April 11, 2020
Von: Redaktion
Kategorie: Bürgermeister
die besten Wünsche ihnen allen zum Osterfest in dieser schwierigen Zeit. Der Wunsch „vor allen Dingen Gesundheit“ hat durch die Corona Krise eine neue Bedeutung erlangt. Das ist auch mein Osterwunsch an Sie alle. Bleiben Sie gesund und verbringen Sie ein so schönes Osterfest wie ihnen möglich, trotz oder gerade wegen der neuen Umgangsregelungen und ärgern Sie sich nicht, sondern besinnen sich darauf welch hohes Gut ihre Gesundheit ist und wir alle die jetzt so vermissten persönlichen Kontakte hoffentlich gesund und munter mit dem Ende der Corona Krise nachholen werden. Die jetzt gelebte Solidarität ist ein gutes Zeichen des Miteinanders, auf das wir alle gemeinsam aufbauen können. Meinen besonderen Dank an alle Helferinnen und Helfer in dieser Zeit.
Unsere Hilfsangebote der Ortsgemeinde wurden zum Glück kaum bzw. nicht wegen covid19 angefragt. Hoffentlich bleibt es so, in der Hoffnung das Sie alle Gesund bleiben.
Bleiben Sie gesund und frohe Ostern
Stefan Mertlich
Ortsbürgermeister Winden
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April 05, 2020
Von: Redaktion
Kategorie: Bürgermeister
Aufgrund der Coronakrise fällt die Bürgermeistersprechstunde bis auf weiteres aus. Allerdings ist Ortsbürgermeister Stefan Mertlich in dringenden Fällen unter der Dienstnummer 0162 605 902 2 erreichbar oder per Mail unter stefan.mertlich@googlemail.com. „Ich wünsche Ihnen allen Gesundheit und Wohlergehen in dieser schwierigen Zeit“, so Mertlich.
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April 04, 2020
Von: Suat Algin
Kategorie: Allgemein, VfR Winden
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April 03, 2020
Von: Redaktion
Kategorie: Kirche
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März 22, 2020
Von: Redaktion
Kategorie: Allgemein
Die Ortsgemeinde Winden mit Ortsbürgermeister Stefan Mertlich und dem Ortsgemeinderat haben ein Hilfsangebot während der Corona-Krise eingerichtet.
Gemeinde lebt durch Gemeinschaft, und diese Gemeinschaft ist durch den Ausbruch und die schnelle Verbreitung von Covid19 deutlich gestört. Gerade ältere und kranke Menschen sind auf Hilfe angewiesen (zum Beispiel Einkäufe), die in der Mehrzahl der Fälle durch die Familie, Nachbarn oder Freunde geleistet werden. Durch die Ausbreitung von Covid19 und deren Folgen wird diese Solidargemeinschaft teilweise erheblich gestört.
Das Angebot zur Hilfe durch die Ortsgemeinde Winden richtet sich an diejenigen, die ihre Einkäufe aktuell oder in Zukunft nicht mehr selbst erledigen können und auch nicht auf Freunde, Nachbarn oder Verwandte zurückgreifen können. Wer aufgrund der aktuellen Situation und der Folgen von Covid19 oder generell auf Hilfe angewiesen ist und zum Beispiel Einkäufe selbst nicht mehr erledigen können, wendet sich an die Ortsgemeinde, den Ortsbürgermeister Stefan Mertlich unter Mobil 0162 / 6059022.
Die Hilfe erfolgt ehrenamtlich. Der Kontakt der Hilfesuchenden wird telefonisch abgehalten. Eine weitere Verbreitung von Covid19 gilt es auf jeden Fall zu vermeiden, daher sind persönliche Besuche und Kontakte mit den Betroffenen ausdrücklich nicht vorgesehen. Diese Maßnahme gilt zu aller und dem eigenem Schutz. Die Vorsichtsmaßnahmen zu Covid19 sind allen durch Rundfunk- Fernsehen und Internet mittlerweile geläufig und sind weiterhin einzuhalten.
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März 21, 2020
Von: Redaktion
Kategorie: Allgemein
Über den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz vom 17. März 2020 hinaus werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen: Dazu gehören:
- Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrich-tungen (jeweils Innen- und Außengastronomie).
Zulässig sind weiterhin der Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice. - Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
- Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
- Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen,
- Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
- Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.
Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.
Die oben aufgeführten Regelungen treten heute um 24 Uhr in Kraft.
Die Regelungen bleiben hierbei teilweise hinter dem Maßnahmenkatalog der Kreise und kreisfreien Städte zurück, der uns heute Vormittag über den Landkreistag übermittelt wurde und den wir an Sie weitergeleitet hatten. So sind z. B. Friseursalons weiterhin (Stand Freitag, 20.03.2020, 18.20 Uhr) nicht von einem Verbot umfasst. Grundsätzlich haben die Kreise weiterhin die Kompetenz, in einer Allgemeinverfügung nach § 28 Infektionsschutzgesetz solche weitergehenden Maßnahmen zu erlassen. Dieses hat nunmehr gemäß § 3 der o.g. Rechtsverordnung jedoch im Einvernehmen mit dem Land zu erfolgen, um einen Gleichklang im Land zu bewirken. Derzeit liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse vor, dass ein Landkreis beabsichtigt, Maßnahmen, die über die o.g. Regelungen hinausgehen, zu erlassen.
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März 17, 2020
Von: Redaktion
Kategorie: Allgemein
Die Fieberambulanz in Gemmerich ist am Montag dieser Woche gestartet. Die Nachfrage war gleich am ersten Tag erwartungsgemäß hoch, insgesamt wurden 120 Tests durchgeführt, wobei jeder einzelne Test zwei bis drei Minuten dauert. Um die Wartezeit der Patienten zu verkürzen, hat Landrat Frank Puchtler entschieden, die Kapazitäten der Fieberambulanz in Gemmerich sofort zu erhöhen.
Die Fieberambulanz befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots in Gemmerich (Am Depot 1). Damit können sich die Bürger an drei Stellen im Kreisgebiet schnell und unkompliziert testen lassen, ob sie mit dem Corona-Virus infiziert sind: die Praxis Dr. Martin von Bergh im Diezer Parkhaus Werkes (Im Werkes 1, 65582 Diez), die Praxis Dr. Simons in Bad Ems (Bahnhofplatz 2, 56130 Bad Ems) und die vom Gesundheitsamt des Kreises betriebene Einrichtung in Gemmerich. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr, freitags von 10 bis 14 Uhr.
Personen, die in den vergangenen 14 Tagen mit einem bestätigt, infiziertem Coronapatienten direkten Kontakt hatten und eindeutige Symptome aufweisen, dazu gehören Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schüttelfrost, können sich dort vorstellen. Patienten mit üblichen Grippesymptomen und ohne Kontakt zu einem Coronapatienten, wenden sich bitte weiterhin an den Hausarzt.
Hotline
Die Corona-Hotline ist unter 02603/972-555 erreichbar. Darüber hinaus können Bürger ihre Fragen auch per E-Mail infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de stellen.
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März 17, 2020
Von: Redaktion
Kategorie: Allgemein
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen - Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen - alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere
Outlet-Center - Spielplätze.
- III. Zu verbieten sind
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen - Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer
Glaubensgemeinschaften.
- IV. Zu erlassen sind
- Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere
Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch
einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit
Atemwegsinfektionen, etc.) - in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb
nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in
Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten
haben - Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus
zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl,
Hygienemaßnahmen und -hinweise - Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu
touristischen Zwecken genutzt werden können, - Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18
Uhr zu schließen sind.
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