Wird die K5 herabgestuft?
Der Ausbau der K5 zwischen Winden und Weinähr ist aktuell nicht Bestandteil des Kreisstraßen-Bauprogramms. Dies hat die Kreisverwaltung jetzt mitgeteilt. Die bestehenden Schäden vergrößerten sich allerdings und stellten zunehmend eine Gefahr für die Straßenverkehrsteilnehmer dar. Die K 5 habe jedoch nicht die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße und somit keinen Anspruch auf Landesförderung. Ein letztmaliger Ausbau mit Förderung wäre jedoch möglich, wenn im Vorfeld der Maßnahme eine Abstufungsvereinbarung mit den betroffenen Gemeinden Weinähr und Winden geschlossen werde, so die Mitteilung aus Bad Ems. Über dieses Thema will Landrat Jörg Denninghoff (SPD) mit allen Beteiligten bei einem Termin im November oder Dezember sprechen. Eine Abstufung würde bedeuten, dass die jetzige Kreisstraße künftig eine Gemeindestraße wäre, also von den Ortsgemeinden Weinähr und Winden anteilig unterhalten und gegebenenfalls auch repariert werden müsste.