Die schönsten Holzskulpturen von Oswald Weis
Seit einiger Zeit sind in der Windener Gemarkung Holz-Skulpturen des Windener Architekten Oswald Weis zu sehen. Dies macht einen Spaziergang in und um Winden noch lohnender als er ohnehin schon ist. Oswald Weis hat sich nach seiner aktiven Berufstätigkeit als Architekt nun der Holzschnitzkunst zugewandt und hier beachtliche künstlerische Fähigkeiten entwickelt. (Fotos: Helmut Klöckner)







Warum das Kneippbecken nicht gefüllt ist
Mitteilung aus aktuellem Anlass, warum in Winden keine öffentlichen Plätze gesperrt sind, wohl aber das Kneippbecken nicht gefüllt und die Netze nicht am Bolzplatz hängen:
Es ist eine schwierige Lage, juristisch nicht klar geregelt und sich teilweise widersprechend. Was jedoch klar ist: Die Verantwortung wird auf die Kommune abgewälzt.
Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO):
(2) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt (Abstandsgebot). Satz 1 gilt auch, wenn eine Mund- Nasen-Bedeckung getragen wird. Satz 1 gilt nicht für:
1. Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen oder einer Zusammenkunft der Angehörigen zweier Hausstände.
Dem spricht entgegen, sobald es mehr als zehn Personen werden (was die Ortsgemeinde nicht kontrollieren kann).
(5) Sofern in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen oder im unmittelbaren Umfeld solcher Einrichtungen mit der Ansammlung von Personen zu rechnen ist, sind durch den Betreiber der Einrichtung oder Veranlasser einer Versammlung, Ansammlung oder sonstigen Zusammenkunft Maßnahmen zur Einhaltung des Abstandsgebotes, insbesondere zur Steuerung des Zutritts, zu ergreifen, wie beispielsweise durch Anbringen von gut sichtbaren Abstandsmarkierungen im Abstand von mindestens 1,5 Metern.
(6) Soweit öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen öffnen, sind besondere Hygienemaßnahmen, wie beispielweise die Bereitstellung von Desinfektionsmittel, erhöhte Reinigungsintervalle, Trennvorrichtungen und ähnliche Maßnahmen, vorzusehen.
(7) Sofern Personen in einer öffentlichen oder gewerblichen Einrichtung zusammentreffen und sich nicht überwiegend bestimmungsgemäß an festen Plätzen aufhalten, ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche zu begrenzen (Personenbegrenzung).
(8) Die Kontaktnachverfolgbarkeit ist sicherzustellen, sofern dies in dieser Verordnung ausdrücklich bestimmt wird (Kontakterfassung). Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sind in diesem Fall von dem Betreiber einer Einrichtung oder Veranlasser einer Ansammlung oder sonstigen Zusammenkunft unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben und für eine Frist von einem Monat aufzubewahren; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten unverzüglich zu löschen. Sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebende Datenaufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Das zuständige Gesundheitsamt kann, soweit dies zur Erfüllung seiner nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und dieser Verordnung obliegenden Aufgaben erforderlich ist, Auskunft über die Kontaktdaten verlangen; die Daten sind unverzüglich zu übermitteln. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. An das zuständige Gesundheitsamt übermittelte Daten sind von diesem unverzüglich irreversibel zu löschen, sobald die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.
Wenn wir als Ortsgemeinde das Kneippbecken befüllen, laden wir mit einer öffentlichen Einrichtung in den öffentlichen Raum ein und müssen für die Einhaltung der obigen Regelungen Sorge tragen. Ebenso verhält es sich mit dem Bolzplatz. Die gleichen Regelungen wie für ein öffentliches Bad.
Mit Hinweisschildern und Benennung / Begrenzung der maximalen Personenanzahl / Hinweis auf das Abstandsgebot kann man die Verantwortung für die aktuellen Regelungen leider nicht umgehen.
