Gemeinderat gibt grünes Licht für Funkturm
Das Mobilfunknetz in der Ortsgemeinde Winden soll verbessert werden: Die Deutsche Funturm AG will in der Straße In den Birken (Kreisstraße 5, westlicher Ortsausgang) einen 50 Meter hohen Stahlgittermast inklusive Systemtechnik errichten. Dazu hat der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig das erforderliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauvorhaben stand schon häufiger auf der Tagesordnung sowohl im Gemeinderat als auch im Bauausschuss. Der Stahlgittermast soll auf einem zwölf mal zwölf Meter großen Stahlbetonfundament errichtet werden. Die erforderliche Technik wird ebenerdig neben dem Mast auf einem ein mal drei Meter großen Plattenfundament aufgestellt. Der Zugang zu der Anlage erfolgt über einen Betonplattengehweg.
Für die Mastmontage ist ein Kranstellplatz mit Montagefläche sowie Rangiermöglichkeit für die Tieflader vonnöten. Die hierfür erforderliche Fläche von 630 Quadratmetern sowie die Zufahrt auf das entsprechende Flurstück mit einer Länge von 25 Metern werden mit Alupanels ausgelegt. Eine Rodung vorhandener Vegetation ist nicht erforderlich. Lediglich das Freischneiden von Lichtraumprofilen in der Größe von vier mal vier Metern wird eventuell notwendig. Sämtliche Flächen, die für Transport und Aufbau des Mastes befestigt werden, sind nach Fertigstellung der Station wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, so dass es laut Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich zulässig ist. Im Außenbereich ist ein Projekt nur dann zulässig, wenn ihm öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikationsdienstleistungen usw. dient. Bei dem geplanten Bauvorhaben sind diese Voraussetzungen gegeben. Der Antragsteller verpflichtet sich zudem, die Anlage inklusive Bodenversiegelung zu beseitigen, wenn sie nicht mehr benötigt wird.
Da das Grundstück, auf dem der Stahlgittermast errichtet werden soll, Eigentum der Ortsgemeinde Winden ist, ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Mobilfunknetzbetreiber erforderlich.