Winden fördert junge Familien
Richtlinie zur Förderung von jungen Familien zur Schaffung von Wohnraum und den Erhalt von Wohnraum im Ortskern in Winden1)
Prolog:
Neben der Förderung der Innenentwicklung hat es sich die Ortsgemeinde Winden zur Aufgabe gemacht, unter der Überschrift
„Kinderfreundliches Winden – die Gemeinde Winden setzt auf junge Familien“
eine Förderrichtlinie zu erlassen, die den Erhalt und die Schaffung von innerörtlichem Wohnraum unterstützt.
Wenn die Geburtenrate und die Lebenserwartung konstant bleiben und Zu- und Abwanderungen sich die Waage halten, dann gibt es schon in 50 Jahren eine Million Rheinland-Pfälzer weniger, so sagen es die Bevölkerungsstatistiker voraus. Die Geburtenrate in Deutschland liegt derzeit durchschnittlich bei 1,4 Kindern pro Frau. Jede Geburtenrate unter zwei – so wissen es die Bevölkerungswissenschaftler – führt langfristig zu einer aussterbenden Bevölkerung. Dies ist Grund genug, frühzeitig gegenzusteuern und auf junge Familien und deren Nachwuchs zu setzen.
Damit der Bevölkerungsrückgang zumindest verzögert, nach Möglichkeit aber sogar gestoppt werden kann, hat der Gemeinderat sich für eine Förderung von Familien mit Kindern ausgesprochen. „Gerade beim Kauf von bebauten Grundstücken im Ortskern sollen Familien mit Kindern Unterstützung erfahren“.
Eheähnliche Gemeinschaften (Partnerschaften) werden den Familien gleichgestellt.
Dies vorausgesetzt hat der Ortsgemeinderat Winden in seiner Sitzung vom 17. August 2009 folgende überarbeitete Richtlinie zur Schaffung und des Erhalts von Wohnraum im Ortskern von Winden erlassen:
Normativer Richtlinienteil
Jeder Familie die ein gemeindeeigenes Baugrundstück erwirbt, bebaut und selbst bezieht, gewährt die Ortsgemeinde einmalig nach dem Bezug des Bauobjektes und auf Antrag einen nachträglichen Preisnachlass auf die Grundstückspreise in Höhe von 500,00 € pro Kind2) , max. 1.500,00 €. Dieses neue Haus muss drei Jahre selbst bewohnt werden, ansonsten muss der Zuschuss zurückbezahlt werden.
Jeder Familie, die ein bereits bebautes Grundstück in der Ortsgemeinde erwirbt und selbst bezieht, gewährt die Ortsgemeinde einmalig und auf Antrag einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 500 € pro Kind2), max. 1500 €. Dieses bebaute Grundstück muss drei Jahre selbst bewohnt werden, wird dies nicht eingehalten ist der Zuschuss zurück zu zahlen.
Jedem Antragsteller, der eine Altimmobilie im Ortskern3) saniert / bewohnbar macht und selbst bezieht, gewährt die Ortsgemeinde einmalig und auf Antrag einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 0,75 % der nachzuweisenden Investitionssumme der Sanierung. Die Fördersumme erhöht sich für jedes familienangehörige Kind um 750,00 €. Die Förderung wird auf maximal 3.000,00 € begrenzt. Die Altimmobilie im Ortskern muss mindestens fünf Jahre durch den Antragsteller bewohnt werden, ansonsten muss der erhaltene Zuschuss zurück gezahlt werden.
Fußnotenerläuterung:
1) Die Im Rahmen der Förderrichtlinien aufgeführten finanziellen Vergünstigungen gewährt die Ortsgemeinde Winden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und an jeden Berechtigten nur einmalig. Es besteht kein Rechtsanspruch.
2) Berücksichtigungsfähige Kinder sind alle eigenen, adoptierten oder Pflegekinder der Familie im Zeitpunkt des Erwerbs eines Baugrundstückes bzw. eines bebauten Grundstückes, die nicht älter als 10 Jahre sind.
3) Welche Grundstücke dem Ortskern zuzurechnen sind, bestimmt sich aus dem Baujahr der Altimmobilie. Hiernach muss die zu sanierende oder zu erwerbende Altimmobilie ein Mindestalter von 50 Jahren haben. Das Baujahr ist bei Antragsstellung nachzuweisen.
Epilog:
Mit diesem Projekt will die Ortsgemeinde Winden einen weiteren Schritt „Kinder- und jugendfreundliches Winden“ gehen. „Kinder sind unsere Zukunft, und jede Investition für Kinder zahlt sich aus“, darin ist man sich in der Ortsgemeinde Winden einig. Die Ortsgemeinde Winden will ihr positives Image als kinderfreundliche Kommune weiterhin verstärken. Neben vielfältigen Freizeit-, Spiel- und Sportangeboten in der Ortsgemeinde und den Vereinen wird Wert gelegt auf eine insbesondere auf junge Familien abgestimmte Infrastruktur. So muss der Kindergarten gesichert, Angebote erweitert und optimiert werden. Die gute und kurze Anbindung an überregionale Verkehrswege (A3) und den ICE-Bahnhof in Montabaur sind für die Region von besonderer Bedeutung.
Auf die Fördermöglichkeit und die Voraussetzungen ist durch öffentliche Bekanntmachung und in sonstiger geeigneter Weise hinzuweisen.
Hinweis:
Handelt es sich bei einer zu sanierenden baulichen Anlage um ein Anwesen im alten Ortskern von Winden, welches im Geltungsbereich des Dorferneuerungskonzeptes der Gemeinde liegt, besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen, zusätzlich die Gewährung einer Zuwendung aus Landesmitteln für die Dorferneuerung zu erhalten.
Winden, 02. Juni 2008
Winden, 17. August 2009