„Die Ortsgemeinde Winden hat keine öffentlichen Plätze geschlossen“, erklärte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich und trat damit Gerüchten entgegen, die derzeit in sozialen Netzwerken kursieren. „Die Verbreitung solcher Nachrichten sind wissentliche Falschmeldungen“, sagte Mertlich.
Er wies darauf hin, dass die Verbandsgemeinde (VGBEN) Bad Ems-Nassau derzeit intensiv an einem umsetzbaren und praktikablen Hygienekonzept arbeitet, damit die Hallen innerhalb der VGBEN alsbald den Vereinen wieder zur Verfügung gestellt werden können. In einer Ortsbürgermeister-Dienstversammlung am Donnerstag, 25. Juni, soll unter anderem über dieses Thema beraten werden.
Dass das Kneippbecken in Winden nicht öffnet und der „Bolzplatz“ für Fußball geschlossen ist, habe überhaupt nichts mit der Schließung öffentlicher Plätze zu tun, stellte Mertlich klar.
In der kommenden 26. Kalenderwoche beginnen die Ausbauarbeiten in der Mittelstraße aufgenommen. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich von der Ecke Hauptstraße/Mittelstraße bis hin zur Kreuzung Mittelstraße/Obertalstraße. In einem ersten Arbeitsschritt wird der komplette Straßenoberbau in diesem Bereich entfernt, so dass die dortigen Privatgrundstücke für Autos nicht mehr zugänglich sind. Dies gilt für die Häuser der Mittelstraße 1, 3, 4, 5, 10, 11, 12, 13 und Obertalstraße 20.
Aufgrund dessen bittet die Ortsgemeinde Winden die betroffenen Anwohner, frühzeitig eine Parkmöglichkeit in der anliegenden Hauptstraße oder Obertalstraße zu suchen. In dringenden Fällen wie medizinische Pflege, Anlieferung von Möbel etc. bittet die Ortsgemeinde um Kontaktaufnahme mit den Verbandsgemeindewerken oder der Baufirma vor Ort, um eine passende Lösung zu finden.
Zu Fuß sind die Grundstücke mittels Fußgängerbrücken zu erreichen. Die restlichen Grundstücke der Mittelstraße sind über den Feldweg Mittelstraße–Götzentaler Weg bzw. die Obertalstraße zu erreichen. In den ersten drei bis vier Wochen wird der Kreuzungsbereich Mittelstraße/Obertalstraße hergestellt, so dass erst danach die die Kreuzung wieder befahren werden kann.
Die Schützengesellschaft 1960 Winden nimmt am Donnerstag, 18. Juni, den im Zuge der Corona-Pandemie unterbrochenen Schießbetrieb im Schützenhaus wieder auf. Um den aktuellen Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz gerecht zu werden, hat der Verein Maßnahmen zur Sicherheit seiner Mitglieder umgesetzt. Dazu gehören eine Begrenzung der Personenzahl im Windener Schützenhaus, bauliche Vorkehrungen, der Einsatz von Desinfektionsmittelspendern, die Pflicht zu Mund-Nasenschutz, eine Anwesenheitsregistrierung und die Einhaltung der Hygieneregeln. Damit will der Verein das Infektionsrisiko beim Ausüben seines Sports so klein wie möglich halten.
Näheres zum Hygienekonzept der Schützengesellschaft 1960 Winden gibt es auf der Internetseite www.schützen1960-winden.de unter dem Reiter „Hygienekonzept“.
Die Heizungsanlage bzw. Brandschutzklappe im Bürgerhaus/Dorfgemeinschafthaus Winden ist erneuert worden und hat nun den heiß begehrten TÜV-Segen erhalten. Dies teilte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich mit.
Damit stehe dem Betrieb der Halle in der kommenden Winter- und Heizperiode nichts mehr im Wege und könne wieder von allen Windener Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen regelmäßig genutzt werden. Bis dahin, so die Hoffnung, sollten die Corona-Regelungen soweit gelockert worden sein, dass dem nichts mehr im Wege steht. „An dieser Stelle nochmals ausdrücklichen Dank an die beiden Ratsmitglieder Marcus Cron und Markus Schatten, die mit ihrer Arbeit wesentlich zum TÜV Segen der Brandschutzklappe beigetragen haben“, so Ortschef Mertlich
Auch nach Lockerung der Corona-Regeln bleiben in Winden Dorfcafé, Kneipbecken, Bolzplatz und sonstige öffentliche Räume geschlossen. Denn anders als bei privaten Feiern gelten hier weiterhin die Hygieneregelungen und das Abstandsgebot, teilte die Ortsgemeinde Winden mit. Da die Kommune diese Regelungen auf öffentlichen Räumen nicht kontrollieren könne, wohl aber in der Verantwortung stehe, müssten diese Räume und Örtlichkeiten bis auf weiteres geschlossen bleiben, so Ortsbürgermeister Stefan Mertlich.
