Artikel der Kategorie Dezember 17th, 2013
Wiederkehrende Beiträge: Winden scheitert mit Berufungsklage
Die von der Ortsgemeinde Winden erlassene Satzung über wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau ist unwirksam. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden und damit einen Richterspruch aus erster Instanz bestätigt. Die Berufung der Ortsgemeinde Winden hatte somit keinen Erfolg. Die auf Grundlage der Satzung erlassenen Gebührenbescheide sind laut dem Urteil rechtswidrig. Geklagt hatte ein betroffener Bürger.
Die Koblenzer Richter begründeten ihr Urteil damit, dass eine Person (es handelte sich um Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid) an der Satzungsentscheidung im Gemeinderat (2009) mitgewirkt hatte, obwohl er selbst zwei Grundstücke besitzt, die von einer Verschonungsregelung profitieren. Das OVG entschied: Von der Mitwirkung bei der Entscheidung über eine Satzungsregelung, mit der einzelne Straßen von der Pflicht zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für einen bestimmten Zeitraum verschont werden, ist ein Ratsmitglied, das Eigentümer eines Grundstücks in einer verschonten Straße ist, ausgeschlossen. (mehr …)





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