Wir in Winden

Die Gemeinde informiert ihre Bürger

Artikel der Kategorie ‘Bürgermeister’

Brille gefunden

Januar 26, 2021 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Bürgermeister Noch keine Kommentare →

In der Straße  „Auf dem Acker“ ist eine Brille gefunden worden. Der Besitzer kann sich gerne beim Ortsbürgermeister melden. Dienstnummer Mobil 0162 605 90 22. E-Mail Stefan.mertlich@googlemail.com

Ortsbürgermeister war nicht da

Dezember 19, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Bürgermeister Noch keine Kommentare →

Aufgrund eines Autounfalls konnte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich den Termin zum Verkauf des Heimatkalenders im Dorfcafé am vergangenen Donnerstag nicht wahrnehmen. Für die hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten der Betroffenen bittet er um Entschuldigung.

Ruhezeiten sind einzuhalten

September 13, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Bürgermeister Noch keine Kommentare →

Aufgrund vermehrter Anfragen und Beschwerden, bittet die Ortsgemeinde, geltende Ruhezeiten einzuhalten. Insbesondere sollten lärmbelastende Arbeiten und Maschinen nicht an Sonn- und Feiertagen und auch nicht in den späten Abendstunden ausgeführt oder betrieben werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander.

Stefan Mertlich
Ortsbürgermeister Winden

Warum das Kneippbecken nicht gefüllt ist

Juli 02, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Bürgermeister 1 Kommentar →

Mitteilung aus aktuellem Anlass, warum in Winden keine öffentlichen Plätze gesperrt sind, wohl aber das Kneippbecken nicht gefüllt und die Netze nicht am Bolzplatz hängen:
Es ist eine schwierige Lage, juristisch nicht klar geregelt und sich teilweise widersprechend. Was jedoch klar ist: Die Verantwortung wird auf die Kommune abgewälzt.

Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO):

(2) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt (Abstandsgebot). Satz 1 gilt auch, wenn eine Mund- Nasen-Bedeckung getragen wird. Satz 1 gilt nicht für:
1. Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen oder einer Zusammenkunft der Angehörigen zweier Hausstände.

Dem spricht entgegen, sobald es mehr als zehn Personen werden (was die Ortsgemeinde nicht kontrollieren kann).

(5) Sofern in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen oder im unmittelbaren Umfeld solcher Einrichtungen mit der Ansammlung von Personen zu rechnen ist, sind durch den Betreiber der Einrichtung oder Veranlasser einer Versammlung, Ansammlung oder sonstigen Zusammenkunft Maßnahmen zur Einhaltung des Abstandsgebotes, insbesondere zur Steuerung des Zutritts, zu ergreifen, wie beispielsweise durch Anbringen von gut sichtbaren Abstandsmarkierungen im Abstand von mindestens 1,5 Metern.
(6) Soweit öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen öffnen, sind besondere Hygienemaßnahmen, wie beispielweise die Bereitstellung von Desinfektionsmittel, erhöhte Reinigungsintervalle, Trennvorrichtungen und ähnliche Maßnahmen, vorzusehen.
(7) Sofern Personen in einer öffentlichen oder gewerblichen Einrichtung zusammentreffen und sich nicht überwiegend bestimmungsgemäß an festen Plätzen aufhalten, ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche zu begrenzen (Personenbegrenzung).
(8) Die Kontaktnachverfolgbarkeit ist sicherzustellen, sofern dies in dieser Verordnung ausdrücklich bestimmt wird (Kontakterfassung). Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sind in diesem Fall von dem Betreiber einer Einrichtung oder Veranlasser einer Ansammlung oder sonstigen Zusammenkunft unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben und für eine Frist von einem Monat aufzubewahren; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten unverzüglich zu löschen. Sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebende Datenaufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Das zuständige Gesundheitsamt kann, soweit dies zur Erfüllung seiner nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und dieser Verordnung obliegenden Aufgaben erforderlich ist, Auskunft über die Kontaktdaten verlangen; die Daten sind unverzüglich zu übermitteln. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. An das zuständige Gesundheitsamt übermittelte Daten sind von diesem unverzüglich irreversibel zu löschen, sobald die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.

