Gemeindesteuer
Der Ortsgemeinderat hat in seiner vorletzten Sitzung beschlossen die Hundesteuer anzuheben. Alle weiteren Gemeindesteuern wie Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A (Steuer für unbebaute Grundstücke) und Grundsteuer B ( bebaute Grundstücke) bleiben unverändert.
Die Hundesteuer wurde erhöht, weil die Gemeinde nun schon seit Jahren immer wieder Einrichtungen schafft um das „Geschäft“ der Vierbeiner zu entsorgen. Diese einmaligen Ausgaben und auch die laufenden Ausgaben ( Beutel, Entleerung der Mülleimer) können nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen, sondern müssen durch die Verursacher getragen werden. Ein weitere Aspekt für die Erhöhung war die zu niedrigen Hundesteuern im Vergleich zu den Orten in der VG Bad Ems -Nassau. Die Erhöhung beträgt nun 10 € pro Jahr.