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Artikel der Kategorie August 17th, 2026

Wasserentnahme-Verbot bleibt bestehen

August 17, 2026 Von: Redaktion Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Die anhaltende Trockenheit setzt den Gewässern im Rhein-Lahn-Kreis weiter zu. Wegen der extrem niedrigen Wasserstände bleibt das Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen, auf unbestimmte Zeit bestehen. Darauf weist die Kreisverwaltung in einer aktuellen Mitteilung vom 14. August hin. Die wasserwirtschaftliche Lage habe sich seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am 4. Juli weiter verschärft.

Betroffen sind grundsätzlich Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen im gesamten Kreisgebiet. Die Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde untersagt die Wasserentnahme bis auf Widerruf. Ausgenommen ist lediglich die Entnahme von Wasser durch Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall. Auch Grundstückseigentümer und Anlieger dürfen Wasser nicht aufgrund ihres Eigentümer- oder Anliegergebrauchs aus den Gewässern entnehmen. Die Behörde kann allerdings in besonderen Fällen eine widerrufliche Ausnahme zulassen, wenn Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern oder das Verbot zu einer unbilligen Härte führt.

Hintergrund sind die seit Wochen beziehungsweise Monaten unzureichenden Niederschläge und die dadurch entstandenen sehr niedrigen Wasserstände. Nach Einschätzung der Kreisverwaltung besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Zusätzliche Wasserentnahmen könnten die Situation weiter verschärfen und den für die Gewässer notwendigen Mindestabfluss gefährden.

Auch Brunnen können betroffen sein

Das aktuelle Schreiben der Kreisverwaltung macht zudem deutlich, dass das Verbot nicht nur natürliche oberirdische Gewässer betrifft. Auch Brunnen, Überlaufbecken und Borne fallen unter die Allgemeinverfügung, sofern für die Wasserentnahme keine wasserrechtliche Erlaubnis besteht. In einigen Ortsgemeinden sei dies der Fall. Ohne gültiges Wasserrecht werde die Entnahme als Gemeingebrauch eingestuft – und dieser ist seit dem 4. Juli untersagt.

Die Kreisverwaltung bittet deshalb die betroffenen Ortsgemeinden, die Allgemeinverfügung an den entsprechenden Wasserstellen auszuhängen, diese nach Möglichkeit abzusperren und die Einhaltung des Entnahmeverbots zu kontrollieren.

Für Gemeinden, die über ein gültiges Wasserrecht verfügen, stellt sich die Situation etwas anders dar. Solche wasserrechtlichen Erlaubnisse sind derzeit von der Wirkung der Allgemeinverfügung ausgenommen. Die Gemeinden können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihre Brunnen weiterhin für die Bevölkerung öffnen. Angesichts der angespannten Lage empfiehlt die Kreisverwaltung jedoch, auch diese Brunnen zu schließen. Damit solle ein einheitliches Vorgehen erreicht und zugleich sogenannter „Wassertourismus“ vermieden werden.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut Verfügung können bei Zuwiderhandlungen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Nicht betroffen sind zugelassene Wasserentnahmen aufgrund bestehender Erlaubnisse, Bewilligungen oder alter Rechte. Für sie gelten weiterhin die jeweiligen Vorgaben der wasserrechtlichen Bescheide, insbesondere Einschränkungen bei niedrigen Abflüssen oder Wasserständen.

Die Kreisverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Wasserentnahmen mit Motorpumpen ohne entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis grundsätzlich ganzjährig unzulässig sind. Auch das Aufstauen von Bächen mit Brettern, Steinen oder anderen Hindernissen ist verboten, da dadurch Gewässer und ihre Lebensgemeinschaften erheblich beeinträchtigt werden können.

Wie lange die aktuelle Einschränkung bestehen bleibt, ist offen. Die Allgemeinverfügung gilt laut Kreisverwaltung weiterhin und ausdrücklich auf unbestimmte Zeit.

Tag der offenen Tür im Solarpark Winden

August 17, 2026 Von: Redaktion Kategorie: Solarpark Winden Noch keine Kommentare →

Die Folgen des Klimawandels werden auch in Deutschland immer deutlicher spürbar. Die inzwischen dritte ausgeprägte Hitzewelle dieses Sommers und die große Trockenheit zeigen, dass Klimaschutz und eine nachhaltige Energieversorgung keine abstrakten Zukunftsthemen mehr sind.

Umso aktueller ist der Tag der offenen Tür im Solarpark Winden am Samstag, 22. August 2026, von 11 bis 16 Uhr.

Ein besonderer Gast wird die rheinland-pfälzische Umweltministerin Christine Schneider sein. Sie wird im Rahmen der offiziellen Eröffnung um 11:30 Uhr zu den Besucherinnen und Besuchern sprechen.

Gemeinsam ausgerichtet wird die Veranstaltung von der Ortsgemeinde Winden, der Süwag und der pro regionale energie eG (prE). Damit stehen an diesem Tag Kommune, Energieversorger und regionale Energiegenossenschaft gemeinsam für ein Projekt, das die Energiewende unmittelbar vor Ort sichtbar macht.

Der Solarpark Winden zeigt ganz konkret, wie Energiewende vor Ort umgesetzt werden kann. Während vielerorts über Klimaschutz, Energieversorgung und die Herausforderungen der kommenden Jahre diskutiert wird, ist in Winden ein Projekt entstanden, das erneuerbare Energie regional erzeugt und einen direkten Beitrag zur zukünftigen Energieversorgung leistet.

Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden, langer Trockenphasen und der Belastungen für Menschen, Landwirtschaft, Wälder und Natur wird deutlich, wie wichtig es ist, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzubringen.

Klimaschutz beginnt nicht erst in Berlin oder Mainz. Er beginnt auch in unseren Städten und Gemeinden.

Der Tag der offenen Tür bietet deshalb die Gelegenheit, sich nicht nur über die technische Anlage zu informieren, sondern auch mit Verantwortlichen und politischen Gästen über Energiewende, Klimaschutz und die zukünftige Entwicklung der Region ins Gespräch zu kommen.

Nach der offiziellen Eröffnung um 11:30 Uhr und den anschließenden politischen Grußworten werden ab 12:30 Uhr regelmäßig geführte Rundgänge durch den Solarpark angeboten. Dabei können Besucherinnen und Besucher die Anlage aus nächster Nähe kennenlernen und Fragen direkt an die Fachleute stellen.

Die Ortsgemeinde Winden, die Süwag und die pro regionale energie eG (prE) möchten an diesem Tag gemeinsam zeigen, dass die Energiewende nicht nur aus politischen Beschlüssen und großen Zielsetzungen besteht.

Sie wird vor Ort umgesetzt – sichtbar, praktisch und gemeinsam mit den Menschen in der Region.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, am 22. August von 11 bis 16 Uhr den Solarpark Winden zu besuchen, sich zu informieren, Fragen zu stellen und sich selbst ein Bild von der Anlage zu machen.

Für unsere Gemeinde. Für unsere Zukunft.
Nachhaltig. Regional. Gemeinsam.

  • Herzlich willkommen,

    im Dorftagebuch der Ortsgemeinde Winden. Hier finden Sie Nachrichten, Meinungen und Hintergründe über das aktuelle Dorfgeschehen in Winden.

    Texte und Fotos können Sie an folgende Adresse schicken:

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