Wenn wir als Ortsgemeinde das Kneippbecken befüllen, laden wir mit einer öffentlichen Einrichtung in den öffentlichen Raum ein und müssen für die Einhaltung der obigen Regelungen Sorge tragen. Ebenso verhält es sich mit dem Bolzplatz. Die gleichen Regelungen wie für ein öffentliches Bad.
Mit Hinweisschildern und Benennung / Begrenzung der maximalen Personenanzahl / Hinweis auf das Abstandsgebot kann man die Verantwortung für die aktuellen Regelungen leider nicht umgehen.

Stefan Mertlich
Ortsbürgermeister Winden

Eichenprozessionsspinner befällt Windener Forst

Juni 26, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Bürgermeister, Wald Noch keine Kommentare →

Aktuell häufen sich in der Ortsgemeinde Winden die Meldungen von Bürgern über Sichtungen des giftigen Eichenprozessionsspinners. Nach Rücksprache mit dem Windener Revierförster Felix Janz ist aktuell der gesamte Forst mit dieser Raupenart befallen, teilte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich mit. Laut dem Förster ist es nicht möglich, sämtliche Nester zu kennzeichnen oder zu entfernen. Entsprechend sei bei Spaziergängen im Wald Achtsamkeit und allgemeine Vorsicht gegenüber dem Eichenprozessionsspinner geboten.

Der Eichenprozessionsspinner besitzt während seiner Larvenstadien giftige Brennhaare, die bei Menschen gesundheitliche Schäden und Symptome wie unter anderem Raupendermatitis und Hautausschlag verursachen können, berichtet Mertlich. Das Gift der Raupe könne schwere allergische Reaktionen auslösen. Zunge von Menschen und Lefzen von Hunden könnten stark anschwellen, und es könne sogar zu Atemproblemen kommen.  Ab etwa Mitte August erfolgt der Schlupf der Eichenprozessionsspinner als nachtaktive Falter. Es handelt sich um eher unscheinbare, braun-graue Schmetterlinge, die in den Monaten August bis September umherfliegen. 

Mertlich: Öffentliche Plätze nicht geschlossen

Juni 23, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Bürgermeister Noch keine Kommentare →

„Die Ortsgemeinde Winden hat keine öffentlichen Plätze geschlossen“, erklärte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich und trat damit Gerüchten entgegen, die derzeit in sozialen Netzwerken kursieren. „Die Verbreitung solcher Nachrichten sind wissentliche Falschmeldungen“, sagte Mertlich.

Er wies darauf hin, dass die Verbandsgemeinde (VGBEN) Bad Ems-Nassau derzeit intensiv an einem umsetzbaren und praktikablen Hygienekonzept arbeitet, damit die Hallen innerhalb der VGBEN alsbald den Vereinen wieder zur Verfügung gestellt werden können. In einer Ortsbürgermeister-Dienstversammlung am Donnerstag, 25. Juni, soll unter anderem über dieses Thema beraten werden.

Dass das Kneippbecken in Winden nicht öffnet und der „Bolzplatz“ für Fußball geschlossen ist, habe überhaupt nichts mit der Schließung öffentlicher Plätze zu tun, stellte Mertlich klar.

TÜV-Segen für Heizung im Bürgerhaus

Juni 14, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Bürgermeister Noch keine Kommentare →

Die Heizungsanlage bzw. Brandschutzklappe im Bürgerhaus/Dorfgemeinschafthaus Winden ist erneuert worden und hat nun den heiß begehrten TÜV-Segen erhalten. Dies teilte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich mit.

