Prämierung der Ostereier

Aufgrund der momentan schwierigen Zeit und auf Initiative von Gebhard und Rita Linscheid gibt es am Samstag, 18. April, ab 17 Uhr Hähnchen nach Wilmas Art. Aufgrund der aktuellen Situation wird allerdings nur außer Haus verkauft. Menschen, die den Corona-Risikogruppen angehören, werden von Ortsbürgermeister Stefan Mertlich zu Hause beliefert. Bestellungen sind unter mobil 0162 605 90 22 (am besten zwischen 17 und 18 Uhr) vorzunehmen, gerne auch per WhatsApp. Rückrufe sind ebenfalls möglich. „Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ihre Bestellung.“

Die Altglasbehälter sind seit Wochen überfüllt — trotz mehrerer Anrufe des Gemeindearbeiters bei der Entsorgungsfirma Remondis. Wie Ortsbürgermeister Stefan Mertlich von Remondis erfuhr, ist die Leerung vor drei Wochen ausgefallen, weil der Fahrer durch die Sperrung der Hauptstraße in Winden nicht an sein Ziel kam und auch der Versuch, über Weinähr zu fahren, scheierte. Die Leerung der Container ist nun für die Woche nach Ostern geplant. Der Fahrer bekam eine detaillierte Wegbeschreibung, um trotz Baustelle und Sperrung der Hauptstraße an die Altglascontainer zu kommen.
Bis dahin bittet Ortsbürgermeister Mertlich alle Windener Bürgerinnen und Bürger, bei vollen Altglascontainern Altglas nicht vor oder auf den Containern platzieren. „Der auftretende Glasbruch ist gefährlich und muss zusätzlich von den Gemeindearbeitern entfernt werden“, so Mertlich.
Die Ortsgemeinde Winden mit Ortsbürgermeister Stefan Mertlich und dem Ortsgemeinderat haben ein Hilfsangebot während der Corona-Krise eingerichtet.
Gemeinde lebt durch Gemeinschaft, und diese Gemeinschaft ist durch den Ausbruch und die schnelle Verbreitung von Covid19 deutlich gestört. Gerade ältere und kranke Menschen sind auf Hilfe angewiesen (zum Beispiel Einkäufe), die in der Mehrzahl der Fälle durch die Familie, Nachbarn oder Freunde geleistet werden. Durch die Ausbreitung von Covid19 und deren Folgen wird diese Solidargemeinschaft teilweise erheblich gestört.
Das Angebot zur Hilfe durch die Ortsgemeinde Winden richtet sich an diejenigen, die ihre Einkäufe aktuell oder in Zukunft nicht mehr selbst erledigen können und auch nicht auf Freunde, Nachbarn oder Verwandte zurückgreifen können. Wer aufgrund der aktuellen Situation und der Folgen von Covid19 oder generell auf Hilfe angewiesen ist und zum Beispiel Einkäufe selbst nicht mehr erledigen können, wendet sich an die Ortsgemeinde, den Ortsbürgermeister Stefan Mertlich unter Mobil 0162 / 6059022.
Die Hilfe erfolgt ehrenamtlich. Der Kontakt der Hilfesuchenden wird telefonisch abgehalten. Eine weitere Verbreitung von Covid19 gilt es auf jeden Fall zu vermeiden, daher sind persönliche Besuche und Kontakte mit den Betroffenen ausdrücklich nicht vorgesehen. Diese Maßnahme gilt zu aller und dem eigenem Schutz. Die Vorsichtsmaßnahmen zu Covid19 sind allen durch Rundfunk- Fernsehen und Internet mittlerweile geläufig und sind weiterhin einzuhalten.
Über den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz vom 17. März 2020 hinaus werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen: Dazu gehören:
Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.
Die oben aufgeführten Regelungen treten heute um 24 Uhr in Kraft.
Die Regelungen bleiben hierbei teilweise hinter dem Maßnahmenkatalog der Kreise und kreisfreien Städte zurück, der uns heute Vormittag über den Landkreistag übermittelt wurde und den wir an Sie weitergeleitet hatten. So sind z. B. Friseursalons weiterhin (Stand Freitag, 20.03.2020, 18.20 Uhr) nicht von einem Verbot umfasst. Grundsätzlich haben die Kreise weiterhin die Kompetenz, in einer Allgemeinverfügung nach § 28 Infektionsschutzgesetz solche weitergehenden Maßnahmen zu erlassen. Dieses hat nunmehr gemäß § 3 der o.g. Rechtsverordnung jedoch im Einvernehmen mit dem Land zu erfolgen, um einen Gleichklang im Land zu bewirken. Derzeit liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse vor, dass ein Landkreis beabsichtigt, Maßnahmen, die über die o.g. Regelungen hinausgehen, zu erlassen.
Die Fieberambulanz in Gemmerich ist am Montag dieser Woche gestartet. Die Nachfrage war gleich am ersten Tag erwartungsgemäß hoch, insgesamt wurden 120 Tests durchgeführt, wobei jeder einzelne Test zwei bis drei Minuten dauert. Um die Wartezeit der Patienten zu verkürzen, hat Landrat Frank Puchtler entschieden, die Kapazitäten der Fieberambulanz in Gemmerich sofort zu erhöhen.
Die Fieberambulanz befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots in Gemmerich (Am Depot 1). Damit können sich die Bürger an drei Stellen im Kreisgebiet schnell und unkompliziert testen lassen, ob sie mit dem Corona-Virus infiziert sind: die Praxis Dr. Martin von Bergh im Diezer Parkhaus Werkes (Im Werkes 1, 65582 Diez), die Praxis Dr. Simons in Bad Ems (Bahnhofplatz 2, 56130 Bad Ems) und die vom Gesundheitsamt des Kreises betriebene Einrichtung in Gemmerich. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr, freitags von 10 bis 14 Uhr.
Personen, die in den vergangenen 14 Tagen mit einem bestätigt, infiziertem Coronapatienten direkten Kontakt hatten und eindeutige Symptome aufweisen, dazu gehören Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schüttelfrost, können sich dort vorstellen. Patienten mit üblichen Grippesymptomen und ohne Kontakt zu einem Coronapatienten, wenden sich bitte weiterhin an den Hausarzt.
Hotline
Die Corona-Hotline ist unter 02603/972-555 erreichbar. Darüber hinaus können Bürger ihre Fragen auch per E-Mail infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de stellen.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

