Rat vergibt Planungsauftrag für Solarpark
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes Photovoltaikflächenanlage „Am Kindergarten“ beschlossen. Ziel ist es, eine Windwurffläche nördlich des Kindergartens als Solarpark zu nutzen. Den Planungsauftrag hat der Rat für 18.792,12 Euro an ein Ingenieurbüro vergeben. Zugleich drückt der Gemeinderat aufs Tempo, indem er ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren der Behörden und der Öffentlichkeit beschloss. Dabei soll der Planentwurf für die Dauer von 30 Tagen öffentlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau ausgelegt werden. Die Erstellung eines rechtverbindlichen Bebauungsplanes wird notwendig, um die Voraussetzung für den Bau der Photovoltaik-Flächenanlage zu schaffen, die die Ortsgemeinde Winden auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes plant.
Für die Planung vorgesehen ist eine Fläche unmittelbar nördlich des Siedlungskörpers, angrenzend an die neu errichtete Kindertagesstätte, auf einer durch den Borkenkäfer geschädigten Windwurffläche. Inzwischen unterliegt die ehemalige Waldfläche der Sukzession. Die Möglichkeit, aufeiner solchen Fläche eine Photovoltaik(PV)-Freiflächen-Anlage zu errichte, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) grundsätzlich bestätigt. Wenn die Nutzung als Solarpark endet, soll die Fläche laut Festlegung des künftigen Bebauungsplanes wieder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 4,6 Hektar und befindet sich innerhalb der Gemarkung Winden in den Fluren 12 und 27. Die Ortslage Winden beginnt unmittelbar südlich und westlich angrenzend. Wenige Meter westlich verläuft die Triftstraße, die in nördlicher Richtung zur K 4 und in südliche Richtung in die Ortsmitte von Winden führt. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes überschneidet sich nach Darstellung von Henrik Illing vom Büro Enviro-Plan teilweise mit dem Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“. Im Bereich der Überschneidung wird eine Waldfläche mit Zweckbestimmung „Waldwissen für Kinder“ festgesetzt. Im Überschneidungsbereich wird nach Abschluss dieses Bauleitplanverfahrens der bisher rechtskräftige Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“ ersetzt.
Wie eine Beteiligung der Gemeinde oder einzelner Bürger an dem künftigen Solarpark möglich sein könnte, erklärte im Anschluss Frank Otten, Projektentwickler der Firma WI Energy aus Trier. Das Unternehmen hat ein Geschäftsmodell entwickelt, wonach die WI Energy die PV-Anlage auf der in Winden vorgesehenen Fläche errichten würde. Die Anlage soll in einzelne Abschnitte aufgeteilt und jeweils einem Wechselrichter zugeordnet werden. Die Gemeinde oder die Bürger schließen für „ihren“ Abschnitt “ der PV-Anlage einen Pachtvertrag, während sich die WI Energy um die Verwaltung sowie die kaufmännische und technische Pflege der Anlage kümmert. Ziel sei nach Darstellung Ottens die langfristige Belieferung von grünem Strom aus dem Solarpark vor Ort, wobei nicht die Gewinnmaximierung im Fokus stehe, sondern die Belieferung der Region mit grünem Strom.
Ob dieses oder ein andere Geschäftsmodell in Winden zum Tragen kommt, wird der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden.