Die Bürgersteige bitte freihalten
Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass das Abstellen von Gegenständen wie Blumenkübeln, Mülltonnen oder anderen privaten Objekten auf öffentlichen Gehwegen zu Behinderungen und Gefährdungen führen kann.
Gerade schmale Gehwege müssen für Fußgänger – insbesondere für Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderung oder mit Kinderwagen – frei und sicher nutzbar bleiben. Blumenkübel können zur Stolpergefahr werden oder die Sicht einschränken, vor allem an Einmündungen.
Das Aufstellen von Gegenständen auf öffentlichen Flächen gilt als Sondernutzung und bedarf in der Regel einer Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Auch beim Parken gilt: Gehwege sind dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Das Parken auf dem Gehweg – auch mit zwei Rädern – ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Behinderungen drohen Punkte im Fahreignungsregister oder sogar das Abschleppen des Fahrzeugs.
Zusätzlich zu beachten:
• Grundstückseinfahrten und Zuwegungen müssen freigehalten werden.
• Schachtdeckel und andere Versorgungselemente dürfen nicht überdeckt oder blockiert werden
Um die Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten, werden in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durch die Ordnungsbehörde erfolgen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Gehwegfläche ordnungsgemäß freigehalten ist.
Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner um Rücksichtnahme – für ein sicheres und faires Miteinander auf unseren Gehwegen.
Juli 23rd, 2025 at 12:22 p.m.
Diesen Ratschlag sollte man erst nehmen, denn eben (23.7., ca. 12.00 Uhr) fuhr die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes im Schritttempo durch „den Acker“ + hielt 2 m neben mir an!? Ich schnitt gerade meinen Kirschlorbeer. Ob sie überlegte, ob meine gelbe Tonne doch zu weit (ca. 20 cm) auf dem Bürgersteig stand? ich werde es bald erfahren…
Juli 24th, 2025 at 9:00 a.m.
Das System hier lässt ein Kommentar nur hier zu ….
Bezugnehmend auf den Artikel in der Rhein-Lahn-Zeitung vom 21. Juli möchte ich mich als Bürger von Winden zur geplanten Anlage äußern.
Ja, die Anlage ist beschlossen – das ist richtig. Aber wie bei allen Bauprojekten muss es auch hier die Möglichkeit geben, auf neue Entwicklungen einzugehen und nachzuarbeiten. Besonders dann, wenn sich zeigt, dass die Interessen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Unser Dorf und seine Menschen sollten dabei immer im Mittelpunkt stehen.
Wenn sich eine Mehrheit unzufrieden äußert, muss politisches und planerisches Handeln möglich bleiben. Wer selbst gebaut hat, weiß: Während der Bauphase erkennt man oft erst, was wirklich gut funktioniert – und was nicht. Niemand sollte am Ende viel Geld für ein Ergebnis zahlen müssen, das man mit etwas Flexibilität hätte verbessern können.
Was spricht also dagegen, die Anlage etwas zu verschieben? Oder sie durch sinnvolle Bepflanzung besser in die Natur zu integrieren? Das sind keine überzogenen Forderungen, sondern Maßnahmen, die sowohl der Umwelt als auch dem Ortsbild zugutekommen würden.
Wir sind Winden – ein Ort, der Innovation nicht scheut. Aber Innovation muss auch zu unserem Dorf passen. Sie darf nicht über die Köpfe der Menschen hinweg durchgesetzt werden. Fortschritt ist nur dann sinnvoll, wenn er im Einklang mit dem Ort, seinen Menschen und seiner Natur steht – und nicht zu jedem Preis oder im Interesse großer Konzerne.
Daher sollte es dringend einen weiteren Gesprächstermin mit den Bürgerinnen und Bürgern geben. Es muss Raum sein, um Bedenken zu äußern und gemeinsam mit allen Verantwortlichen über mögliche Änderungen zu sprechen. Die Menschen vor Ort wollen nicht übergangen oder im Unklaren gelassen werden – sie wollen gehört werden.