Anders sieht es bei privaten privaten aus, bei denen die gemäß der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen nicht vorgeschrieben sind. Private Veranstaltungen werden grundsätzlich auch nicht kontrolliert. So erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kürzlich: „Wir finden es nicht angemessen und möglich, dass die Polizei in private Feiern geht“. Die Polizei soll nur dann hinzugezogen werden, wenn Ausschreitungen aggressiver Art zu erwarten sind. Bei einer Vermietung von Räumlichkeiten wie Bürgerhäuser, Grillhütten oder abtrennbare Bereiche in der Gastronomie („geschlossene Gesellschaft“) gehe die Verantwortung auf den Mieter/Veranstalter über. Sie werden also wie private Feiern behandelt.
Der Eichenprozessionsspinner ist an einem Baum am Wanderweg Richtung Katzenstein gesichtet worden. Der Schädling gilt für Menschen mit Allergien, ältere Menschen und Kinder als nicht ganz ungefährlich. Wanderer sollten hier achtsam sein. Die Raupen tragen giftige Brennhaare, etwa 600.000 pro Tier. Sie enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Werden die giftigen Härchen eingeatmet, lösen sie Atemnot, Asthma-Anfälle oder einen lebensbedrohlichen allergischen Schock aus.
Die aktuellen Regelungen und Hygienerichtlinien des Landes zur Corona-Pandemie lassen eine Öffnung der Windener Dorfgemeinschaftshalle für die Vereine derzeit nicht zu; die Halle bleibt daher voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien geschlossen. Dies erklärte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich. Begründung: Die Umsetzung der geltenden Hygieneregelungen wäre nach dem jetzigen Stand der Dinge für die Ortsgemeinde zu aufwendig. Allerdings sei es möglich, dass sich die Pandemie-Richtlinien zwischenzeitlich ändern.
Nach einer Erörterung des Thema auf Ebene der Verbandsgemeinde und einer Auskunft der Kreisverwaltung Bad Ems wäre schon bei einer einzigen Hallennutzung eine Endreinigung gemäß Hygienekonzept notwendig. Dazu gehört beispielsweise die Reinigung sämtlicher Türklinken und der Toiletten. Sollte die Halle mehrfach am Tag genutzt werden, müssten nach jeder Sportveranstaltung Sportgeräte und Matten so gereinigt werden, dass sie von der nachfolgenden Sportgruppe hygienisch sauber vorgefunden wird. Verantwortlich für die Hallennutzung wäre der Ortsbürgermeister. Bei Nutzung der Dorfgemeinschaftshalle durch Sportgruppen oder Vereine müsste daher von den Sportgruppenleitern und Trainern ein Schriftstück mit einer Erklärung abverlangt werden, in dem sie die Reinigung laut Hygienekonzept garantieren.
Juni 02, 2020Von: Redaktion Kategorie: Bürgermeister
Ortsbürgermeister Stefan Mertlich kann in dringenden Fällen eine persönliche Sprechstunde an jedem ersten und dritten Mittwoch eines Monats jeweils von 17 bis 18 Uhr an. Voraussetzung ist eine Anmeldung unter Tel. 0162 6059022. Die aktuell gültigen Hygieneregelungen sind dabei einzuhalten. Anliegen können gerne auch telefonisch unter m der genannten Dienstnummer angefragt werden, teilte Stefan Mertlich mit.
Der Bolzplatz unterhalb des Windener Sportplatzes bleibt auch weiterhin geschlossen. Darüber informiert Ortsbürgermeister Stefan Mertlich nach mehreren Anfragen von Bürgern aus der Gemeinde. Grundlage sind die nach wie vor gültigen Hygieneregelungen des Landes zum Outdoor-Sport vom 25. Mai. Laut der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung ist das Mannschaftstraining nicht erlaubt, um das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung zu garantieren.
Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforder- lich oder möglich ist, bleiben ebenfalls untersagt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden. Es ist stets ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Bei Sportarten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, ist ein Abstand von drei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Falls notwendig, ist die Personenzahl auf dem Gelände zu begrenzen.
Der Ortsausschuss von St. Willibrord Winden hat sich schweren Herzens entschieden, die für den 13. Juni geplante Buswallfahrt zum Marienwallfahrtsort Klausen in der Eifel abzusagen. Grund hierfür sind die derzeitigen aktuellen Corona Handlungsvorgaben sowie deren Durchführungsbestimmungen. Leider ist es nicht absehbar, wann diese soweit gelockert oder so modifiziert werden, dass eine Buswallfahrt durchgeführt werden kann. Der Ortsausschuss beabsichtigt, die Wallfahrt im kommenden Jahr bei hoffentlich wieder normalen Rahmenbedingungen durchzuführen. Der neue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.