Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid hat in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats die am 9. Juni gewählten Ratsmitglieder auf ihr Ehrenamt per Handschlag verpflichtet und eine gute Zusammenarbeit zum Wohle der Ortsgemeinde Winden gewünscht. Der Handschlag ist Voraussetzung für die Ausübung des Mandats. Linscheid hatte die Ratsmitglieder zuvor auf die gesetzlichen Vorschriften der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung hingewiesen. Besonders verwies er auf die Schweigepflicht, die Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder und Möglichkeiten zum Ausschluss aus dem Gemeinderat. (Foto: Jürgen Jachtenfuchs)
Janusch Rommersbach, Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid und Thomas Kurth (v.l.). Foto: Jürgen Jachtenfuchs
Thomas Kurth und Janusch Rommersbach sind seit 20 Jahren Mitglied im Gemeinderat Winden. Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid überreicht den Herren die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes und bedankt sich im Namen der Ortsgemeinde und persönlich für deren vielseitigen Einsatz in der Ortsgemeinde in all den Jahren, egal ob als Ratsmitglied oder als Beigeordneter. Beide wirken weiter im Gemeinderat mit und können ihre Erfahrung und Wissen in die Waagschale bei Ratssitzungen werfen.
Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid, Tim Rommersbach, Marcus Schatten, Markus Cron, Erika Fritsche und 1.Beigeordneter Janusch Rommersbach. Es fehlen Bettina Krauß und Florian Linscheid (v.l.). Foto: Jürgen Jachtenfuchs
Die ehemaligen Ratsmitglieder Markus Cron, Erika Fritsche, Bettina Krauß, Florian Linscheid und Tim Rommersbach sind jetzt von Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid mit einem kleinen Präsent aus dem Gemeinderat verabschiedet worden. Linscheid dankte den ausgeschiedenen Mandatsträgern für ihr Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde Winden. Sie waren zur Neuwahl entweder nicht mehr angetreten oder hatten nicht die notwendige Anzahl von Wählerstimmen erhalten, um im neuen Gemeinderat dabei zu sein.
Die L:iste „Wir für Winden“ stellt sich bei der Kommunalwahl am 9. Juni dem Votum der Bürger. Für den Gemeinderat Winden kandidieren: (von links unten) Mathias Klein, Marco Müller, Stefan Hermans, Elke Forro; (zweite Reihe, v.l.) Bettina Krauss, Thomas Kurth, Janusch Rommersbach,Michelle Schmidt, Bianca Schmitt, Gebhard Linscheid; (dritte Reihe v.l.) Christian Weidner, Sascha Ludwig, Chris Schmidt, Dieter Müller sowie oben Kai Löhle und Jörg Weber. Foto: Wir für Winden
Nach langer Durststrecke soll der Windener Wald im kommenden Jahr wieder einen kleinen Überschuss abwerfen. Dies geht aus dem Forstwirtschaftsplan 2024 hervor, den der Gemeinderat einstimmig verabschiedet hat. Die Gesamtsumme der Erträge beläuft sich auf 110.580 Euro. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 109.939 Euro. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Überschuss in Höhe von 641 Euro.
Der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Winden für das Forstwirtschaftsjahr 2024 sieht folgende Eckpunkte bei den Erträgen vor: Holzverkauf 79.109 Euro Zuweisungen/Zuschüsse 28.000 Euro Erträge der Kommune 3.471 Euro An Holzeinschlag sind für das Forstwirtschaftsjahr 2024 insgesamt 1082 fm geplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen: • 223 fm Eiche • 56 fm Tanne • 72 fm Douglasie • 731 fm Buche.
An Brennholzeinschlag sind etwa 400 rm vorgesehen.
Zuvor hatte Revierförster Gieseler dem Rat über das zurückliegende Forstwirtschaftsjahr 2023 berichtet. Schwerpunkte waren der Einschlag von 1000 fm Buche, Fichte und Eiche bei Durchforstungen, insbesondere im Bereich „Wilder Mann“. Bei Eichenholzsubmissionen konnten relativ gute Preise von 650 Euro/fm erzielt werden. Zäune/Gatter wurden als Verbissschutz gestellt, Nachbesserungen an Neupflanzungen wurden durchgeführt, vorhandene, seit längerem nicht mehr genutzte Waldwege wurden wieder freigestellt und auf die benötigte Breite gebracht.