Stefan Mertlich
Ortsbürgermeister Winden
Eichenprozessionsspinner befällt Windener Forst
Aktuell häufen sich in der Ortsgemeinde Winden die Meldungen von Bürgern über Sichtungen des giftigen Eichenprozessionsspinners. Nach Rücksprache mit dem Windener Revierförster Felix Janz ist aktuell der gesamte Forst mit dieser Raupenart befallen, teilte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich mit. Laut dem Förster ist es nicht möglich, sämtliche Nester zu kennzeichnen oder zu entfernen. Entsprechend sei bei Spaziergängen im Wald Achtsamkeit und allgemeine Vorsicht gegenüber dem Eichenprozessionsspinner geboten.
Der Eichenprozessionsspinner besitzt während seiner Larvenstadien giftige Brennhaare, die bei Menschen gesundheitliche Schäden und Symptome wie unter anderem Raupendermatitis und Hautausschlag verursachen können, berichtet Mertlich. Das Gift der Raupe könne schwere allergische Reaktionen auslösen. Zunge von Menschen und Lefzen von Hunden könnten stark anschwellen, und es könne sogar zu Atemproblemen kommen. Ab etwa Mitte August erfolgt der Schlupf der Eichenprozessionsspinner als nachtaktive Falter. Es handelt sich um eher unscheinbare, braun-graue Schmetterlinge, die in den Monaten August bis September umherfliegen.
Spielbetrieb des VfR Winden
Liebe Vereinsmitglieder,
die Corona-Beschränkungen haben uns leider auch zu einer Zwangspause gezwungen.
Der Spiel- und Trainingsbetrieb muss schweren Herzens bis auf weiteres ruhen.
Wie gerne würden wir mit euch schöne Stunden auf unserem Sportplatz verbringen und unsere Jungs anfeuern.
Jedoch, das lasst euch gesagt sein: aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
Wir informieren euch sobald es Neuigkeiten gibt.
Sportliche Grüße
Abteilung Fußball
Mertlich: Öffentliche Plätze nicht geschlossen
„Die Ortsgemeinde Winden hat keine öffentlichen Plätze geschlossen“, erklärte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich und trat damit Gerüchten entgegen, die derzeit in sozialen Netzwerken kursieren. „Die Verbreitung solcher Nachrichten sind wissentliche Falschmeldungen“, sagte Mertlich.
Er wies darauf hin, dass die Verbandsgemeinde (VGBEN) Bad Ems-Nassau derzeit intensiv an einem umsetzbaren und praktikablen Hygienekonzept arbeitet, damit die Hallen innerhalb der VGBEN alsbald den Vereinen wieder zur Verfügung gestellt werden können. In einer Ortsbürgermeister-Dienstversammlung am Donnerstag, 25. Juni, soll unter anderem über dieses Thema beraten werden.
Dass das Kneippbecken in Winden nicht öffnet und der „Bolzplatz“ für Fußball geschlossen ist, habe überhaupt nichts mit der Schließung öffentlicher Plätze zu tun, stellte Mertlich klar.
Ausbauarbeiten in der Mittelstraße beginnen
In der kommenden 26. Kalenderwoche beginnen die Ausbauarbeiten in der Mittelstraße aufgenommen. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich von der Ecke Hauptstraße/Mittelstraße bis hin zur Kreuzung Mittelstraße/Obertalstraße. In einem ersten Arbeitsschritt wird der komplette Straßenoberbau in diesem Bereich entfernt, so dass die dortigen Privatgrundstücke für Autos nicht mehr zugänglich sind. Dies gilt für die Häuser der Mittelstraße 1, 3, 4, 5, 10, 11, 12, 13 und Obertalstraße 20.
Aufgrund dessen bittet die Ortsgemeinde Winden die betroffenen Anwohner, frühzeitig eine Parkmöglichkeit in der anliegenden Hauptstraße oder Obertalstraße zu suchen. In dringenden Fällen wie medizinische Pflege, Anlieferung von Möbel etc. bittet die Ortsgemeinde um Kontaktaufnahme mit den Verbandsgemeindewerken oder der Baufirma vor Ort, um eine passende Lösung zu finden.
Zu Fuß sind die Grundstücke mittels Fußgängerbrücken zu erreichen. Die restlichen Grundstücke der Mittelstraße sind über den Feldweg Mittelstraße–Götzentaler Weg bzw. die Obertalstraße zu erreichen. In den ersten drei bis vier Wochen wird der Kreuzungsbereich Mittelstraße/Obertalstraße hergestellt, so dass erst danach die die Kreuzung wieder befahren werden kann.
Windener Schützen schießen wieder
Die Schützengesellschaft 1960 Winden nimmt am Donnerstag, 18. Juni, den im Zuge der Corona-Pandemie unterbrochenen Schießbetrieb im Schützenhaus wieder auf. Um den aktuellen Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz gerecht zu werden, hat der Verein Maßnahmen zur Sicherheit seiner Mitglieder umgesetzt. Dazu gehören eine Begrenzung der Personenzahl im Windener Schützenhaus, bauliche Vorkehrungen, der Einsatz von Desinfektionsmittelspendern, die Pflicht zu Mund-Nasenschutz, eine Anwesenheitsregistrierung und die Einhaltung der Hygieneregeln. Damit will der Verein das Infektionsrisiko beim Ausüben seines Sports so klein wie möglich halten.
Näheres zum Hygienekonzept der Schützengesellschaft 1960 Winden gibt es auf der Internetseite www.schützen1960-winden.de unter dem Reiter „Hygienekonzept“.
TÜV-Segen für Heizung im Bürgerhaus
Die Heizungsanlage bzw. Brandschutzklappe im Bürgerhaus/Dorfgemeinschafthaus Winden ist erneuert worden und hat nun den heiß begehrten TÜV-Segen erhalten. Dies teilte Ortsbürgermeister Stefan Mertlich mit.
Damit stehe dem Betrieb der Halle in der kommenden Winter- und Heizperiode nichts mehr im Wege und könne wieder von allen Windener Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen regelmäßig genutzt werden. Bis dahin, so die Hoffnung, sollten die Corona-Regelungen soweit gelockert worden sein, dass dem nichts mehr im Wege steht. „An dieser Stelle nochmals ausdrücklichen Dank an die beiden Ratsmitglieder Marcus Cron und Markus Schatten, die mit ihrer Arbeit wesentlich zum TÜV Segen der Brandschutzklappe beigetragen haben“, so Ortschef Mertlich
Keine Corona-Kontrollen bei privaten Feiern
Auch nach Lockerung der Corona-Regeln bleiben in Winden Dorfcafé, Kneipbecken, Bolzplatz und sonstige öffentliche Räume geschlossen. Denn anders als bei privaten Feiern gelten hier weiterhin die Hygieneregelungen und das Abstandsgebot, teilte die Ortsgemeinde Winden mit. Da die Kommune diese Regelungen auf öffentlichen Räumen nicht kontrollieren könne, wohl aber in der Verantwortung stehe, müssten diese Räume und Örtlichkeiten bis auf weiteres geschlossen bleiben, so Ortsbürgermeister Stefan Mertlich.
Anders sieht es bei privaten privaten aus, bei denen die gemäß der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen nicht vorgeschrieben sind. Private Veranstaltungen werden grundsätzlich auch nicht kontrolliert. So erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kürzlich: „Wir finden es nicht angemessen und möglich, dass die Polizei in private Feiern geht“. Die Polizei soll nur dann hinzugezogen werden, wenn Ausschreitungen aggressiver Art zu erwarten sind. Bei einer Vermietung von Räumlichkeiten wie Bürgerhäuser, Grillhütten oder abtrennbare Bereiche in der Gastronomie („geschlossene Gesellschaft“) gehe die Verantwortung auf den Mieter/Veranstalter über. Sie werden also wie private Feiern behandelt.
Weitere Informationen: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/veranstaltungen-lockerungen-mai-100.html
Diese Bereiche behandeln ebenfalls wir als „private Feier“.






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