September 07, 2026Von: Redaktion Kategorie: Dorfcafé
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unser Jagdpächter Gerd Kaiser hat mich darüber informiert, dass in letzter Zeit mehrfach Wölfe in der Windener Gemarkung beobachtet wurden. Zu den Beobachtungen liegen auch Fotoaufnahmen vor. Ich möchte diese Hinweise zum Anlass nehmen, insbesondere alle Hundehalterinnen und Hundehalter um erhöhte Aufmerksamkeit zu bitten. Bitte führen Sie Ihre Hunde bei Spaziergängen in Wald und Feld derzeit vorsorglich an der Leine und halten Sie sie möglichst unmittelbar bei sich. Diese Empfehlung hat einen sachlichen und wissenschaftlich nachvollziehbaren Hintergrund. Wölfe meiden Menschen in der Regel und ziehen sich bei Begegnungen meist zurück. Gegenüber Hunden kann sich die Situation jedoch anders darstellen. Wolf und Haushund sind eng miteinander verwandt. Ein Hund kann von einem Wolf als Artgenosse, Konkurrent oder Eindringling in sein Revier wahrgenommen werden. Fachstellen empfehlen deshalb, Hunde in Gebieten mit Wolfsvorkommen in unmittelbarer Nähe des Menschen beziehungsweise an der Leine zu führen.
Sollten Sie einem Wolf begegnen: * Bewahren Sie Ruhe und halten Sie ausreichend Abstand. * Gehen Sie nicht auf das Tier zu und verfolgen Sie es nicht. * Nehmen Sie Ihren Hund sofort kurz an die Leine und halten Sie ihn bei sich. * Laufen Sie nicht weg, sondern entfernen Sie sich langsam. * Falls sich das Tier nicht entfernt, machen Sie durch deutliches Sprechen, Rufen oder Händeklatschen auf sich aufmerksam. * Füttern oder locken Sie Wölfe niemals an. * Fotos oder Videos können für die Dokumentation hilfreich sein, sollten aber ausschließlich aus sicherer Entfernung aufgenommen werden.
Wichtig ist: Die Anwesenheit eines Wolfes bedeutet nicht automatisch eine Gefahr für Menschen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrungen aus dem Wolfsmonitoring zeigen, dass wildlebende Wölfe Menschen normalerweise meiden.
Dennoch sollten Sichtungen ernst genommen und dokumentiert werden. Bitte merken Sie sich nach Möglichkeit Ort, Datum, Uhrzeit und Laufrichtung des Tieres. Fotos oder Videos können bei der fachlichen Bewertung besonders hilfreich sein.
Entsprechende Beobachtungen können dem Koordinationszentrum Luchs und Wolf Rheinland-Pfalz (KLUWO) gemeldet werden.
Ich bitte darum, auch die Ortsgemeinde über entsprechende Beobachtungen zu informieren. So können wir die Entwicklung in unserer Gemarkung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf weitere Informationen an die Bevölkerung weitergeben.
Es besteht kein Anlass zur Panik. Aufmerksamkeit und ein verantwortungsvoller Umgang – insbesondere beim Führen von Hunden – sind derzeit jedoch angebracht.
September 07, 2026Von: Redaktion Kategorie: Bürgermeister
Die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Winden haben sich bei der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau mit einer Wahlbeteiligung von 59,8 Prozent beteiligt. Damit lag die Wahlbeteiligung in Winden über dem Durchschnitt der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau.
Von insgesamt 594 Wahlberechtigten gaben 355 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme ab. 352 Stimmen waren gültig.
In Winden entfielen: * 186 Stimmen (52,8 Prozent) auf Oliver Krügel (CDU) * 125 Stimmen (35,5 Prozent) auf Manuel Minor (EB: Minor) * 41 Stimmen (11,6 Prozent) auf Lino Schmidt (AfD)
Ich danke allen Windener Bürgerinnen und Bürgern, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben – unabhängig davon, welchem Kandidaten sie ihre Stimme gegeben haben. Am Sonntag, 20. September 2026, findet nun die Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau statt.
