Zugordnung für den Fastnachtsumzug
Am Fastnachtsumzug, der am Samstag, 1. März, also erstmals vor Rosenmontag stattfindet, können auch selbstgebaute Wagen und von Traktoren gezogene Umzugswagen benutzt werden, wenn sich die Teilnehmer hierfür anmelden. Darauf hat Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid jetzt aufmerksam gemacht. Die versicherungstechnische Situation hat sich insofern geändert, als nunmehr nicht die Zugleitung für den sicheren Betrieb zuständig ist, sondern der Versicherungsnehmer des Zugfahrzeuges. Die Ortsgemeinde Winden hofft auch rege und aktive Teilnahme.
Für den Fastnachtsumzug 2014 am Samstag, 1. März, gilt die folgende Zugordnung: (mehr …)




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