Aufträge für Planänderung „Am Forst“ vergeben
Der Gemeinderat Winden hat in seiner jüngsten Sitzung bei nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Planungsaufträge zur Erweiterung und Änderung des Bebauungsplans „Am Forst“ und des dazugehörigen Landschaftsplans vergeben. Beauftragt wurde das Windener Planungsbüro Uhle für insgesamt 11.200 Euro. Der Landschaftsplan wird vom Büro Erhard Wilhelm für 3065 Euro erstellt.
Kritische zum dem Planungsvorhaben äußerte sich Ratsmitglied Bettina Krauß, die das Wochenendgebiet so lassen wollte wie bisher. Sie war der Meinung, dass ein Gerichtsurteil, wonach dauerhaftes Wohnen in Wochenendgebieten nicht zulässig ist, für Winden nicht maßgeblich sei. Probleme sah sie vor allem mit Blick auf die anstehende Erschließung des Gebietes und die Abrechnung von Anliegerkosten. Dies dürfte vor allem älteren alleinstehenden Personen schwer fallen, so dass Wegzüge zu befürchten seien.
Im Verlauf einer Diskussion über die rechtlichen Aspekte von Dauerwohnen in einem Wochenendhausgebiet, wiesen verschiedene Redner darauf hin, dass laut Baunutzungsverordnung ein Dauerwohnen in Wochenendhausgebieten nicht zulässig sei, dies aber in den beiden Wochenendhausgebieten in Winden bisher toleriert worden sei.




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