Versammlung der Jagdgenossenschaft Winden
Die Jagdgenossenschaft Winden hat am Dienstag, 29. März, 19 Uhr im Bürgerhaus Winden ihre jährliche Versammlung. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Rechenschaftsbericht über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2010 sowie die Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2011 sowie „Verschiedenes“. Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Eigentümer von bejagbaren Flächen in der Gemarkung Winden. Bejagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch eingezäunt sind, teilte Jagdvorsteher Bernd Schendel mit.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann dasStimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere Person gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft Winden aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundstückseigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist). Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.