Damit stehe dem Betrieb der Halle in der kommenden Winter- und Heizperiode nichts mehr im Wege und könne wieder von allen Windener Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen regelmäßig genutzt werden. Bis dahin, so die Hoffnung, sollten die Corona-Regelungen soweit gelockert worden sein, dass dem nichts mehr im Wege steht. „An dieser Stelle nochmals ausdrücklichen Dank an die beiden Ratsmitglieder Marcus Cron und Markus Schatten, die mit ihrer Arbeit wesentlich zum TÜV Segen der Brandschutzklappe beigetragen haben“, so Ortschef Mertlich

Keine Corona-Kontrollen bei privaten Feiern

Juni 14, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Bürgermeister Noch keine Kommentare →

Auch nach Lockerung der Corona-Regeln bleiben in Winden Dorfcafé, Kneipbecken, Bolzplatz und sonstige öffentliche Räume geschlossen. Denn anders als bei privaten Feiern gelten hier weiterhin die Hygieneregelungen und das Abstandsgebot, teilte die Ortsgemeinde Winden mit. Da die Kommune diese Regelungen auf öffentlichen Räumen nicht kontrollieren könne, wohl aber in der Verantwortung stehe, müssten diese Räume und Örtlichkeiten  bis auf weiteres geschlossen bleiben, so Ortsbürgermeister Stefan Mertlich.

Anders sieht es bei privaten privaten aus, bei denen die gemäß der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen nicht vorgeschrieben sind. Private Veranstaltungen werden grundsätzlich auch nicht kontrolliert. So erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kürzlich: „Wir finden es nicht angemessen und möglich, dass die Polizei in private Feiern geht“. Die Polizei soll nur dann hinzugezogen werden, wenn Ausschreitungen aggressiver Art zu erwarten sind. Bei einer Vermietung von Räumlichkeiten wie Bürgerhäuser, Grillhütten oder abtrennbare Bereiche in der Gastronomie („geschlossene Gesellschaft“) gehe die Verantwortung auf den Mieter/Veranstalter über. Sie werden also wie private Feiern behandelt.

Weitere Informationen: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/veranstaltungen-lockerungen-mai-100.html

Diese Bereiche behandeln ebenfalls wir als „private Feier“.

Ortsbürgermeister bietet Sprechstunden an

Juni 02, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Bürgermeister Noch keine Kommentare →

Ortsbürgermeister Stefan Mertlich kann in dringenden Fällen eine persönliche Sprechstunde an jedem ersten und dritten Mittwoch eines Monats jeweils von 17 bis 18 Uhr an. Voraussetzung ist eine Anmeldung unter Tel. 0162 6059022. Die aktuell gültigen Hygieneregelungen sind dabei einzuhalten. Anliegen können gerne auch telefonisch unter m der genannten Dienstnummer angefragt werden, teilte Stefan Mertlich mit.

Bolzplatz bleibt weiterhin geschlossen

Juni 02, 2020 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein, Bürgermeister Noch keine Kommentare →

Der Bolzplatz unterhalb des Windener Sportplatzes bleibt auch weiterhin geschlossen. Darüber informiert Ortsbürgermeister Stefan Mertlich nach mehreren Anfragen von Bürgern aus der Gemeinde. Grundlage sind die nach wie vor gültigen Hygieneregelungen des Landes zum Outdoor-Sport vom 25. Mai. Laut der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung ist das Mannschaftstraining nicht erlaubt, um das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung zu garantieren.

Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforder-
lich oder möglich ist, bleiben ebenfalls untersagt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden. Es ist stets ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Bei Sportarten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, ist ein Abstand von drei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Falls notwendig, ist die Personenzahl auf dem Gelände zu begrenzen.

  • Herzlich willkommen,

    im Dorftagebuch der Ortsgemeinde Winden. Hier finden Sie Nachrichten, Meinungen und Hintergründe über das aktuelle Dorfgeschehen in Winden.

    Texte und Fotos können Sie an folgende Adresse schicken:

    redaktion@wir-in-winden.de

    Herzlichen Dank!

  • Kategorien

  • Dorf-Archiv

  • Kalender

    März 2024
    M D M D F S S
    « Feb    
     123
    45678910
    11121314151617
    18192021222324
    25262728293031
  • Ferienwohnungen

  • Meta