„Wir haben eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und eine Busverbindung nach Nassau.“ Dies erklärte kürzlich das Gemeinderatsmitglied Erika Fritsche. Damit machte sie auf eine Tatsache aufmerksam, die in Winden nur wenigen bekannt sein dürfte. Die Neugier war geweckt. Erika Fritsche und ihr Mann Gerhard Fritsche trafen sich deshalb mit Ortsbürgermeister Stefan Mertlich und Ratsmitglied Markus Cron an der Bushaltestelle.
Dort erläuterte das Ehepaar Fritsche den Busfahrplan, der neben dem Fahrplan für den Schulbusverkehr aushängt und mit der Fahrplannummer 593 gekennzeichnet ist. Allerdings müssen die Nutzer wissen, das sie die mit einem Telefonsymbol gekennzeichneten Linien etwa 90 Minuten vorher telefonisch unter (0261) 29 67 03 88 anfordern müssen, Gruppen ab fünf Personen bitte zwei Werktage vorher. Und das sind die Abfahrtzeiten:
6.26 Uhr (Fährt in den Schulferien und muss tags vorher bis 22 Uhr angefordert werden)
8.31 Uhr (Anforderung bis 90 Minuten vorher)
10.31 Uhr (Anforderung bis 90 Minuten vorher)
12.11 Uhr (in den Schulferien)
12.22 Uhr (während der Schule)
13.23 Uhr (nur freitags an Schultagen, fährt Weg B, aber nicht am letzten Schultag vor den Ferien oder Zeugnisausgabe)
13.23 Uhr (Montag bis Donnerstag an Schultagen, aber nicht am letzten Schultag vor den Ferien oder Zeugnisausgabe)
14.31 Uhr (Anforderung bis 90 Minuten vorher)
16.31 Uhr (in den Ferien und an schulfreien Tagen, Anforderung bis 90 Minuten vorher)
17.11 Uhr (Montag bis Donnerstag an Schultagen )
18.31 Uhr (Anforderung bis 90 Minuten vorher)
20.31 Uhr (Anforderung bis 90 Minuten vorher)






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