Winden bleibt bei „wiederkehrenden Beiträgen“
Der Windener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig beschlossen, die Satzung über die wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau beizubehalten. Damit heilte der Rat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, das die Satzung aus dem Jahr 2009 aufgrund eines Formfehlers bei der damaligen Abstimmung für unwirksam erklärt hatte. Das Gericht hatte die Satzung und die daraufhin erlassenen Beitragsbescheide gekippt, weil ein Ratsmitglied an der Abstimmung über die Verschonungsregelung teilgenommen hatte, obwohl es davon als Grundstückseigentümer profitiert hatte. Mit seinem jetzigen Beschluss korrigierte der Gemeinderat diesen Mangel. Anwesend waren sämtliche Ratsmitglieder.
Zur Sitzungsbeginn begrüßte Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nassau Udo Rau, Rechtsanwalt Carsten Schwenk und etwa 30 Zuschauer. Schwenk erläuterte Ratsmitgliedern und Gästen die Rechtslage, so dass der Gemeinderat mit der Tagesordnung fortgefahren konnte. Dabei war das Gremium sich einig, an dem im Jahr 2009 beschlossenen System der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge festzuhalten. Die entsprechende Satzung wurde ebenfalls einstimmig rückwirkend zum 1. 10. 2010 in Kraft gesetzt. Gesondert behandelt wurde schließlich die sogenannte Verschonungsregelung für einzelne Straßen. An der Abstimmung über die Verschonungssatzung nahmen die Ratsmitglieder, die in diesen Straßen Grundstücke besitzen, nicht teil – so wie es das Oberverwaaltungsgericht in seinem Urteil gefordert hatte. Die übrigen Ratsmitglieder fassten einen einstimmigen Beschluss.





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