Weiter wurden großflächig Kulturpflege erledigt sowie Fördermittel beantragt und in Höhe von 42.299 Euro genehmigt. Davon sind allerdings 28.000 Euro noch nicht kassenwirksam eingegangen. Falls dies noch 2023 erfolgt, wird im Forstwirtschaftsjahr 2023 mit einem Überschuss in Höhe von 40.000 Euro gerechnet.
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Grundsteuer B und die Hundesteuer erhöht. Der Grundsteuersatz steigt demnach ab 1. Januar von derzeit 410 v.H. (bis November: 385 v.H.) auf den Nivellierungssatz des Landes, der bei 465 v.H. liegt. Die Hundesteuer steigt für den ersten Hund von 35 auf 50 Euro und für den zweiten Hund von 60 auf 75 Euro. Für jeden weiteren Hund werden künftig 95 Euro fällig statt bisher 80 Euro. Der Beschluss wurde mehrheitlich bei fünf Ja- und zwei Nein-Stimmen gefasst.
Nicht weiter erhöht wurde die Grundsteuer A, die bereits in der Ratssitzung im November von 320 auf 345 v.H. und damit auf den Nivellierungssatz des Landes angehoben wurde. Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Flächen zu zahlen, die Grundsteuer B zahlen Eigentümer von Baugrundstücken, egal ob bebaut oder unbebaut. Auch die Gewerbesteuer wurde nicht weiter angepasst, sie verbleibt auf dem bisher gültigen Hebesatz von 385 v.H., der damit genau dem Nivellierungssatz des Landes entspricht. Der Gemeinderat korrigierte mit seinem Beschluss eine Entscheidung aus der Novembersitzung, in der die Hundesteuer nicht und die Grundsteuer B nur moderat erhöht wurden.
Mit seiner Entscheidung war der Rat unter Zugzwang. Hätte er die Grundsteuer B unter dem Nivellierungssatz des Landes belassen, hätte dies negative Konsequenzen für die Ortsgemeinde gehabt, wie ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung den Ratsmitgliedern erklärte. Betroffen wären vor allem Zuschussanträge für Investitionen der Gemeinde.
Die Ortsgemeinde Winden will im Februar 2025 eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde in Betrieb nehmen. Das dafür vorgesehene Gelände soll bis November 2024 vorbereitet werden, indem es ganzflächig gemulcht wird. Dies hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.
Weiter hat der Rat einige Bedingungen für den künftigen Stromerzeuger festgelegt. Die Pacht an die Ortsgemeinde beträgt 3500 Euro pro Hektar, außerdem zahlt der Betreiber 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die Gemeinde. Sämtliche Auslagen im Vorfeld des Anlagenbaus gehen ebenfalls zu Lasten des Betreibers. Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Winden müssen sich an dem Projekt finanziell beteiligen können, außerdem subventioniert der Erzeuger der Ortsgemeinde 3000 kWh Strom pro Jahr. Den Stromverkauf und die technische Betriebsführung erledigt der Investor. Darüber hinaus soll die Betreibergesellschaft mögliche Speicherkapazitäten des gewonnenen Stromes sowie die Erzeugung von grünem Wasserstoff in ihr Portfolio übernehmen.
Zwischenzeitlich wurde nach Angaben von Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid geprüft, ob eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich zu betreiben ist – mit positivem Ergebnis. Als nächstes solle ein Gesellschaftervertrag ausgearbeitet und der Kreisverwaltung vorgelegt werden. Mit potenziellen Investoren soll gesprochen werden. Ausgeschieden aus dem Kreis der Interessenten sind nach Linscheids Angaben die Wiesbadener Stadtwerke und die Firma WI Energy.
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich bei nur einer Nein-Stimme die Brennholzpreise für 2024 beschlossen. Brennholz lang (6,0 Meter), gerückt am Weg, kostet demnach 55 Euro pro Festmeter. Brennholz (1,0 Meter), fertig am Weg, kostet 100 Euro pro Festmeter. Da für Schlagabraum und Fichte noch keine finale Kalkulation von Seiten der Revierleitung vorlag, wurde die Preisfestsetzung auf eine der nachfolgenden Ratssitzung verschoben.
Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid berichtete, dass erstmalig eine nachvollziehbare Kalkulation für die Brennholzpreise vorliege. Für Brennholz lang setzt sich die Preisermittlung wie folgt zusammen: Einschlag und Rücken 34,33 Euro/m, Vermessung und Wege 3,75 Euro/m, Förster und Fixkosten 3,29 Euro/m plus Anteil Gemeinde (25 Prozent). Für Brennholz fertig am Weg weist die Kalkulation folgende Zahlen auf: Einschlag, Rücken, Einschneiden, Spalten und Setzen 68,06 Euro/m, Vermessen und Wege 3,75 Euro/m, Förster und Fixkosten 3,29 Euro/m plus Anteil Gemeinde (25 %).
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes Photovoltaikflächenanlage „Am Kindergarten“ beschlossen. Ziel ist es, eine Windwurffläche nördlich des Kindergartens als Solarpark zu nutzen. Den Planungsauftrag hat der Rat für 18.792,12 Euro an ein Ingenieurbüro vergeben. Zugleich drückt der Gemeinderat aufs Tempo, indem er ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren der Behörden und der Öffentlichkeit beschloss. Dabei soll der Planentwurf für die Dauer von 30 Tagen öffentlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau ausgelegt werden. Die Erstellung eines rechtverbindlichen Bebauungsplanes wird notwendig, um die Voraussetzung für den Bau der Photovoltaik-Flächenanlage zu schaffen, die die Ortsgemeinde Winden auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes plant.
Für die Planung vorgesehen ist eine Fläche unmittelbar nördlich des Siedlungskörpers, angrenzend an die neu errichtete Kindertagesstätte, auf einer durch den Borkenkäfer geschädigten Windwurffläche. Inzwischen unterliegt die ehemalige Waldfläche der Sukzession. Die Möglichkeit, aufeiner solchen Fläche eine Photovoltaik(PV)-Freiflächen-Anlage zu errichte, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) grundsätzlich bestätigt. Wenn die Nutzung als Solarpark endet, soll die Fläche laut Festlegung des künftigen Bebauungsplanes wieder forstwirtschaftlich genutzt werden. Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 4,6 Hektar und befindet sich innerhalb der Gemarkung Winden in den Fluren 12 und 27. Die Ortslage Winden beginnt unmittelbar südlich und westlich angrenzend. Wenige Meter westlich verläuft die Triftstraße, die in nördlicher Richtung zur K 4 und in südliche Richtung in die Ortsmitte von Winden führt. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes überschneidet sich nach Darstellung von Henrik Illing vom Büro Enviro-Plan teilweise mit dem Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“. Im Bereich der Überschneidung wird eine Waldfläche mit Zweckbestimmung „Waldwissen für Kinder“ festgesetzt. Im Überschneidungsbereich wird nach Abschluss dieses Bauleitplanverfahrens der bisher rechtskräftige Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“ ersetzt.
Wie eine Beteiligung der Gemeinde oder einzelner Bürger an dem künftigen Solarpark möglich sein könnte, erklärte im Anschluss Frank Otten, Projektentwickler der Firma WI Energy aus Trier. Das Unternehmen hat ein Geschäftsmodell entwickelt, wonach die WI Energy die PV-Anlage auf der in Winden vorgesehenen Fläche errichten würde. Die Anlage soll in einzelne Abschnitte aufgeteilt und jeweils einem Wechselrichter zugeordnet werden. Die Gemeinde oder die Bürger schließen für „ihren“ Abschnitt “ der PV-Anlage einen Pachtvertrag, während sich die WI Energy um die Verwaltung sowie die kaufmännische und technische Pflege der Anlage kümmert. Ziel sei nach Darstellung Ottens die langfristige Belieferung von grünem Strom aus dem Solarpark vor Ort, wobei nicht die Gewinnmaximierung im Fokus stehe, sondern die Belieferung der Region mit grünem Strom.
Ob dieses oder ein andere Geschäftsmodell in Winden zum Tragen kommt, wird der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden.
Der Bauausschus der Gemeinde Winden hat bei einem Rundgang durchs Dorf Handlungsbedarf an mehreren Stellen in der Gemeinde festgestellt.
So muss nach Meinung des Ausschusses der in das Lichtraumprofil von Straßen und Bürgersteigen ragende Bewuchs aller Art von den Grundstückseigentümern gemäß den geltenden Richtlinien so weit zurück geschnitten oder entfernt werden, dass ein Befahren oder Begehen ohne Beeinträchtigung möglich ist. Der Rückschnitt ist von den Eigentümern sachgerecht zu entsorgen. Auch der Bewuchs der Entwässerungsrinnen entlang der Grundstücksgrenze muss entfernt werde, um ein einwandfreies Ablaufen des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Sollten die Grundstücksbesitzer ihrer Pflcht nicht nachkommen, sollen sie dazu unter Fristsetzung von der Verwaltung aufgefordert werden.
Die Ruhebank an der Einmündung Schulstraße/Hauptstraße muss laut dem Ausschuss erneuert werden. Weiter soll die Schiefereindeckung des Mitteilungskastens im Bereich der Kirchenmauer überprüft werden. Fehlende Schiefer sollen ergänzt und der seitliche Efeubewuchs entfernt werden.
Das Holzportal am Beginn des Verbindungsweges zwischen der Mittelstraße und der Obertalstraße ist in weiten Teilen verfault und sollte komplett abgerissen werden, meint der Bauausschuss. Der Bewuchs auf der Wegstrecke sollte seiner Meinung nach entfernt werden. Der Kanaleinlauf auf Höhe Obertalstraße 11 ( Richtung Friedhof ) ist teilweise eingebrochen und muss neu gesetzt werden. Alle Kanaleinläufe sollen geeinigt werden.
Auch der seitliche Bewuchs im Bereich des Friedhofweges soll entfernt werden, heißt es weiter. Der Friedhofsvorplatz soll auf Wunsch der Ausschussmitglieder komplett geräumt werden. Sämtliche Ablagerungen und der umlaufende Bewuchs sollen beseitigt werden. Ein Missstand ist, dass das Eingangstor an der seitlichen Aufhängung gebrochen ist; es soll daher geschweißt und in der Höhe neu gerichtet werden, um eine einwandfreie Schließfunktion zu ermöglichen. Auch über eine komplette Erneuerung der Toranlage sollte nach Meinung es Bauausschusses nachgedacht werden. Das seiliche Sichtmauerwerk der Zugangstreppe zur Leichenhalle ist in Teilen abgängig und daher zu erneuern. Außerdem sollten sämtliche Hecken und Sträucher im Bereich des Friedhofes geschnitten werden. Auch der Bewuchs im Aufgang zur Leichenhalle soll entfernt werden. Der gesamte Friedhof ist einer Grabinspektion zu unterziehen, was den Zustand der Grabdenkmäler sowie deren äußeres Erscheinunungsbild hinsichtlich Bewuchs und Pflege betrifft. Das Holzkreuz im Bereich des anonymen Grabfeldes muss erneuert werden. Der Korpus sollte in diesem Zusammenhang demontiert und per Sandstrahl gereinigt werden. Die gemeindeeigenen Obstbäume ( Zwetschengenbäume ) unterhalb des anonymen Grabfeldes sind zu kontrollieren und größtenteils zu entfernen.
Lose Teile des Stacheldrahtes oberhalb des Jägerzauns sind zu entfernen. Hier sollte geprüft werden, ob die Zaunerhöhung in Anbetracht der vorhandenen Heckeneinfriedung noch erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verletzungsgefahr beim Schneiden der Hecke und Beschädigungen der Arbeitsgeräte.
Randsteine am linksseitigenEnde der Mittelstraße müssen neu gesetzt werden, wobei es sich nicht um einen Gewährleistungsschaden im Zuge des Ausbaus Mittelstraße handelt. Sämtliche Straßenverkehrs- und Hinweisschilder sind zu reinigen, meint der Ausschuss. Die Ruhebank am Kirchplatz soll geprüft und Holzteile bei Bedarf erneuert und neu gestrichen werden. Das Pflanzbeet am Grundstück Neuer Weg 1 soll außerdem neu bepflanzt werden.