Meine Bitte an alle Wahlberechtigten in Winden: Bitte beteiligen Sie sich auch an der Stichwahl und machen Sie erneut von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann oder möchte, kann seine Stimme bereits vorher per Briefwahl abgeben.
Ob per Briefwahl oder an der Urne – jede Stimme zählt.
Gerald Eschenauer (rechts) dankte Raimund Wydra für seine ehrenamtliche Arbeit. Foto: Heinz-Jürgen Schlösser
Dem aufmerksamen Spaziergänger wird es wohl schon aufgefallen sein: Die vier im Außenbereich von Winden befindlichen Flurkreuze, welche lange Jahre aus christlicher Tradition zum Ziel der Bittprozessionen vor Christi Himmelfahrt dienten, erstrahlen in neuem Glanz. Wind und Wetter hatten sowohl den Kreuzbalken als auch dem sich daran befindlichen Korpus stark zugesetzt.
Nachdem ein Flurkreuz bereits auf Privatinitiative instandgesetzt wurde, beschloss der Ortsausschuss, auch die drei anderen Kreuze sanieren zu lassen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Windener Bürger Raimund Wydra erklärte sich dieser bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. In mühevoller Kleinarbeit hat er nunmehr die Flurkreuze gereinigt und mit einem neuen, wetterfesten Anstrich versehen, sodass diese in den nächsten Jahren wieder allen Witterungseinflüssen standhalten können. Bleibt noch zu erwähnen, das Raimund Wydra die Arbeiten ehrenamtlich durchgeführt hat und lediglich Materialkosten angefallen sind, welche aus Mitteln des Ortsausschusses beglichen wurden.
Der Vorsitzende Gerald Eschenauer bedankte sich im Namen von St. Willibrord bei Raimund Wydra für dessen Arbeit und schloss in diesen Dank auch Bürgermeister Gebhard Linscheid für die Ortsgemeinde mit ein.
Frisch saniert wurden alle vier Windener Flurkreuze. Foto: Schlösser
August 27, 2026Von: Redaktion Kategorie: Bürgermeister
Liebe Windenerinnen und Windener, liebe Gäste aus nah und fern, am 5. und 6. September 2026 heißt es wieder: Kirmes in Winden!
Und in diesem Jahr gibt es gleich zwei Neuerungen: Unsere Kirmes findet erstmals seit vielen Jahren wieder mitten im Ort statt und sie konzentriert sich auf zwei abwechslungsreiche Tage. Los geht es am Samstag mit einer unserer schönsten Traditionen: dem Stellen des Kirmesbaumes. Damit wird nicht nur die Kirmes eröffnet – der Kirmesbaum zeigt weithin sichtbar: Winden feiert! Besonders freut mich, dass es dem Bürgerverein Winden gelungen ist, diese Veranstaltung kurzfristig zu übernehmen und sie mit so viel Engagement, neuen Ideen und Leben zu füllen. Das verdient Anerkennung und vor allem unsere Unterstützung. Unterstützt wird der Bürgerverein von vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, von der Ortsgemeinde und – wie könnte es bei einer Windener Kirmes anders sein – von unserer Kirmesgesellschaft. Sie sorgt am Sonntag wieder für das traditionelle Kuchenbuffet und die beliebte Verlosung. Für unsere Kinder und Jugendlichen wurde einiges auf die Beine gestellt. Neue Attraktionen, die Dorfrallye und ein Malwettbewerb sorgen dafür, dass auch bei unseren jüngsten Kirmesgästen keine Langeweile aufkommt.
Am Sonntag gehört selbstverständlich auch der Gottesdienst zum Kirmesprogramm. Und natürlich ist an beiden Tagen für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Selbst der Wettergott scheint ein Windener zu sein: Für unser Kirmeswochenende ist ein Zwischenhoch angekündigt. Beste Voraussetzungen also für zwei schöne Tage mitten in unserem Dorf.
Es erwartet uns ein volles und abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt. Aber eine Kirmes lebt nicht allein von einem guten Programm. Sie lebt vor allem von den Menschen, die kommen, miteinander feiern und Gemeinschaft zeigen.
Deshalb meine herzliche Bitte an Sie alle: Unterstützen Sie unsere Kirmes in Ihrem Heimatort durch Ihren Besuch. Seien Sie dabei, feiern Sie mit und zeigen Sie Flagge für Winden!
Gerade weil so viele Ehrenamtliche in kurzer Zeit mit großem Einsatz diese Kirmes möglich gemacht haben, haben sie eine volle Ortsmitte und viele Besucher verdient.
Der Bürgerverein, die Kirmesgesellschaft, die Ortsgemeinde und alle Helferinnen und Helfer freuen sich auf Sie. Ich wünsche uns allen eine fröhliche, friedliche und gut besuchte Windener Kirmes 2026, viele schöne Begegnungen und zwei Tage, die wieder einmal zeigen:
In Winden wird Gemeinschaft nicht nur besprochen – in Winden wird Gemeinschaft gelebt.
August 23, 2026Von: Redaktion Kategorie: Solarpark
Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid, Staatssekretärin Ministerium Landwirstaft , Weinbau Forsten und Umwelt, Dr. Krista Brixius, Oliver Krügel Fraktionssprecher der CDU im Verbandsgemeinderat, Landtagspräsident Matthias Lammert, Katrin Eder, Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen im Landtag sowie Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser. Foto: KI-generiert
Große Resonanz, zahlreiche Gäste aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft und vor allem ein Projekt mit einer außergewöhnlichen Entstehungsgeschichte: Beim Tag der offenen Tür im Solarpark „Vor dem Lohwald“ wurde deutlich, welchen Weg die Ortsgemeinde Winden in den vergangenen fünf Jahren zurückgelegt hat. Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid begrüßte unter anderem Landtagspräsident Matthias Lammert, Staatssekretärin Dr. Kristina Brixius aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, die frühere Umweltministerin und heutige Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag, Katrin Eder, Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser sowie zahlreiche weitere Mandatsträger und Vertreter der Projektpartner. Im Mittelpunkt stand eine Photovoltaikanlage, die inzwischen eine Leistung von 6,2 Megawatt erreicht und jährlich rund 6,2 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen soll. Damit können rechnerisch etwa 2.000 Haushalte versorgt werden.
Auch die Kirmesjugend besuchte den Solarpark.
Linscheid erinnerte in seiner Ansprache daran, dass am Anfang des Projektes keineswegs eine freie Fläche für einen Solarpark gestanden habe. Trockenheit, Windwurf und Borkenkäfer hatten den früheren Wald massiv geschädigt. Aus dieser Situation entstand 2021 die Überlegung, die Kalamitätsfläche oberhalb der Kindertagesstätte zeitweise für erneuerbare Energie zu nutzen und zugleich eine neue wirtschaftliche Perspektive für die Ortsgemeinde zu schaffen. Ursprünglich war eine wesentlich kleinere Anlage mit rund 2,6 Megawatt vorgesehen. Im Verlauf der Planungen entwickelte sich daraus der heutige Solarpark mit 6,2 Megawatt Leistung. Der Weg dorthin verlief keineswegs geradlinig. Vor allem die geplante Nutzung einer rechtlich weiterhin als Wald geltenden Fläche führte zu erheblichen Diskussionen. Photovoltaikanlagen in Waldgebieten wurden auch auf Landesebene kontrovers beraten. Dabei ging es um die Frage, wie der notwendige Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz des Waldes vereinbart werden kann. Aus dieser Diskussion entstanden klare Rahmenbedingungen: Intakte Waldflächen sollen nicht für Solarparks in Anspruch genommen werden. In Betracht kommen insbesondere geeignete Kalamitätsflächen. Die Flächen sollen in räumlichem Zusammenhang mit Siedlungsbereichen liegen. Zudem ist die Nutzung zeitlich begrenzt. Die Fläche in Winden bleibt Waldfläche und nach spätestens 30 Jahren muss die Photovoltaikanlage zurückgebaut werden, sodass dort wieder Wald entstehen kann.
Linscheid erinnerte dabei auch an einen persönlichen Moment, der für das Projekt eine entscheidende Bedeutung bekommen habe. Nachdem Forstamt und Kreisverwaltung dem Vorhaben zunächst kritisch gegenüberstanden, sei es seine Frau Rita gewesen, die vorgeschlagen habe, unmittelbar Kontakt mit dem Umweltministerium in Mainz aufzunehmen. Sie griff selbst zum Telefon. Mit Lukas Mock und der damaligen Umweltministerin Katrin Eder habe die Ortsgemeinde anschließend Ansprechpartner gefunden, die bereit gewesen seien, das Windener Anliegen intensiv zu prüfen und nach einer rechtlich tragfähigen Lösung zu suchen. Für diese Unterstützung dankte Linscheid sowohl seiner Frau als auch Mock und Eder ausdrücklich. Katrin Eder hob in ihrer Rede besonders die Bedeutung einer regionalen Versorgung mit erneuerbarem Strom hervor. Strom, der vor Ort erzeugt werde, stärke nicht nur die Energiewende und die Versorgungssicherheit, sondern auch die Unabhängigkeit Deutschlands von Energieimporten aus politisch problematischen Staaten. Ziel müsse es sein, solche Abhängigkeiten deutlich zu reduzieren und im besten Fall ganz zu überwinden. Gerade vor diesem Hintergrund seien regionale Photovoltaikanlagen wie in Winden nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch von strategischer Bedeutung. Sie machten deutlich, dass Energieversorgung zunehmend dezentral, regional und in eigener Verantwortung organisiert werden könne.
Viele Zuschauer waren zum Tag der offenen Tür im Solarpark erschienen.
Staatssekretärin Dr. Kristina Brixius brachte den Interessenausgleich zwischen Energiewende und Waldschutz in ihrem Beitrag auf den Punkt: „Der Solarpark in Winden ist ein Beispiel für einen gelungenen Interessensausgleich: der Menschen vor Ort, dem Klimaschutz, der Energiewende und dem Erhalt der vielfältigen Leistungen des Waldes durch die Rahmenbedingungen, die die Forstleute für Solarparks wie diesen geschaffen haben.“ Damit werde deutlich, dass es bei dem Windener Projekt nicht um die Entscheidung „Wald oder Energiewende“ gegangen sei, sondern darum, beide Interessen miteinander zu verbinden. Auch Landtagspräsident Matthias Lammert würdigte das in Winden entstandene Projekt und die kommunale Initiative hinter seiner Umsetzung. Er machte deutlich, welche Bedeutung es habe, wenn Gemeinden Zukunftsaufgaben selbst aufgreifen, Verantwortung übernehmen und Projekte trotz langwieriger Verfahren konsequent weiterverfolgen. Gerade die Entwicklung des Solarparks zeige, dass kommunales Engagement, politische Unterstützung und verlässliche Partner notwendig seien, damit aus einer Idee schließlich ein konkretes Ergebnis werde. Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser hob insbesondere die enge und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde Winden und den Fachabteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau hervor. Ein Projekt dieser Größenordnung sei nur möglich, wenn technische, rechtliche, planerische und finanzielle Fragen über Jahre hinweg gemeinsam bearbeitet würden. Bruchhäuser machte deutlich, dass diese Zusammenarbeit auch nach der Inbetriebnahme des Solarparks fortgesetzt werde. Künftig übernimmt die Finanzverwaltung der Verbandsgemeinde auch die buchhalterische Abrechnung des Anteils der Ortsgemeinde an der Freiflächen-Photovoltaikanlage. Für die Verbandsgemeinde sei der Solarpark daher nicht nur ein Projekt einer einzelnen Ortsgemeinde, sondern ein Vorhaben mit Bedeutung für die gesamte Region. Bruchhäuser betonte, dass man stolz darauf sein könne, mit dem Solarpark Winden ein solches Leuchtturmprojekt innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau zu haben. Axel Menze von Süwag Grüne Energien stellte in seinem Beitrag besonders die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und regionalen Energieerzeugern heraus. Zukunftsweisend sei dabei gerade die Struktur, die in Winden geschaffen worden sei: ein Dreierbündnis aus Kommune, Bürgerenergiegenossenschaft und professionellem Energieunternehmen. Jeder Partner bringe dabei seine besonderen Stärken ein. Die Kommune schaffe örtliche Verankerung und Akzeptanz, die Genossenschaft ermögliche den Bürgerinnen und Bürgern eine direkte Beteiligung und Süwag Grüne Energien bringe das technische, wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Know-how für Planung, Bau und Betrieb einer solchen Anlage ein. Dieses Modell sei für alle Beteiligten vorteilhaft und könne beispielgebend für weitere kommunale Energieprojekte sein. Ein weiterer Schwerpunkt des Tages war deshalb folgerichtig die Bürgerbeteiligung. Inga Vergin, Vorständin der Bürgerenergiegenossenschaft pro regionale energie eG, erläuterte die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich über die Genossenschaft an dem Windener Solarpark und damit unmittelbar an der regionalen Energiewende zu beteiligen. Die Beteiligung ermögliche es, dass nicht nur Strom regional erzeugt werde, sondern auch ein Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung in der Region und bei den Menschen vor Ort verbleibe. Die Beteiligung von Kommune und Bürgerschaft war bereits in den frühen Planungen ein wesentliches Ziel des Projektes. Einen besonderen Dank richtete Linscheid an Christoph Funk und Johannes Schardt von der SYNA beziehungsweise der Süwag-Gruppe. Beide hätten das Vorhaben über lange Zeit begleitet und auch dann gemeinsam mit der Gemeinde nach Lösungen gesucht, wenn technische, wirtschaftliche oder planerische Probleme aufgetreten seien. Gerade bei einem Projekt dieser Größenordnung sei es entscheidend, Ansprechpartner zu haben, die Verantwortung übernehmen und sich mit dem Projekt identifizieren. Nach jahrelanger Planung, Bauleitverfahren, Umwelt- und Artenschutzprüfungen, Gutachten und Vertragsverhandlungen erfolgte im November 2025 der erste Spatenstich. Nach rund fünf Monaten Bauzeit konnte die Anlage im Juli 2026 in Betrieb genommen werden. Für Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid schloss sich beim Tag der offenen Tür damit ein Kreis. Noch 2022 sei der Ortsgemeinde sinngemäß vermittelt worden, dass eine Photovoltaikanlage auf dieser Fläche nicht möglich sei. Heute werde genau dort erneuerbarer Strom produziert. Dabei gehe es nicht darum, im Nachhinein Gewinner und Verlierer zu benennen. Vielmehr zeige die Entwicklung, dass Kommunalpolitik einen langen Atem brauche und dass es sich lohne, beim ersten Hindernis nicht aufzugeben, sondern gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Aus einer durch Klimawandel und Borkenkäfer zerstörten Waldfläche sei so ein Zukunftsprojekt für Winden entstanden, das Klimaschutz, Energiesicherheit, kommunale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung miteinander verbinde. Gleichzeitig bleibe die Verantwortung gegenüber dem Wald bestehen: Die Nutzung ist zeitlich begrenzt, anschließend soll auf der Fläche wieder Wald entstehen. „Aus einem Verlust ist eine Chance geworden“, fasste Linscheid die Entwicklung zusammen. Der Solarpark zeige, was auch eine kleine Ortsgemeinde erreichen könne, wenn Gemeinderat, Bürger, Politik, Verwaltung, Genossenschaft und Energieunternehmen gemeinsam an einem Ziel arbeiteten.
