinheit „Am Wald“ erschlossen werden.
Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid