Keine Corona-Kontrollen bei privaten Feiern
Auch nach Lockerung der Corona-Regeln bleiben in Winden Dorfcafé, Kneipbecken, Bolzplatz und sonstige öffentliche Räume geschlossen. Denn anders als bei privaten Feiern gelten hier weiterhin die Hygieneregelungen und das Abstandsgebot, teilte die Ortsgemeinde Winden mit. Da die Kommune diese Regelungen auf öffentlichen Räumen nicht kontrollieren könne, wohl aber in der Verantwortung stehe, müssten diese Räume und Örtlichkeiten bis auf weiteres geschlossen bleiben, so Ortsbürgermeister Stefan Mertlich.
Anders sieht es bei privaten privaten aus, bei denen die gemäß der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen nicht vorgeschrieben sind. Private Veranstaltungen werden grundsätzlich auch nicht kontrolliert. So erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kürzlich: „Wir finden es nicht angemessen und möglich, dass die Polizei in private Feiern geht“. Die Polizei soll nur dann hinzugezogen werden, wenn Ausschreitungen aggressiver Art zu erwarten sind. Bei einer Vermietung von Räumlichkeiten wie Bürgerhäuser, Grillhütten oder abtrennbare Bereiche in der Gastronomie („geschlossene Gesellschaft“) gehe die Verantwortung auf den Mieter/Veranstalter über. Sie werden also wie private Feiern behandelt.
Weitere Informationen: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/veranstaltungen-lockerungen-mai-100.html
Diese Bereiche behandeln ebenfalls wir als „private Feier“.




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