August 17, 2026Von: Redaktion Kategorie: Allgemein
Die anhaltende Trockenheit setzt den Gewässern im Rhein-Lahn-Kreis weiter zu. Wegen der extrem niedrigen Wasserstände bleibt das Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen, auf unbestimmte Zeit bestehen. Darauf weist die Kreisverwaltung in einer aktuellen Mitteilung vom 14. August hin. Die wasserwirtschaftliche Lage habe sich seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am 4. Juli weiter verschärft.
Betroffen sind grundsätzlich Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen im gesamten Kreisgebiet. Die Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde untersagt die Wasserentnahme bis auf Widerruf. Ausgenommen ist lediglich die Entnahme von Wasser durch Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall. Auch Grundstückseigentümer und Anlieger dürfen Wasser nicht aufgrund ihres Eigentümer- oder Anliegergebrauchs aus den Gewässern entnehmen. Die Behörde kann allerdings in besonderen Fällen eine widerrufliche Ausnahme zulassen, wenn Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern oder das Verbot zu einer unbilligen Härte führt.
Hintergrund sind die seit Wochen beziehungsweise Monaten unzureichenden Niederschläge und die dadurch entstandenen sehr niedrigen Wasserstände. Nach Einschätzung der Kreisverwaltung besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Zusätzliche Wasserentnahmen könnten die Situation weiter verschärfen und den für die Gewässer notwendigen Mindestabfluss gefährden.
Auch Brunnen können betroffen sein
Das aktuelle Schreiben der Kreisverwaltung macht zudem deutlich, dass das Verbot nicht nur natürliche oberirdische Gewässer betrifft. Auch Brunnen, Überlaufbecken und Borne fallen unter die Allgemeinverfügung, sofern für die Wasserentnahme keine wasserrechtliche Erlaubnis besteht. In einigen Ortsgemeinden sei dies der Fall. Ohne gültiges Wasserrecht werde die Entnahme als Gemeingebrauch eingestuft – und dieser ist seit dem 4. Juli untersagt.
Die Kreisverwaltung bittet deshalb die betroffenen Ortsgemeinden, die Allgemeinverfügung an den entsprechenden Wasserstellen auszuhängen, diese nach Möglichkeit abzusperren und die Einhaltung des Entnahmeverbots zu kontrollieren.
Für Gemeinden, die über ein gültiges Wasserrecht verfügen, stellt sich die Situation etwas anders dar. Solche wasserrechtlichen Erlaubnisse sind derzeit von der Wirkung der Allgemeinverfügung ausgenommen. Die Gemeinden können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihre Brunnen weiterhin für die Bevölkerung öffnen. Angesichts der angespannten Lage empfiehlt die Kreisverwaltung jedoch, auch diese Brunnen zu schließen. Damit solle ein einheitliches Vorgehen erreicht und zugleich sogenannter „Wassertourismus“ vermieden werden.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut Verfügung können bei Zuwiderhandlungen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Nicht betroffen sind zugelassene Wasserentnahmen aufgrund bestehender Erlaubnisse, Bewilligungen oder alter Rechte. Für sie gelten weiterhin die jeweiligen Vorgaben der wasserrechtlichen Bescheide, insbesondere Einschränkungen bei niedrigen Abflüssen oder Wasserständen.
Die Kreisverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Wasserentnahmen mit Motorpumpen ohne entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis grundsätzlich ganzjährig unzulässig sind. Auch das Aufstauen von Bächen mit Brettern, Steinen oder anderen Hindernissen ist verboten, da dadurch Gewässer und ihre Lebensgemeinschaften erheblich beeinträchtigt werden können.
Wie lange die aktuelle Einschränkung bestehen bleibt, ist offen. Die Allgemeinverfügung gilt laut Kreisverwaltung weiterhin und ausdrücklich auf unbestimmte Zeit.